0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungspflichtVizepräsident und Schatzmeister in einer Person: Aufwandspauschale für Repräsentationsarbeit kann Arbeitslohn sein

02.07.2024 2 Min. Lesedauer

| Erhält die Vizepräsidentin eines Berufsverbands für ihre Tätigkeit eine signifikante Aufwandsentschädigung, liegt eine abhängige Beschäftigung vor. Das hat das SG Berlin entschieden. |

Im konkreten Fall ging es um die Schatzmeisterin eines großen Anwaltsverbands, die neben ihrer Tätigkeit als Finanzvorstand überwiegend repräsentative Aufgaben hatte. Dafür erhielt sie eine Aufwandspauschale von bis zu 4.000 Euro monatlich. Sie war nur gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und erhielt keine fachlichen Weisungen. Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens kam die Rentenversicherung Bund zum Ergebnis, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliege. Begründung: Die Schatzmeisterin habe Beschlüsse des Gesamtvorstands und der Mitgliederversammlung umzusetzen. Sie sei funktionell in den geschäftlichen Organismus ihres Auftraggebers eingegliedert. Es gebe keinen Spielraum für eine im wesentlichen freie Ausgestaltung der Tätigkeit.

Das SG sah das genauso. Die Schatzmeisterin sei zum einen kein unternehmerisches Risiko eingegangen und habe keine Investitionen getätigt. Auch hatte sie für diese Tätigkeit keine eigene Betriebsstätte. Vor allem sah das SG durch die Zusammenarbeit mit weiteren Präsidiums- und Vorstandsmitgliedern eine Eingliederung in die Organisation des Verbands. Das ergebe sich auch aus ihrer Zuständigkeit für die Verwaltung des Vermögens, der Finanzen und der Beteiligungen. Im Übrigen folgte das SG der herrschenden Auffassung, dass Vorstandsmitglieder gegenüber der Mitgliederversammlung und dem Gesamtvorstand weisungsgebunden sind. Das alles ergab das Gesamtbild einer abhängigen Beschäftigung (SG Berlin, Urteil vom 18.04.2024, Az. S 210 BA 196/20, Abruf-Nr. 242201).

Ausgabe: 08/2024, S. 154 · ID: 50078970

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2024

Bildrechte