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Lohnsteuer-Termine 2005Lohnsteuer-Termine 2005

Abo-Inhalt01.12.20043 Min. Lesedauer

Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlich gewährten Zahlungs-Schonfrist zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, muss die Zahlung sogar erst am nächsten Werktag erfolgen. Die Lohnsteuer-Termine 2005 haben wir in einem Steuerkalender zusammengefasst.

Unser Service: Den Steuerkalender 2005 finden Sie auch im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen und Checklisten".

Die monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen müssen jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgegeben werden. Wird der Abgabetermin nicht eingehalten, droht ein Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Dieser kann bis zu 10 Prozent der festzusetzenden Steuer betragen.

Die Lohnsteuer-Anmeldungen müssen künftig elektronisch übermittelt werden (§ 41a Absatz 1 Satz 2 EStG). Die Verpflichtung gilt grundsätzlich für alle nach dem 31. Dezember 2004 endenden Anmeldungszeiträume.

Unser Tipp: In Ausnahmefällen können Arbeitgeber die Anmeldungen auch weiterhin in Papierform abgeben. Dazu müssen sie aber einen entsprechenden Antrag stellen und diesen begründen.

Für Anmeldungszeiträume, die bis zum 31. März 2005 enden, werten die Finanzämter aus Vereinfachungsgründen die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung in Papierform als entsprechenden Antrag. Eine förmliche Zustimmung des Finanzamts muss während dieser Übergangszeit nicht erfolgen (BMF-Schreiben vom 29. November 2004, Az: IV A 6 - S 7340 - 37/04 / IV C 5 - S 2377 - 24/04; Abruf-Nr. 043084).

Das heißt: Die Lohnsteuer-Anmeldung muss erstmals für April (Abgabetermin 10. Mai 2005) elektronisch übermittelt werden. Die Anmeldungen bis einschließlich März können auch ohne entsprechenden Antrag noch in Papierform abgegeben werden.

Für Überweisungen gilt eine dreitägige Zahlungs-Schonfrist (§ 240 Absatz 3 AO). Das Geld muss spätestens am letzten Tag der Schonfrist dem Konto des Finanzamts gutgeschrieben werden. Bei Scheckzahlungen muss dieser bereits zu dem im Steuerkalender aufgeführten Abgabetermin beim Finanzamt vorliegen. Der Scheck kann an dem Tag noch bis 24:00 Uhr eingeworfen werden. Bei Postversand muss der Scheck spätestens an diesem Tag beim Finanzamt eintreffen.

Der 10. Mai 2005 ist der Abgabetermin für die Lohnsteuer-Anmeldung April. An diesem Tag muss die Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt abgegeben werden. Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt am 10. Mai 2005 vorliegen. Bei einer Überweisung muss das Geld am 13. Mai 2005 auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein.

Wird die Lohnsteuer erst nach Ablauf der Zahlungs-Schonfrist gezahlt, verlangt der Fiskus für jeden angefangenen Monat der Verspätung ein Prozent Säumniszuschlag des auf 50 Euro abgerundeten Steuerbetrags.

Die Lohnsteuer für Juni 2005 in Höhe von 5.200 Euro (fällig: 11. Juli 2005) wird erst am 12. September gezahlt. Der Säumniszuschlag beträgt 104 Euro (5.200 Euro x 1 Prozent x 2 angefangene Monate).

Beachten Sie: Lohnsteuer wird nicht gestundet, weil der Arbeitnehmer sie schuldet und der Arbeitgeber sie nur treuhänderisch verwaltet.

Unser Tipp: Arbeitgeber können dem Finanzamt auch eine Einzugsermächtigung erteilen. Vorteil: Die Steuer gilt immer als rechtzeitig gezahlt. In der Regel bucht das Finanzamt das Geld ebenfalls erst mit Ablauf der Zahlungs-Schonfrist ab.

AUSGABE: LGP 12/2004, S. 204 · ID: 111013

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