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ArbeitshilfeMandatsbeginn: Da steckt oft der Fehlerteufel drin

Abo-Inhalt17.01.2022530 Min. LesedauerVon RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und FA Erbrecht, Düsseldorf

| Zu Beginn eines Mandats werden die Weichen gestellt – aber nicht nur fachlich, sondern auch haftungsrechtlich. Die folgende Checkliste zeigt typische Situationen auf, in denen etwas schieflaufen kann. |

Checkliste / Typische Fehlerquellen bei Mandatsbeginn

  • Welche Familiensachen sind dem Mandanten vorrangig wirklich wichtig und welche sind zwingend regelungsbedürftig?
  • Feststellung, in welchem Bereich der Mandant ggf. naive Vorstellung bei der Rechtsdurchsetzung hat (Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht etc.) ...
  • Weiß der Mandant, dass bestimmte Behörden/Stellen beauskunften und beraten müssen (§§ 14, 15 SGB I „Anspruch“); Abstimmung RA/Mandant erforderlich.
  • Verfolgt der Mandant mögliche Ansprüche bei Behörden wie Wohngeld, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfeleistungen pp. selbst oder nicht?
  • Mandant verlässt sich i. d. R. auf den Anwalt; Eigenentscheidungen des Mandanten sind zu fordern; Anwalt schuldet primär Entscheidungsgrundlagen.
  • Kostengünstige Scheidung bei Vertretung nur des Antragstellers/der Antragstellerin durch eigenen Anwalt nach Abstimmung mit der Gegenseite als Königsweg?
    • I. d. R. bis häufig: Nein: Erfahrungsgemäß = häufiger gefährlicher Meinungswandel in der ersten Phase usw.;
    • Rechtslage wird verkannt: Ehepartner ist rechtlich plötzlich Gegner, Kooperation zufällig, gefährliche Offenbarung von Tatsachen/Umständen;
    • Ausführliche Hinweise auf Schutz der eigenen Rechtsposition: Kein Vertrauen auf vermeintlich verjährungshemmende Verhandlungen;
    • Immer wieder vorentscheidend: Wie abschließend eindeutig oder unsicher ist die Trennungs- und Scheidungsentscheidung des eigenen Mandanten?
  • Gibt es bereits Titel?
  • Zugewinnausgleich:
    • OLG Rostock 12.12.19, 25 U 1/16: Zinsschaden durch verzögernden Verbundantrag?
    • OLG Celle 8.6.21, 10 UF 222/20: Verjährung von ZGA (An die Vermeidung der Verjährung eigener Ansprüche denken)
    • Ehewohnung: Bei Streitorientierung: Regelungschance in der Wohnung oder zur Streitvermeidung getrennte Wohnungen erforderlich?
    • Versorgungsausgleich: Vorbereitung, z. B. bei komplexen Sachverhalten: Frühzeitige Anfragen bei Rentenversicherungsträgern/Berufskammern/Sondierung, um sich intern abzusichern: Einschaltung von Rentenberatern/Sachverständigen ggf. geboten
Weiterführende Hinweise
  • Sarres, Arbeitshilfe: Erstberatung zur Trennung von Ehegatten, FK 21, 96
  • Sarres, Auf der Suche nach konkreter Effizienz, FK 20, 53

AUSGABE: FK 2/2022, S. 26 · ID: 47727886

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