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ReferentenentwurfZweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
| Durch die vorgeschlagenen Änderungen in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung wird die Anwendung der technischen Vorgaben der Kassensicherungsverordnung für die Wirtschaft vereinfacht und Rechtssicherheit durch Klarstellungen gegeben. |
Unter anderem wird die Aufnahme der Daten nach § 6 KassenSichV in eine E-Rechnung ermöglicht. Ein gesonderter Beleg nach § 146a Absatz 2 AO ist somit nicht erforderlich. Ferner werden App-basierte Systeme in den Anwendungsbereich klarstellend aufgenommen.
Die Verordnung soll darüber hinaus zur (weiteren) Bekämpfung der Steuerhinterziehung dienen. Dabei ist die Ausweitung der Anwendungsregelung für Wegstreckenzähler geplant. Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben wird in die Verordnung übernommen. In den Anwendungsbereich übernommen werden schon vor dem 1.6.24 in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2026. Außerdem beinhaltet der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung auch Änderungen zum Zertifizierungsverfahren, um insbesondere eine notwendige Übergangsregelung aufgrund weiterer EU-Vorgaben zu schaffen.
- Mehr dazu im Referentenentwurf unter: www.iww.de/s14127
AUSGABE: BBP 8/2025, S. 205 · ID: 50497695