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MitarbeitergewinnungStellenanzeigen: Wie Autohäuser Interessierte zu Bewerbern machen können
| In Stellenanzeigen liegt in Zeiten des Fachkräftemangels für Kfz-Betriebe eine große Chance: Sie können sich von der Masse abheben und als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Bei der Gestaltung der Jobangebote sollte man jedoch einige Grundregeln beachten – ASR stellt sie Ihnen vor. |
Mit Stellenanzeigen auf sich aufmerksam machen
Kfz-Betriebe können Stellenanzeigen nutzen, um auf sich aufmerksam zu machen – was in Zeiten des Fachkräftemangels wichtiger ist denn je. Ist die Stellenanzeige ansprechend gestaltet und vermittelt glaubhaft, dass es eine wirklich gute Entscheidung ist, den Job bei diesem Betrieb anzutreten, kann sie dafür sorgen, dass aus Interessenten Bewerber werden.
Wie Sie eine Stellenanzeige rechtssicher gestalten
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie als Kfz-Betrieb beim Verfassen einer Stellenanzeige einige grundlegende Regeln beachten.
Das AGG spielt eine entscheidende Rolle
Rechtlich spielt dabei vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine tragende Rolle. „Es dürfen keine Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, stattfinden“, heißt es in § 1 des Gesetzes.
Wichtig | Infolge des Gleichbehandlungsgesetzes können mutwillig diskriminierende Aussagen, aber auch Unachtsamkeiten bei der Formulierung der Stellenanzeige erhebliche Konsequenzen für Sie nach sich ziehen.
Auf geschlechtsneutrale Formulierungen achten ... Praxistipp | Sie sollten in Ihrer Stellenanzeige auf geschlechtsneutrale Formulierungen achten. Am einfachsten ist es, eine geschlechtsneutrale Funktionsbezeichnung wie etwa Geschäftsleitung, Sachbearbeitung oder Verkauf zu nutzen. Alternativ können Sie das Kürzel m/w/d (männlich/weiblich/divers) hinter den Stellentitel setzen. |
Diskriminierungen vermeiden
Um Altersdiskriminierung zu vermeiden, sollten Sie keine Altersgrenzen setzen – das gilt sowohl für Altersangaben wie „bis 35“ als auch für Formulierungen wie „jung und dynamisch“ oder „langjährige Erfahrung“. Grundsätzlich unzulässig sind zudem Formulierungen wie „körperlich uneingeschränkt leistungsfähig“, da hierdurch behinderte Bewerber ausgeschlossen werden. Zulässig ist es hingegen, wenn Sie schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt einstellen wollen, etwa weil Ihr Betrieb die Schwerbehindertenquote erfüllen will. Die Suche nach einem „deutschstämmigen“ oder einem „türkischen“ Arbeitnehmer ist dagegen unzulässig – und erst recht natürlich die Verwendung von diskriminierenden Begrifflichkeiten.
Wie Sie die Stellenanzeige inhaltlich aufbauen sollten
Auch bei der inhaltlichen Gestaltung der Stellenanzeige sollten Sie einiges beachten, um potenzielle Mitarbeiter anzusprechen.
Der Stellenanzeige eine sinnvolle Struktur geben
Die Überschrift der Stellenanzeige sticht dem Leser als Erstes ins Auge. Deshalb sollten Sie sie so genau wie möglich formulieren. Statt des Titels „Mitarbeiter gesucht“ empfiehlt es sich, die exakte Stellenbezeichnung in der Überschrift zu verwenden, zum Beispiel: „Kfz-Meister für Nutzfahrzeuge gesucht“.
Der folgende Teil der Stellenanzeige dient dazu, dem Leser der Anzeige einen ersten Eindruck vom Unternehmen zu verschaffen. Hier können Sie erklären,
- wie groß Ihr Betrieb ist,
- welche Art von Kunden Sie bedienen,
- ob Sie besondere Techniken einsetzen und
- welche Alleinstellungsmerkmale Ihr Unternehmen gegenüber Wettbewerbern besitzt.
Im nächsten Schritt sollten Sie einen kleinen Steckbrief zur ausgeschriebenen Stelle verfassen. Hier sollten Sie z. B. auflisten
- die Art des Anstellungsverhältnisses,
- das Startdatum,
- den Einsatzstandort des neuen Mitarbeiters,
- die Bewerbungsfrist sowie
- das genaue Aufgabengebiet.
Qualifikation der potenziellen Mitarbeiter und Qualifikation als Arbeitgeber
Die Voraussetzungen und fachlichen Qualifikationen, die die Bewerber erfüllen müssen, sollten Sie ebenso darstellen wie allgemeine Kompetenzen, die die Bewerber mitbringen sollten. Hierzu zählen z. B. Zuverlässigkeit, Kundenorientierung, Teamfähigkeit und Lernbereitschaft. Und schließlich sollten Sie Ihre eigenen Vorteile hervorheben.
Praxistipp | Sie sollten sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Hier können Sie Fahrtkostenzuschüsse, Angebote wie etwa ein Jobrad, ein gutes Arbeitsklima oder konkrete Entwicklungsmöglichkeiten nennen. |
Bewerbungsformalien und Kontaktinformationen nennen
Am Ende der Stellenanzeige sollten Sie dann noch angeben, ob die Bewerbung postalisch oder online eingereicht werden soll. Zudem müssen Sie Unterlagen wie Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse nennen, die der Bewerber beifügen soll. Und natürlich darf Ihr Kontakt für mögliche Fragen nicht fehlen.
AUSGABE: ASR 7/2025, S. 23 · ID: 50412653