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WerkstückeMetallische und monolithische Einzelkrone als gleichartige Versorgung – zwei Beispiele

Abo-Inhalt13.10.202521 Min. LesedauerVon Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV

| Einzelkronen als gleichartige Versorgung (AAZ 09/2025, Seite 4 ff.) werden weltweit beinahe täglich hergestellt. Zwei Varianten sind die gefräste Vollkrone aus Nichtedelmetall (NEM) und die monolithische Krone aus Zirkon. Dieser Beitrag zeigt, wie die zugehörigen zahntechnischen Leistungen von der Zahnarztpraxis abzurechnen sind. Zudem werden ausgewählte Privatleistungen bei der Modellherstellung erläutert. |

Beispiel 1: Vollkrone aus NEM, gefräst

Im Seitenzahnbereich wird anstelle einer gegossenen metallischen Vollkrone (Regelversorgung) eine gefräste metallische Vollkrone (gleichartige Versorgung) gefertigt. Gefräste Kronen werden der gleichartigen Versorgung zugeordnet, da der Leistungsinhalt der BEL-Nr. 102 1 „metallische Vollkrone“ von der Herstellung im Gussverfahren ausgeht. Gefräste Kronen werden somit zahntechnisch nach NBL abgerechnet.

Merke | Die Einstufung als gleichartige Versorgung führt bei einer metallischen Vollkrone allerdings nicht dazu, dass der Regelleistungsbestandteil (metallische Vollkrone) nach der GOZ berechnet wird. Honorarmäßig ist sowohl das Provisorium als auch die metallische Vollkrone nach BEMA zu berechnen. Die Krone bleibt bei beiden Verfahren eine metallische Krone.

Anhand der digitalisierten Behandlungsunterlagen (Modelle, Sägestümpfe, Bissnahme) wird am Bildschirm das Gerüst für die Krone konstruiert. Dieser Vorgang wird als „Computer-Aided Design“ (CAD) bezeichnet. Im Anschluss wird die Vollkrone aus Metall gefräst, was als „Computer-Aided Manufacturing“ (CAM) bezeichnet wird.

Die folgende Behandlungsplanung ist nur ein Beispiel. Weitere notwendige BEL-/NBL-Leistungen sind fallbezogen zu ergänzen.

Beispiel: Gefräste NEM-Krone als gleichartige Versorgung

BEL-Nr.

NBL-Nr.

Menge

Bezeichnung

001-0

2

Modell (Gegenkiefer, Kontrollmodell)

005-1

1

Sägemodell

012-0

1

Mittelwertartikulator

Indiv.

1

Vollkrone, gefräst

933-0

xy

Versandkosten (nicht im Praxislabor abrechenbar!)

970-0

1

Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung

Versorgungsart

Gleichartig

Festzuschuss-Befund

1x 1.1

BEMA-Nr.

1x 19, 1x 20a

Wichtig | Bei gefrästen Kronen handelt es sich um gleichartige Versorgungen. Das ist vor allem bei der Versorgung von Härtefällen von Bedeutung. Sollte ein Härtefallpatient eine gefräste metallische Krone erhalten, ist von der Krankenkasse lediglich der doppelte Festzuschuss zu gewähren. Eine 100%ige Kostenübernahme besteht nur bei Regelversorgungen.

Beispiel 2: Monolithische Krone

Im Verblendbereich wird anstelle einer metallischen Krone mit vestibulärer Verblendung (Regelversorgung) eine monolithische Krone gefertigt. In der Zahntechnik werden die Begriffe „vollanatomisch“ und „monolithisch“ oft synonym verwendet. Eine „vollanatomische“ Krone ist die Form, welche die natürliche Zahnform nachbildet. Monolithisch ist eine Art, vollanatomische Kronen zu fertigen – aus einem einzelnen Stück Zirkon, das dann nachträglich bemalt wird, um die Ästhetik zu optimieren.

Anhand der digitalisierten Behandlungsunterlagen (Modelle, Sägestümpfe, Bissnahme) wird am Bildschirm die monolithische Krone konstruiert, anschließend gefräst und mittels Auftragens von Malfarben finalisiert. Die folgende Behandlungsplanung ist nur ein Beispiel. Weitere notwendige BEL-/NBL-Leistungen sind fallbezogen zu ergänzen.

Beispiel: Monolithische Krone als gleichartige Versorgung

BEL-Nr.

NBL-Nr.

Menge

Bezeichnung

0723

1

Farbbestimmung

001-0

2

Modell (Gegenkiefer, Kontrollmodell)

005-1

1

Sägemodell

012-0

1

Mittelwertartikulator

0103

?x

Modellsegment sägen

0212

?x

Dowel-Pin setzen, je Pin

0213

1

Stumpf bearbeiten (oder 0216 Stumpf vorbereiten)

0217

Ggf.

Stumpf unter Mikroskop vorbereiten, je Stumpf

0253

1

Split-Cast-Sockel, je Modell

Indiv.

xy

Digitalisieren Modell, Stumpf, Biss …

Indiv.

1

Bearbeiten digitaler Daten

Indiv.

1

Konstruktion monolithische Krone

Indiv.

1

Zirkonkrone monolitisch, gefräst

2922

1

Krone/Inlay/Brückenglied aufpassen

2689

1

Farbgebung durch Bemalen

933-0

xy

Versandkosten (nicht im Praxislabor abrechenbar)

Material

1

Zirkonrohling

Versorgungsart

Gleichartig

Festzuschuss-Befund

1x 1.1, 1x 1.3

BEMA-Nr.

1x 19

GOZ-Nrn.

1x 2210

Die Abrechnung der Festzuschüsse erfolgt über die KZV, eine XML-Nummer bzw. die Rechnung als XML-Datei ist Voraussetzung für die Abrechnung.

Erläuterungen zu BEL-Leistungen

Bei der Herstellung von gefrästen NEM-Kronen und monolithischen Zirkonkronen können die folgenden Leistungen aus dem BEL anfallen.

Modellherstellung

Die Arbeitsvorbereitung (Modellherstellung) ist auch bei der Versorgung mit gefrästen metallischen und monolithischen Kronen auf Basis des BEL II zu berechnen.

Beispiel: Modell nach BEL-Nr. 001-0

Zur Arbeitsvorbereitung zählt auch das Modell nach BEL-Nr. 001-0, das als Gegenkiefer- und als Kontrollmodell nach dieser Position abgerechnet wird. Teilen sich Praxis und gewerbliches Labor die Herstellung des Sägemodells, so berechnet die Praxis die BEL-Nr. 006-0 (Zahnkranz ausgießen) und das gewerbliche Labor den zweiten Teil des Sägemodells, das Sockeln des Zahnkranzes (BEL-Nr. 007-0).

Sägemodell

Das Sägeschnittmodell (Sägemodell, BEL-Nr. 005-1) dient der Einzelstumpfdarstellung von Zähnen bei festsitzendem Zahnersatz. Der Zahntechniker erzielt dadurch die unmittelbare zirkuläre Betrachtungsmöglichkeit präparierter Zähne und ermöglicht eine bessere Randanpassung auch bei schwieriger subgingivaler Präparationsrandlage oder in Approximalbereichen.

Die BEL-Nr. 005-1 umfasst die Herstellung eines Modells, die Modellbearbeitung und das Trimmen. Details zur Abrechnung sind in AAZ 09/2025, Seite 4 f. aufgezeigt. Die Herstellung und Bearbeitung der Gipsstümpfe ist bereits Inhalt der verschiedenen BEL-Kronenpositionen bei einer Regelversorgung. Als Beispiel wird im Folgenden zu der BEL-Nr. 102-1 (Vollkrone/Metall) der Leistungsinhalt bezogen auf die Modellherstellung auszugsweise aufgezeigt:

Vollkrone aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators

  • Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes
  • Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten
  • Präparationsgrenze darstellen
  • Ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren
  • Ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente, einschließlich Reponieren

Krone als gleichartige Versorgung

Anders als bei Kronen als Regelversorgung können bei Kronen als gleichartige Versorgung zusätzliche private Einzelleistungen neben einem Sägemodell nach BEL-Nr. 005-1 berechnet werden, da private zahntechnische Leistungen nicht vom Gesetzgeber als Verordnung existent sind. Nach der bekannten BEB sind z. B. folgende Leistungspositionen bei der Modellherstellung – soweit erbracht – neben der BEL-Nr. 005-1 abrechnungsfähig:

  • 0103 Modellsegment sägen, je Segment
  • 0212 Dowel-Pin setzen, je Pin
  • 0213 Ausblocken Stumpf, je Stumpf
  • 0216 Stumpf vorbereiten, je Zahn
  • 0217 Stumpf vorbereiten unter Mikroskop, je Zahn
  • 0253 Split-Cast-Sockel an Modell, je Modell.

Modellsegment sägen

Das Sägen von Modellsegmenten (BEB-Nr. 0103) stellt eine Zusatzleistung bei der Modellherstellung dar, wobei einzelne Teile (Segmente) aus dem Modell gesägt werden. Aus der Stumpfabformung wird in der Regel ein Modell für Sägesegmente (BEB-Nr. 0021) gefertigt, aus dem dann die einzelnen Segmente bzw. Stümpfe zur weiteren Behandlung herausgesägt werden. Somit ist die Leistung je herausgesägtem Segment – auch bei Implantatprothetik – berechenbar. Es sind somit nicht die Sägeschnitte zu zählen, sondern die tatsächliche Anzahl an hergestellten Sägesegmenten.

Dowel-Pin

Zahnkranz und Modellsockel werden getrennt hergestellt. Durch die vor dem Ausgießen in die Abformung gesetzten Dowel-Pins (BEB-Nr. 0212) können die einzelnen Stümpfe und Modellsegmente aus dem Modell herausgenommen und reponiert werden. Nach Aushärtung des Zahnkranzes erfolgt die sogenannte Pinlochbohrung, bei der gezielt parallel zueinander angelegte Bohrungen durchgeführt werden. Jedes Segment erhält mindestens zwei Bohrungen mit dem Ziel einer eindeutigen Position und eines Verdrehschutzes. Unter Präzisionsgesichtspunkten werden die Pins (Stift aus Metall) mit Sekundenkleber im Zahnkranz eingeklebt.

Praxistipp | Um bei Einzelkronen einen optimalen Kontakt innerhalb der Zahnreihe zu erreichen, ist es sinnvoll, die angrenzenden Segmente ebenfalls mithilfe von Pins herausnehmbar zu gestalten. Bei einer Einzelkrone auf einem sogenannten Zeiser®-Modellsystem werden beispielsweise acht oder mehr Pins gesetzt. Die Anzahl an gesetzten Pins ist vom Zahntechniker zu dokumentieren. Das Material dafür wird separat berechnet.

Bearbeiten Stumpf

Zur Bearbeitung eines Stumpfes gehören die Beseitigung von untersichgehender Stellen und das Ausblocken von im Stumpf dargestellten Kavitäten (BEB-Nr. 0213). Darüber hinaus können weitere Vorbereitungen an den Stümpfen notwendig sein, z. B. das Freilegen der Präparationsgrenze und das Lackieren eines Stumpfes (BEB-Nr. 0216). Das Bearbeiten eines Stumpfes inkl. Freilegen der Präparationsgrenze kann dabei auch unter Verwendung eines Stereomikroskopes erfolgen (BEB-Nr. 0217).

Split-Cast-Sockel

Ein Split-Cast ist in der Zahntechnik eine spezielle Methode zur Erstellung und Montage von Kiefermodellen, die eine präzise Überprüfung der Passgenauigkeit und eine einfache Handhabung ermöglicht. Dabei wird ein Sockel, der in zwei Teile geteilt ist (Split-Cast), verwendet, um das Modell im Artikulator meist unter Verwendung von Magneten zu fixieren. Durch diese Maßnahme kann der Zahntechniker das Modell spannungsfrei montieren, die Korrektheit der Montage überprüfen und den Zahnersatz nach der Anfertigung jederzeit präzise ein- und auszubauen.

Am bekanntesten ist das Zeiser® Modellsystem, das seit 1980 auf dem Dentalmarkt verfügbar ist. Seit der Erfindung einer Sockelplatte aus Kunststoff von Manfred P. Zeiser gibt es keine Gipsexpansionen des Zahnkranzes mehr, Spannungen gehören der Vergangenheit an. Diese Maßnahme ist auch eine Zusatzleistung am Modell zur Optimierung, die nach der BEL nicht berechenbar ist.

Aufpassen

Die Bezeichnung „Aufpassen“ suggeriert in erster Linie die besondere Aufmerksamkeit für alltägliche Begebenheiten. In der Zahntechnik ist jedoch damit gemeint, dass z. B. eine gefräste Krone auf ein separates, ungesägtes Gipsmodell gesetzt (aufgepasst) wird. Der Zahntechniker prüft z. B., ob eine Korrektur der Kontaktpunkte, der Papillenfreiheit und/oder der basalen Auflage erforderlich ist. Ist dies der Fall, werden die entsprechenden Funktionsflächen nachbearbeitet (BEB-Nr. 2922).

Farbgebung durch Bemalen

Das Bemalen monolithischer Kronen ist erforderlich, um eine natürliche Ästhetik der Krone zu erzielen. Zur Nachbearbeitung werden rotierende Werkzeuge genutzt, um eine natürliche Oberflächenstruktur zu generieren. Anschließend werden dentale Malfarben auf die Oberfläche aufgetragen, um Farbakzente, Schattierungen und ein natürliches Erscheinungsbild zu erzielen. Ein modernes mehrschichtiges Zirkonoxid und hochtransluzente Multilayer-Rohlinge können auch bei monolithischer Anwendung im Seitenzahngebiet und teilweise auch in der ästhetischen Zone natürliche Ergebnisse erzielen.

Weiterführende Hinweise
  • In einem Folgebeitrag wird eine Einzelkrone nach Intraoralscan und auf Implantat vorgestellt.
  • Zahntechnische Abrechnung von Einzelkronen als gleichartige Versorgung (AAZ 10/2025, Seite 10 ff.)
  • Zahntechnische Abrechnung von Einzelkronen als Regelversorgung (AAZ 09/2015, Seite 4 ff.)
  • Grundlagen zahntechnischer Abrechnung: So lesen Sie die Leistungsverzeichnisse richtig (AAZ 06/2022, Seite 8 ff.)

AUSGABE: AAZ 11/2025, S. 6 · ID: 50575176

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