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SchienenSemipermanente Schienen – wie abrechnen?

07.11.20242386 Min. LesedauerVon Jasmin Klecker, ZMV, Dent-K

| Im Zuge der Reglementierung und Einschränkung durch den Honorarverteilungsmaßstab ist jede einzelne Leistung kritisch zu hinterfragen. Für die Schienung eines gelockerten Frontzahns nach BEMA-Nr. K4 erhält eines Zahnarztpraxis durchschnittlich 13,20 Euro. Daher ist zu überprüfen, wann, wie und ob die Leistung überhaupt erbracht werden soll. |

Goodwill oder medizinische Indikation?

Die BEMA-Nr. K4 kann für eine nicht permanente Schienung abgerechnet werden – zur Stabilisierung bei gelockerten Zähnen, prä- oder postchirurgische Fixation auch bei Parodontitis als semipermanente Maßnahme.

Semipermanente Schienung: Wann ist welche Gebührenposition berechnungsfähig?

Technik/Indikation

BEMA-Nr. K4

Nr. 7070 GOZ

Schienung interdental in Adhäsivtechnik

Verwendung von Kunststoff

Nicht dauerhafte Tragedauer (semipermanent)

Dauerhafte Tragedauer (permanent)

Patientenwunsch als Alternative zur Extraktion

Schienung in Adhäsivtechnik auch über die Glattflächen hinweg

Verwendung von Teflonbändern,-gittern, -Drähten o. Ä.

Aus der obigen Tabelle geht hervor, dass die semipermanente Schienung wieder entfernt werden muss. In vielen Fällen geschieht dies nicht. Daher sind in der Praxis im Rahmen des QM bzw. des Prozessmanagements einige Fragen zu klären und als interne Richtlinie festzulegen.

Praxistipp | Das Entfernen einer semipermanenten Schiene nach BEMA-Nr. K4 wird nach Nr. 2702 BEMA-GOÄ, das Entfernen einer Schiene nach Nr. 7070 GOZ wird nach Nr. 2702 GOZ-GOÄ abgerechnet.

Die Tragedauer der Schienung ist in den Richtlinien nicht definiert, daher sollten Sie zumindest für eine Prüfung einen praxisinternen Prozessstandard vorlegen, auf dessen Grundlage die Leistung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungen abgerechnet wird.

In diesen Fällen ist nach GOZ abzurechnen

Wenn Sie eine der o. g. Techniken oder zusätzliche Materialien verwenden, die über das ausreichende und zweckmäßige Maß hinausgehen, sind wir grundsätzlich verpflichtet, die Schienung über die GOZ privat abzurechnen. Aber auch hier gilt: Eine semipermanente Schienung ist nicht dauerhaft. In der GOZ ist nur die semipermanente Schienung über die Nr. 7070 erfasst. Permanente Schienungen sind nicht vorgesehen und daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen. Diese werden nach Art und Aufwand berechnet.

Zwei Abrechnungsbeispiele

Das folgende Beispiel ist auch auf eine hochwertige semipermanente Schienung übertragbar, die nicht ausschließlich interdental befestigt wird.

Beispiel: Hochwertige permanente Schienung mit patientenindividuell gefrästem PMMA-Lingualbogen

Ablauf

GOZ/GOÄ

BEB 97

Eingehende Untersuchung und Beratung sowie Erstellung eines Heil- und Kostenplans, ggf. sind Planungsmodelle und Auswertung denkbar

0010, Ä1, 0040, ggf. 0060

Klinische Funktionsanalyse und Dokumentation

8000

Weiterführende funktionsanalytische Maßnahmen nach Ermessen des Zahnarztes

Optoelektronische Abformung des Ober- und Unterkiefers

4 x 0065

Datensatz Anlage und Versand XXXX

Farbauswahl für zinnfarbenen Lingualbogen

0723

Reinigung der Zähne vor der Eingliederung

4050/4055 oder 1040

Eingliederung des Lingualbogens zur Permanenten Schienung inklusive adhäsiver Verklebung

XXXXa

(Analogberechnung)

0732 Eingangsdesinfektion XXXX Werkstück konditionieren ggf. ätzen

Belehrendes Gespräch

6190

Fremdlaborkosten

Wie bereits erwähnt, lässt sich das oben beschriebene Vorgehen auch auf hochwertige semipermanente Schienungen übertragen und stellt eine gute Behandlungsalternative dar, die über die Zahnstabilisierung hinausgeht.

Beispiel: Klassische semipermanente Schienung regio 33–43

Ablauf

GOZ/GOÄ Nr.

BEB 97

Eingehende Untersuchung und Beratung ggf. Kostenvoranschlag

0010, Ä1

Reinigung der Zähne vor der Schienung

4050 oder 1040

Adhäsive Befestigung

2197

Semipermanente Schienung

7070

Kunststoff und sonstige Materialien

Belehrendes Gespräch

6190

In vielen Fällen werden bei der semipermanenten Schienung auch die Glattflächen mit einbezogen, da dies bei der Verwendung von Drähten und Netzen unumgänglich ist. Eine Berechnung über die Nr. 7070 GOZ ist aufgrund der Leistungsbeschreibung nicht Bestandteil der Behandlung.

Wichtig | Auch bei einer Erhöhung des Steigerungsfaktors zu den Nrn. 2197 und 7070 GOZ auf 3,5 die ist Behandlung nach dem Praxisstundensatz unwirtschaftlich. Die analoge Berechnung würde das wirtschaftliche Arbeiten deutlich erleichtern.

AUSGABE: AAZ 1/2025, S. 11 · ID: 50159673

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