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BMV-ZÄnderung der Anlagen 14c und 14d im BMV-Z

Abo-Inhalt22.07.2024171 Min. Lesedauer

| Die Vertragspartner des Bundesmantelvertrags Zahnärzte (BMV-Z) – KZBV und GKV-Spitzenverband – haben eine 47. Änderung zum BMV-Z beschlossen. Hierüber informierte die KZBV am 01.07.2024 (online unter iww.de/s11210). |

Es handelt sich in erster Linie um formale Änderungen

Die Änderungen sind in erster Linie eine formelle Umsetzung der aktualisierten Stylesheets aus der Technischen Anlage mit Version 1.7 und der Umsetzung als eFormulare in die Anlagen 14c und d des BMV-Z. Inhaltlich sind die Stylesheets fast alle unverändert geblieben.

Inhaltlich wurde nur das Formular 3 (HKP) geändert

Lediglich das Formular 3 (HKP) hat in diesem Zuge eine inhaltliche Änderung erfahren: Seit dem 01.04.2024 ist das Alter einer unbrauchbaren Prothese/Brücke/Krone getrennt nach Ober- (OK) und Unterkiefer (UK) zu erfassen. Das angepasste eFormular wurde in die Anlagen 14c und d aufgenommen. Das abgerundete Rechteck in der folgenden Grafik hebt die Änderungen hervor.

AAZ_Grafik zu 50086853_eFormular_HKP zum Zahnersatz_Ausschnitt.eps (Bild: IWW Institut)
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Bild: IWW Institut

Die Ausfüllhinweise wurden wie folgt ergänzt: „Das Feld ‚Weitere Angaben‘ enthält eine Auswahlliste, über die ggf. Angaben zu Unfall, Versorgungsleiden, Interims-/Immediatversorgung, NEM, unbrauchbarer Prothese/Brücke/Krone, Direktabrechnung zu erfolgen haben. Im Falle einer unbrauchbaren Prothese, Brücke oder Krone ist im zugehörigen Feld „Alter“ das ungefähre Alter des Zahnersatzes getrennt nach Ober- und Unterkiefer anzugeben.“

AUSGABE: AAZ 8/2024, S. 4 · ID: 50086853

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