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EBM 2025Pflegeheimbetreuung – Achten Sie auf die Details
| Viele Hausärzte betreuen Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen auf Grundlage eines Kooperationsvertrags gemäß Anlage 27 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä, online unter iww.de/s12868). Für diese Betreuung erhalten Hausärzte, ggf. auch Fachärzte, eine zusätzliche Vergütung, die – je nach Zahl der betreuten Patienten – durchaus einige Tausend Euro betragen kann. Die entsprechenden Abrechnungspositionen finden sich im EBM-Abschnitt 37.2 „Kooperations- und Koordinationsleistungen gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä“. Zu einzelnen dieser Abrechnungspositionen erreichten uns einige Anfragen, auf die der nachfolgende Beitrag eingeht. |
Die Betreuungszuschläge zur Versichertenpauschale
Der EBM-Abschnitt 37.2 enthält drei Abrechnungspositionen, die als Quartalspauschale für die Betreuung von Pflegeheimpatienten konzipiert sind. Es handelt sich um
- Nr. 37100 für die Behandlung eines Pflegeheimpatienten in der Arztpraxis,
- Nr. 37102 für die Behandlung eines Pflegeheimpatienten bei Besuchen und
- Nr. 37105 für die Betreuung durch den koordinierenden Vertragsarzt.
Im Behandlungsfall (= Quartal) kann nur einer dieser Zuschläge berechnet werden. Für Hausärzte relevant sind lediglich die Nrn. 37102 und 37105; die Nr. 37100 ist nämlich nur dann berechnungsfähig, wenn der Pflegeheimpatient im Quartal ausschließlich in der Praxis behandelt wird.
EBM-Positionen für die Betreuung von Pflegeheimpatienten | ||
EBM-Nr. | Legende (Kurzfassung) | Bewertung |
37100 | Zuschlag zur Versichertenpauschale für die Betreuung von Patienten | 125 Punkte (15,49 Euro) |
37102 | Zuschlag zu den Nrn. 01410 oder 01413 für die Betreuung von Patienten | 125 Punkte (15,49 Euro) |
37105 | Zuschlag zur Versichertenpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt | 275 Punkte (34,08 Euro) |
Nr. 37105: Abrechnung nur durch einen Vertragsarzt möglich
Die Anlage 27 zum BMV-Ä sieht in § 2 vor, dass in der Regel der Hausarzt bei seinen Pflegeheimpatienten die Koordinierungsfunktion übernimmt. Allerdings können in Ausnahmefällen auch Fachärzte, beispielsweise Psychiater, die in § 2 genannten koordinierenden Aufgaben übernehmen.
Deshalb kann es – wie Leseranfragen gezeigt haben – vorkommen, dass in einem Quartal die Nr. 37105 sowohl vom Hausarzt als auch von einem Facharzt abgerechnet wird. In diesen Fällen wird die KV üblicherweise die Abrechnung der Nr. 37105 bei demjenigen Arzt streichen, der diese Position zuletzt abgerechnet hat.
Die Streichung erfolgt deshalb, weil nach der ersten Anmerkung zur Nr. 37105 diese Position nur von einem an der Behandlung beteiligten Vertragsarzt berechnet werden kann. Zur Vermeidung von Berichtigungen sollte daher – wie in der Anmerkung gefordert – mit anderen kooperierenden Vertragsärzten eine Vereinbarung darüber getroffen werden, welcher Arzt die Nr. 37105 abrechnet.
Der Zuschlag zu Mitbesuchen
Hausärzte betreuen üblicherweise mehrere Patienten in Pflegeheimen. Bei Besuchen mehrerer Patienten im Pflegeheim kann die EBM-Nr. 01410 nur bei dem ersten Patienten berechnet werden. Für die (Mit-)Besuche weiterer Patienten sieht der EBM die deutlich niedriger bewertete Nr. 01413 vor.
Als Anerkennung der Betreuungsleistung kann bei Mitbesuchen im Pflegeheim der Zuschlag nach Nr. 37113 zu jedem Mitbesuch abgerechnet werden. Es ist dabei unbeachtlich, ob im Behandlungsfall die Nr. 37105 oder die Nr. 37102 als Betreuungspauschale abgerechnet wird.
Zuschlag bei Mitbesuchen von Pflegeheimpatienten | ||
EBM-Nr. | Legende (Kurzfassung) | Bewertung |
37113 | Zuschlag zur Nr. 01413 für den Besuch eines Patienten in einem Pflegeheim | 106 Punkte (13,14 Euro) |
Die Fallkonferenz
Für patientenorientierte Fallbesprechungen (auch telefonisch oder als Videofallkonferenz) kann – höchstens dreimal im Krankheitsfall (= aktuelles Quartal und die drei Folgequartale) – die Nr. 37120 berechnet werden.
Die Nr. 37120 ist auch berechnungsfähig, wenn die Fallkonferenz nur mit Pflegekräften des Heimes durchgeführt wird. Eine Beteiligung weiterer Ärzte und/oder weiterer komplementärer Berufe ist nur dann erforderlich, wenn dies notwendig erscheint.
Fallkonferenzen gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä | ||
EBM-Nr. | Legende (Kurzfassung) | Bewertung |
37120 | Patientenorientierte Fallbesprechung mit der Pflegeeinrichtung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften des Pflegeheims | 86 Punkte (10,66 Euro) |
- Pflegeheim-Vertrag: Nur koordinierender Vertragsarzt darf EBM-Nr. 37105 abrechnen! (AAA 02/2025, Seite 1)
- Heimbetreuung durch BAG: Entweder nur Nr. 37105 oder nur Nr. 37102 oder nur Nr. 37100! (AAA 08/2023, Seite 1)
AUSGABE: AAA 5/2025, S. 5 · ID: 50396674