FeedbackAbschluss-Umfrage

ABC der Abrechnung „C“ – Chronischer Husten

Abo-Inhalt04.03.20245 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Herr H. stellt sich bei seinem Hausarzt vor, weil er seit etwa fünf Monaten immer wieder husten muss. Zudem hat er ebenfalls seit dieser Zeit immer wieder Luftnot und etwas schleimigen Auswurf. Zur Vorgeschichte gehören eine arterielle Hypertonie, eine koronare Herzkrankheit (KHK) mit einem Stent aufgrund einer koronaren Eingefäßerkrankung im Jahr 2017. Zudem erfolgte eine Cholezystektomie vor zehn Jahren und es wurden ein chronischer Bandscheibenvorfall lumbal und eine Gonarthrose an beiden Seiten diagnostiziert. |

AAA_Grafik_ICD-10-Baum_Chronischer Husten.eps (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut

Untersuchung

Die aktuelle Medikation besteht aus AT1-Blockern, ASS, CSE-Hemmern und bei Bedarf Ibuprofen.

Herr H. war als Maurer im Hochbau beschäftigt und ist jetzt seit drei Jahren wegen der Rücken- und Kniebeschwerden Frührentner. Der Alkoholkonsum beträgt etwa eine Flasche Bier pro Tag. Herr H konsumiert etwa 20 Zigaretten pro Tag (insgesamt 45 pack year [py]).

Der 63 Jahre alte Patient ist normgewichtig (BMI 25,2 kg/m2) und in altersentsprechendem Allgemeinzustand. Es besteht keine Ruhedyspnoe. Das Herz ist klinisch unauffällig, über der Lunge ist vereinzelt ein Giemen und Brummen zu vernehmen sowie ein vesikuläres Atemgeräusch.

Die Herzfrequenz beträgt 84/min. Der Blutdruck beträgt 145/80 mmHg. Das Abdomen ist ohne Befund.

Festgestellt wird die schmerzhaft eingeschränkte Beweglichkeit lumbal und im Bereich beider Kniegelenke. Das EKG ist unauffällig. In der Ergometrie (erfolgte im Folgetermin) sind keine Repolarisationsstörungen erkennbar. Die Spirometrie zeigt eine reduzierte Einsekundenkapazität (65 Prozent des Sollwerts, CAT-Score B). Nach der Bronchospasmolyse ist nur ein unwesentlicher Anstieg feststellbar (+6 Prozent). Im Labor ergeben sich kein Anämiehinweis sowie keine Entzündungszeichen.

Die auswärts angefertigte Röntgen-Thorax-Untersuchung zeigt eine leichtgradige Überblähung der Lunge, die sonst ohne Befund bleibt.

Diagnose und weiteres Prozedere

Aufgrund der Vorgeschichte und der erhobenen Befunde diagnostiziert der Hausarzt eine COPD. Er verordnet eine inhalative Kombinationstherapie (Anticholinergikum und Betamimetikum).

Der Hausarzt bespricht zudem mit Herrn H. die Notwendigkeit der Nikotinkarenz, was auch bei den nächsten Kontakten immer wieder Thema ist. Als dann unter der Therapie die Beschwerden zurückgehen, fasst Herr H. nach acht Wochen endlich den Entschluss, das Rauchen auf Dauer aufzugeben. Nach einem halben Jahr ist Herr H. immer noch nikotinfrei. Er bekommt beim Spaziergang besser Luft und auch der Husten ist deutlich weniger geworden.

Abrechnung EBM

Beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durch den Patienten, der in den Vorquartalen schon in der Praxis mit denselben Beschwerden in Behandlung war, wird neben EBM-Nr. 03000 (Versichertenpauschale) sowie die Nr. 03220 (Chronikerpauschale I) abgerechnet, beim zweiten Kontakt dann die Nr. 03221 (Chronikerpauschale II).

Zur Abklärung des chronischen Hustens rechnet der Hausarzt beim Erstkontakt zusätzlich eine spirografische Untersuchung mit der Nr. 03330 ab. Dabei ist der Spasmolysetest nicht gesondert berechnungsfähig, da die Nr. 03330 lediglich einmal je Sitzung angesetzt werden kann. Das Ruhe-EKG ist ebenfalls nicht gesondert berechnungsfähig. Angesetzt werden kann hingegen die Ergometrie mit der Nr. 03321. Die benötigten Laboruntersuchungen werden in diesem Fall über die Laborgemeinschaft abgerechnet.

Die Gespräche werden sämtlich mit der Nr. 03230 abgerechnet. Bei entsprechender Länge der Gespräche kann diese Position auch mehrfach pro Sitzung angesetzt werden.

Abrechnung EBM
EBM
PunkteEuro*
Leistung
Prüfzeit in Min.**
Bemerkungen***
0300014817,66
Versichertenpauschale, 63J.
11/QP
Altersabhängig, einmal im BHF
0322013015,51
Chronikerpauschale I
5/QP
Beim ersten persönlichen APK
03221404,77
Chronikerpauschale II
2/QP
Beim zweiten persönlichen APK
03330536,32
Spirografische Untersuchung
2/TP
Inkl. Spasmolysetest
0332119823,63
Ergometrie
6/TP
Mindestens zwölf Ableitungen
0323012815,28
Ärztliches Gespräch
10/TP
Je vollendete zehn Minuten

* Orientierungswert 2024: 11,9339Cent

** TP = Tagesprofil; QP = Quartalsprofil

*** APK = Arzt-Patienten-Kontakt (EBM, Allg. Best.4.3.1); BHF = Behandlungsfall

Abrechnung GOÄ

Bei Abrechnung gemäß der GOÄ werden zunächst, also im Rahmen der ersten Konsultation, die Nrn. 1, 7, 651, 605, 605a und 609 GOÄ abgerechnet.

Bei der nächsten Konsultation wurde die Ergeometrie durchgeführt und dementsprechend mit der Nr. 652 GOÄ abgerechnet. Zudem können die Nr. 250 GOÄ sowie die Leistungspositionen der in der Laborgemeinschaft erbrachten Laboranalysen des Abschnitts MII abgerechnet werden.

Nach der Stellung der Erstdiagnose COPD kommt es zur intensiven Erörterung, die mit der Nr. 34 GOÄ abgerechnet werden kann. Weitere eingehende Beratungen werden jeweils mit der Nr. 3 GOÄ abgerechnet, jedoch nur allein oder neben körperlichen Untersuchungsleistungen, ansonsten mit der Nr. 1 GOÄ bei ggf. erhöhtem Faktor (z. B. 3,5-fach).

Abrechnung GOÄ
GOÄPunkteEuro*
Leistung
Bemerkungen**
18010,72
Beratung
Einmal im BHF neben Sonderleistungen ab Nr. 200 GOÄ
315020,11
Eingehende Beratung
Mindestens zehn Minuten; nur alleine oder neben Nrn. 5, 6, 7, 8, 800, 801 GOÄ
58010,72
Symptomorientierte Untersuchung
Einmal im BHF neben Sonderleistungen ab Nr. 200 GOÄ
716021,45
Untersuchung Organgebiet, z. B. Thorax
Außer neben Nrn. 5, 6 und 8 GOÄ immer, auch mehrfach im BHF, abrechenbar
3430040,22
Intensive Erörterung
Maximal zweimal in sechs Monaten
250404,20
Venöse Blutentnahme
Faktorsteigerung bei z. B. Rollvenen o. Ä.
60524225,39
Ruhespirografie
Immer kombiniert abrechnen
605a14014,69
Flussvolumenkurve
60918219,09
Spasmolysetest
Zusätzlich zu Nr. 609 GOÄ möglich
65125326,54
Ruhe-EKG
Mindestens neun Ableitungen
65244559,66
Ergometrie
Nur bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung

* Diese Eurowerte sind i. d. R mit dem Faktor 2,3 berechnet.

** BHF = Behandlungsfall

„Chronischer Husten“ – Abrechnungsvorschlag
Leistung
EBMGOÄ
Anmerkungen****
PositionPunkteEuro*PositionPunkteEuro/2,3-fach
Erstkonsultation
Versichertenpauschale (63-jähriger Patient)
0300414817,66–***
EBM: PC-Eingabe: 03000
Hygienepauschale
0302020,24–***
Automatisches Hinzufügen durch die KV
Vorhaltepauschale
0304013816,47–***
NäPa-Pauschale
03060222,63–***
Zuschlag zur 03060
03061121,43–***
Zuschlag zur 03220
03222101,19–***
Wirtschaftlichkeitsbonus
32001192,27–***
Chronikerpauschale I
0322013015,51–***
Beim ersten persönlichen APK
Beratung
–**18010,72
Symptomorientierte Untersuchung
–**716021,45
Auch neben Nr. 800 GOÄ abrechenbar
Spirografie und
Flussvolumenkurve
03330536,32605 605a242 14025,39 14,69
EBM: Spasmolysetest nicht gesondert abrechenbar
Spasmolysetest
–**60918219,09
Ruhe-EKG
–**65125326,54
EBM: in der Versichertenpauschale enthalten
Weitere Praxiskontakte
Beratung
–**18010,72
Nur einmal im BHF neben Sonderleistungen
Ärztliches Gespräch/ Eingehende Beratung
0323013815,28315020,11
GOÄ: Nur alleine oder neben 5, 6, 7, 8, 800 und 801 GOÄ abrechenbar
Symptomorientierte Untersuchung
–**58010,72
Nur einmal im BHF neben Sonderleistungen
Chronikerpauschale II
03221404,77–***
Beim zweiten persönlichen APK
Ärztliches Gespräch/
Erörterung
0323013815,283430040,22
GOÄ: mindestens 20 Minuten
Blutabnahme
–**250404,20
EBM: In Versichertenpauschale enthalten; GOÄ: Zusätzlich Laborziffern abrechnen
Ergometrie
0332119823,6365244559,66
EBM: mindestens zwölf Ableitungen; GOÄ: mindestens neun Ableitungen

* Honorar = Punktzahl x Orientierungswert (2024: 11,9339 Cent)

** Diese Leistung ist im EBM nicht gesondert berechnungsfähig.

*** Es gibt keine entsprechende Leistung in der GOÄ.

**** BHF = Behandlungsfall; APK = Arzt-Patienten-Kontakt

AUSGABE: AAA 3/2024, S. 17 · ID: 49921144

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte