FeedbackAbschluss-Umfrage

ABC der Abrechnung„Z“ – Zervikalsyndrom

Abo-Inhalt07.06.20225833 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Ein 35-jähriger Patient sucht seinen Hausarzt auf. Er klagt über zunehmende Nacken- und Kopfschmerzen in den letzten sechs Monaten. Dies gehe einher mit einer schnelleren Ermüdung bei der Arbeit. An Vorerkrankungen bestehen eine episodische Migräne mit zwei bis drei Attacken im Jahr, eine euthyreote Struma diffusa sowie eine Hyperurikämie. Es besteht eine Dauermedikation mit L-Thyroxin 75 μg täglich sowie Triptan bei den Migräneanfällen. Der Patient ist Nichtraucher und treibt keinen Sport. Er ist seit rund sechs Jahren als Prokurist in einem Logistikunternehmen tätig. Seit einem Jahr verrichtet er seine Arbeit vermehrt im Homeoffice. |

AAA_Grafik_ICD-Baum_Cervicalsyndrom.eps (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut

Der Allgemeinzustand sowie der Ernährungszustand des Patienten sind gut. Herz und Lunge sind klinisch unauffällig, diffuse Struma wird festgestellt, der Blutdruck liegt bei 140/80 mmHg, der Puls ist rhythmisch mit einer Frequenz von 72/Min. Die peripheren Gelenke sind frei beweglich.

Die Bewegung der HWS in alle Richtungen ist eingeschränkt bei erheblichem Muskelhartspann der gesamten Nacken- und Schultergürtelmuskulatur. Die Carotiden sind frei. Es sind keine neurologischen Reiz- oder Ausfallserscheinungen feststellbar. In der Labordiagnostik gibt es keine Hinweise auf ein entzündliches oder rheumatisches Geschehen.

Diagnose und weiteres Prozedere

Aufgrund der Vorgeschichte und der erhobenen Befunde ist bei dem Patienten von einem Zervikalsyndrom auszugehen. Die Ursache der neu aufgetretenen Symptomatik ist sicherlich die vermehrte Tätigkeit im Homeoffice bei zu Hause ergonomisch nicht optimalem Arbeitsplatz.

Der Hausarzt ordnet zur sofortigen Linderung zunächst eine Reizstromtherapie an. Weiterhin verordnet er dem Patienten eine Serie Krankengymnastik, um die Muskulatur zu lockern und beweglicher zu machen. Außerdem wird als Langzeittherapie ein Gerät zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation (TENS-Gerät) zur täglichen Eigenanwendung zu Hause verordnet. Die TENS-Therapie hat verschiedene Folgen. Erstens kann man damit langfristig ein muskuläres Cervicalsyndrom relativ gut beherrschen, zudem spart es auf lange Sicht die erneute Verordnung von Heilmittelanwendungen. Als Letztes empfiehlt er dem Patienten dringend, sich als Ausgleich zu seiner sitzenden Tätigkeit regelmäßig sportlich zu betätigen und seinen Arbeitsplatz zu Hause ergonomischer zu gestalten.

Mit diesem Therapiemix ist der Patient nach sechs Wochen beschwerdefrei und bleibt dies auch bei regelmäßigem Schwimmen und täglicher TENS-Anwendung.

Abrechnung EBM

Diagnostisch kamen die klinische Untersuchung (EBM-Nr. 03000) sowie einige Laboranalysen (abrechenbar durch die Laborgemeinschaft) zur Anwendung.

Therapeutische Möglichkeiten bietet die physikalische Medizin in Form von Wärme- oder Elektrotherapie (Nrn. 02510 und 02511) sowie die TENS-Therapie als Eigenanwendung. Die Abrechnung der Einweisung erfolgt mit der Nr. 30712. Hier sei allerdings auf die Unvereinbarkeit der Nr. 30712 mit den Nrn. 03040, 03020, 03021 und 03022 hingewiesen. Alternativ oder ergänzend sind auch medikamentöse Maßnahmen möglich wie Injektionen, Infusionen (Nr. 02100; für Hausärzte nur im Notfalldienst berechnungsfähig), Quaddeln (existieren im EBM nicht). Nicht abrechenbar ist für Hausärzte die Therapie mit Lokalanästhetika (Nr. 02360). Leistungen der Chirotherapie (Abschnitt 30.2 EBM) und der speziellen physikalischen Therapie (Abschnitt 30.4 EBM) sind nur mit Genehmigung der KV abrechenbar.

EBM

Punkte

Euro*

Leistung

Prüfzeit in Min.**

Bemerkungen ***

02100

67

7,55

Infusion

1 / TP

Für Hausärzte nur im Notfalldienst

02360

94

10,59

Therapie mit Lokalanästhetika

3 / QP

1 x im BHF, mind. 3 persönliche APK

02510

21

2,37

Wärmetherapie

k. A.

02511

9

1,01

Elektrotherapie, auch TENS-Anwendung in der Praxis

k. A.

Max. 8 x im BHF

30712

72

8,11

TENS-Einweisung

3 / TP

Max. 5 x im Krankheitsfall; nicht neben 03040, 03220, 03221, 03222 im BHF

30200

48

5,41

Chirotherapeutischer Eingriff

4 / TP

Max. 2 x im BHF

30201

71

8,00

Chirotherapeutischer Eingriff/Wirbelsäule

5 / TP

2 x im BHF; weitere nur mit ausführlicher Begründung

30420

94

10,59

Krankengymnastik/Einzel

12 / TP

Mind. 15 Minuten

30421

48

5,41

Krankengymnastik/Gruppe

4 / TP

Mind. 20 Minuten, 3 bis 5 Teilnehmer

Abrechnung GOÄ

Mit der GOÄ wäre eine differenziertere Abrechnung möglich. Neben Injektionen (Nrn. 252, 253, 266, 267 und 268 GOÄ) kann hier auch eine Akupunkturbehandlung durchgeführt werden (Nrn. 269, 269a GOÄ). Die Wärmetherapie gliedert sich auf vier Leistungen auf (Nrn. 535, 536, 538, 539 GOÄ), bei der Elektrotherapie stehen ebenfalls vier Leistungen zur Verfügung (Nrn. 548, 549, 551, 552 GOÄ). Die Leistungen der Chirotherapie (3305, 3306) bedürfen ebenso wie die Leistungen der Übungsbehandlung (506, 507) keiner Genehmigung. Es müssen aber entsprechende Kenntnisse vorhanden sein.

GOÄ

Punkte

Euro/1,8- /2,3-fach

Leistung

Bemerkungen

267

80

10,72

Infiltrationstherapie, eine Region

Medikamente können als Auslagen (§ 10 GOÄ) berechnet werden

268

130

17,43

Infiltrationsbehandlung, mehrere Regionen

266

60

8,04

Quaddelbehandlung

269

200

26,81

Akupunkturbehandlung

Nadelstich-Technik

Analog auch für Laser-Akupunktur

269a

350

46,92

Akupunkturbehandlung, mind. 20 Minuten

535

33

3,46*

Heißluftbehandlung, ein Körperteil

Anfallende Sachkosten sind in den Honoraren enthalten und können nicht gesondert berechnet werden

536

51

5,35*

Heißluft, mehrere Körperteile

538

40

4,20*

Infrarotbehandlung

539

44

4,62*

Ultraschallbehandlung

548

37

3,88*

Kurzwelle (KW), Mikrowelle (MW), eine Region

549

55

5,77*

KW, MW, verschiedene Regionen

551

48

5,04*

Reizstrombehandlung

552

44

4,62*

Iontophorese

506

120

12,59*

Krankengymnastik (KG), Ganzbehandlung, Einzel

Keine Genehmigung erforderlich, aber § 1 Abs. 2 GOÄ: … nach den Regeln der ärztlichen Kunst…

507

80

8,39*

KG, Teilbehandlung, Einzel

3305

37

4,96

Chiropraktische Wirbelsäulen(WS)-Behandlung

3306

148

19,84

Chirotherapeutischer Eingriff an der WS

„Zervikalsyndrom“ – Abrechnungsvorschlag

Leistung

EBM

GOÄ

Anmerkungen

Position

Punkte

Euro*

Position

Punkte

Euro/ 2,3-fach

Erstkonsultation

Versichertenpauschale (35-jähriger Patient)

03003

114

12,84

–**

EBM: PC-Eingabe: 03000

Hygienepauschale

03020

2

0,23

–**

Automatisches Hinzufügen durch die KV

Nr. 03040: Nicht neben Nr. 30712!

Vorhaltepauschale

03040

138

15,55

–**

NäPa-Pauschale

03060

22

2,48

–**

Zuschlag zur Nr. 03060

03061

12

1,35

–**

Wirtschaftlichkeitsbonus

32001

19

2,14

–**

Beratung

–***

1

80

10,72

Nur 1 x im BHF**** neben Sonderleistungen

Symptomorientierte Untersuchung

–***

5

80

10,72

Bei Untersuchung in mehreren Körperregionen erhöhter Faktor möglich

Reizstromtherapie*****

02511

9

1,1

551

48

5,04

EBM: Max. 8 x im BHF****

Venöse Blutabnahme

–***

250

40

4,20

EBM: In VP enthalten

GOÄ: Plus Laboranalysen

Zweiter Praxiskontakt

Ärztliches Gespräch,

Eingehende Beratung

03230

128

14,42

3

150

20,11

EBM: Pro 10 Minuten

GOÄ: Mind. 10 Minuten

GOÄ: incl. TENS-Einweisung

Symptomorientierte Untersuchung

–***

5

80

10,72

Nur 1 x im BHF**** neben Sonderleistungen

Reizstromtherapie*****

02511

9

1,01

(551)

(48)

(5,04)

GOÄ: Nr. 551 GOÄ ist nicht neben Nr. 3 GOÄ ansetzbar

TENS-Unterweisung

30712

72

8,11

–**

Max. 5 x im Krankheitsfall; nicht neben 03040, 03220, 03221, 03222 im BHF

Letzter Kontakt

Ärztliches Gespräch,

Eingehende Beratung

03230

128

14,42

3

80

10,72

Bei längerer Dauer:

EBM: Mehrfach abrechnen

GOÄ: Faktorsteigerung

Symptomorientierte Untersuchung

–***

5

80

10,72

Nur 1 x im BHF**** neben Sonderleistungen

Weiterführende Hinweise

AUSGABE: AAA 6/2022, S. 17 · ID: 48338209

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte