Aug. 2022
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SatzungsrechtVorstand: Amtszeitverlängerungsklausel gilt unbegrenzt
Top-BeitragAbo-Inhalt01.08.20227555 Min. Lesedauer
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OLG Schleswig-
Holstein bezieht Stellung
| Bei den meisten Vereinen ist die Amtszeit des Vorstands begrenzt. Die Satzung enthält dann in der Regel eine Amtszeitverlängerungsklausel. Danach bleibt der Vorstand im Amt, wenn die satzungsmäßige Amtszeit ausläuft. Solche Amtszeitverlängerungen gelten nach Auffassung des OLG Schleswig-Holstein unbegrenzt, sofern die Satzung keine Einschränkungen vornimmt. |
Praxistipp | Für die Vereinspraxis bedeutet das Urteil (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.06.2022, Az. 12 U 137/21, Abruf-Nr. 230410) zweierlei.
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- Beitrag „Verein ohne Vorstand: Wann wird das für den Verein und den Alt-Vorstand zum Problem?“, VB 11/2021, Seite 14 → Abruf-Nr. 47759443
AUSGABE: VB 8/2022, S. 1 · ID: 48490592
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