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EinkommensteuerDas könnte kommen: Gesetzgeber reagiert in JStG-2024-Entwurf auf BVerfG-Beschluss zum Buchwertübertrag zwischen Schwester-PersG

Abo-Inhalt03.06.20242 Min. Lesedauer

| In das EStG soll ein neuer § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG aufgenommen werden, der künftig eine buchwertneutrale Übertragung zwischen Schwester-Personengesellschaften, also beteiligungsidentischen Personengesellschaften, ermöglichen soll. Das ergibt sich aus dem am 17.05.2024 vom BMF veröffentlichten Referentenentwurf für das JStG 2024. |

Hintergrund | Mit Beschluss vom 28.11.2023 hatte das BVerfG (Az. 2 BvL 8/13, Abruf-Nr. 239894) entschieden, dass § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. Deshalb hat das BVerfG hat den Gesetzgeber dazu verpflichtet, rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.2000 eine neue Regelung zu treffen. Die Vorgabe will der Gesetzgeber nun umsetzen , indem er § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG einführt.

Um die Vorgaben des BVerfG vollständig umzusetzen, soll aufgrund des langen Rückwirkungszeitraums auch verfahrensrechtlich sichergestellt werden, dass der Buchwertansatz bei Übertragungen bis zum Tag der Veröffentlichung der Entscheidung des BVerfG – das war der 12.01.2024 – sowohl bei der übertragenden als auch bei der übernehmenden Mitunternehmerschaft möglich ist (§ 52 Abs. 12 EStG-E). Für Übertragungen vor dem 12.01.2024 soll zur Umsetzung des Buchwertansatzes bei der übernehmenden Mitunternehmerschaft eine Änderung der Steuer- und Feststellungsbescheide nach § 174 Abs. 4 AO angeordnet werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO dem Buchwertansatz bei der übernehmenden Mitunternehmerschaft für Übertragungen vor dem 12.01.2024 nicht entgegenstehen soll.

Weiterführender Hinweis
  • Beitrag „Steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern: BVerfG macht Bahn auch für Schwester-PersG frei“ in SSP 5/2024, Seite 16 → Abruf-Nr. 49923547

ID: 50049750

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