PV-Anlagen
FG Köln: Finanzamt darf IAB für nach § 3 Nr. 72 EStG nachträglich steuerbefreite PV-Anlage streichen
11.04.2024
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| Für Geburten ab dem 01.04.2024 gelten neue Regeln beim Elterngeld. Unter anderem gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Sie liegt für Paare und Alleinerziehende einheitlich bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet. |
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