11.04.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 11.04.2024 abgeschlossen.
Juli 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2024 abgeschlossen.
FamilienförderungElterngeld: Für Geburten ab dem 01.04.2024 gelten neue Regeln
Leseprobe09.04.2024267 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Neue Einkommensgrenze und Neu-
gestaltung beim Parallelbezug
| Für Geburten ab dem 01.04.2024 gelten neue Regeln beim Elterngeld. Unter anderem gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Sie liegt für Paare und Alleinerziehende einheitlich bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet. |
- Mehr Informationen zum neuen Elterngeld finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-228588
- Beitrag „So optimieren unverheiratete Eltern das Elterngeld über steuermindernden Unterhalt“, SSP 3/2020, Seite 8 → Abruf-Nr. 46348259
ID: 49991919
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion