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LeserforumLeser betreibt kleines BHKW: Welche Frist gilt für den Antrag auf Liebhaberei?

Abo-Inhalt09.04.20241 Min. Lesedauer

| Ein SSP-Leser betreibt seit 2022 ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Er erfüllt die Voraussetzungen für die Liebhaberei auf Antrag. Den Antrag hat er im März 2024 gestellt; das Finanzamt hat ihn aber wegen Verfristung abgelehnt. Zu Recht? |

Antwort | Der Antrag auf Liebhaberei soll für kleine PV-Anlagen und BHKW eine Vereinfachung bewirken. Voraussetzung ist, dass er für

  • vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommene BHKW bis zum 31.12.2022 und
  • nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommene Anlagen bis zum Ablauf des Jahres, welches auf das Jahr der Inbetriebnahme folgt (BMF, Schreiben vom 29.10.2021, Az. IV C 6 – S 2240/19/10006 :006, Abruf-Nr. 225592, Rz. 8),

gestellt wird. Im Fall des Lesers erfolgte die Inbetriebnahme im Jahr 2022; der Leser hätte den Antrag also spätestens bis zum 31.12.2023 stellen müssen. Folglich hat das Finanzamt den Antrag zu Recht abgelehnt. Einziger Ausweg für den Leser: Er muss das Finanzamt davon überzeugen, dass das BHKW ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Dazu muss er eine negative Totalgewinnprognose vorlegen.

ID: 49991778

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