Grunderwerbsteuer Beim BFH: Übertragung von Anteilen an inländischen Grundbesitz
| Unterliegt die Übertragung von (weiteren) Anteilen an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft auf eine niederländische Verwaltungsstiftung der Grunderwerbsteuer i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG? Handelt es sich bei einer niederländischen Verwaltungsstiftung um eine Gesamthandsgemeinschaft nach deutschem Recht, sodass die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 GrEStG anzuwenden ist? Mit diesen zwei Fragen muss sich der BFH auf die Revision der Stiftung niederländischen Rechts hin befassen. |
Das FG Münster hat in der Vorinstanz entschieden, dass der Vorgang nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder jedenfalls Nr. 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt. Ebenfalls hatte es entschieden, dass kein Fall des § 5 Abs. 2 GrEStG vorliegt, da die Struktur der niederländischen Verwaltungsstiftung nicht der einer inländischen Gesamthandsgemeinschaft entspricht (FG Münster, Urteil vom 10.03.2022, Az. 8 K 1945/19 GrE, Abruf-Nr. 228762).
Wichtig | Das FG Münster hat die Revision zur Rechtsfortbildung zugelassen. Die Stiftung hat sie eingelegt (Az. beim BFH: II R 11/22).
AUSGABE: SB 12/2023, S. 225 · ID: 48228709