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SBStiftungsBrief

ArbeitgeberleistungenEinholung von Führungszeugnissen: Kosten steuerfrei erstattbar?

Abo-Inhalt25.07.20227538 Min. Lesedauer

| Nicht nur Unternehmen, sondern auch Stiftungen verlangen immer wieder Führungszeugnisse von Arbeitnehmern. Hier stellt sich dann die Frage, ob sich diese Kosten steuerfrei erstatten lassen. Bejaht hat dies das FG Münster im Fall von Kostenerstattungen für die Einholung erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse zum Zweck der Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Das sei kein Arbeitslohn, sondern steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Letztlich entscheiden wird aber der BFH. |

Das FG Münster begründet seine Entscheidung damit, dass es erhebliche und beachtliche betriebsfunktionale Gründe gibt, regelmäßig solche erweiterten Führungszeugnisse einzuholen. Das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers überwiege deutlich. Deshalb sei die Kostenerstattung steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG (FG Münster, Urteil vom 23.03.2022, Az. 7 K 2350/19 AO, Abruf-Nr. 229208).

Wichtig | Die Finanzverwaltung sieht das anders. Sie steht auf dem Standpunkt, dass auch die Arbeitnehmer ein nicht unerhebliches Interesse daran haben, die mit der Nichtvorlage solcher Führungszeugnisse verbundenen beruflichen Nachteile zu vermeiden. Sie hat deshalb Revision beim BFH eingelegt. Der Musterprozess trägt das Az. VI R 10/22.

AUSGABE: SB 8/2022, S. 142 · ID: 48489490

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