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HeilmittelverordnungAb dem 01.07.2025 langfristiger Heilmittelbedarf auch bei periodischer Lähmung

02.07.20257172 Min. Lesedauer

| Ab dem 01.07.2025 dürfen Arztpraxen auch bei der Diagnose G72.3 (Periodische Lähmung) langfristig Heilmittel verordnen. Dies hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schon im Februar 2025 beschlossen und die Diagnoseliste dahin gehend ergänzt (Diagnoseliste, Stand: 01.07.2025, online unter iww.de/s13176). |

Betroffenen Patienten kann künftig eine Verordnung von bis zu zwölf Wochen Behandlungsdauer ausgestellt werden. Das bedeutet weniger Terminabstimmungen mit der Arztpraxis nur wegen Folgeverordnungen. Zudem fallen weniger Rezeptgebühren an (10 Euro pro Verordnung) und die Verordnung darf mehr Behandlungseinheiten enthalten.

Weiterführender Hinweis

AUSGABE: PP 7/2025, S. 1 · ID: 50465020

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