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MindestlohnArbeitgeber darf nicht einseitig Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf monatliche Zahlungen umstellen
Leseprobe15.03.20241 Min. Lesedauer
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Arbeitgeber kann sich nicht auf § 271 Abs. 2 BGB berufen
| Die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können. Diese Auffassung vertritt das LAG Baden-Württemberg im Streit über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs durch Sonderzahlungen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.2024, Az. 3 Sa 4/23, Abruf-Nr. 239405). |
AUSGABE: LGP 4/2024, S. 72 · ID: 49940279
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