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Außergewöhnliche BelastungenProzesskosten zur Abwehr der Rückabwicklung einer Schenkung

Abo-Inhalt25.11.20241 Min. Lesedauer

| Wendet ein Steuerpflichtiger nach Annahme einer Schenkung im Rahmen eines Übergabe- und Altenteilvertrags über ein Forstgut Prozesskosten zur Abwehr einer Rückabwicklung des Vertrags auf, sind diese Aufwendungen als agB zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seine lebensnotwendigen Bedürfnisse ganz überwiegend aus den Erträgen des von der Rückübertragung bedrohten Forstbetriebs bestritten hat (so FG Niedersachsen 15.5.24, 9 K 28/23; Rev. BFH VI R 22/24, Abruf-Nr. 243968). Der Verlust der (materiellen) Existenzgrundlage i. S. d. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG erfordert danach keinen dauerhaften Verlust der materiellen Lebensgrundlage. Die verbleibenden Einkünfte müssen dafür auch nicht zwingend unterhalb des Grundfreibetrags liegen. |

Praxistipp | Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, was unter dem Begriff der materiellen Existenzgrundlage zu verstehen ist, wann diese gefährdet ist und wann der Steuerpflichtige zudem Gefahr läuft, seine lebensnotwendigen Bedürfnisse im üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Der BFH kann nun insbesondere klären, ob sich die nach § 33 Abs. 2 S. 4 EStG erforderliche Gefahr auf eine vorübergehende oder dauerhafte Existenzvernichtung (z. B. im Sinne einer Erwerbsunfähigkeit) beziehen muss.

AUSGABE: ErbBstg 12/2024, S. 281 · ID: 50241805

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