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Geldwäscheprävention01.01.2024 oder 01.01.2027 – ab wann gilt die FIU-Registrierungspflicht denn nun für Kfz-Händler?

Abo-Inhalt12.06.2024588 Min. Lesedauer

| In Sachen FIU-Registrierungspflicht für Kfz-Händler kursieren immer wieder zwei Daten – der 01.01.2024 und der 01.01.2027. Drum fragt ein ASR-Leser: Welches Datum gilt denn nun? Ab wann müssen Kfz-Händler ihren Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreter bei der FIU registrieren? |

Antwort | Es ist eigentlich ganz einfach: Die Pflicht zur Registrierung bei der FIU besteht für Kfz-Händler seit dem 01.01.2024. Registrieren Sie sich nicht, drohen Bußgelder. Diese verhängt die FIU aktuell aber noch nicht – sondern erst ab dem 01.01.2027.

Praxistipp | Warten Sie nicht länger und registrieren Sie sich jetzt, bevor es bis 2027 in Vergessenheit gerät und am Ende teuer wird. Die Registrierung bringt nämlich auch Vorteile mit sich:

  • Sie erhalten Zugriff auf den internen Bereich der FIU mit vielen Infos aus dem Bereich Geldwäscheprävention (Stichworte „Typologiepapiere“ und „Länderlisten“).
  • Sofort nach erfolgter Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsdokument, das Sie ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie eine Kontrolle bei Ihnen durchführt, vorzeigen können – und das hat eine positive Außenwirkung.
Weiterführender Hinweis

AUSGABE: ASR 7/2024, S. 3 · ID: 50060520

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