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ZuständigkeitenNRW: Seit 1.1.22 sind bestimmte LG/OLG für Unternehmenstransaktionen, Informationstechnologie, erneuerbare Energien zuständig
| Zum 1.1.22 gibt es in der nordrhein-westfälischen Justiz eine wichtige Konzentration der Zuständigkeiten bei den LG und den drei OLG in Düsseldorf, Hamm und Köln. Im Rahmen der sog. Markenbildung hat das NRW-Justizministerium am 22.11.21 die entsprechende „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien“ (VO) erlassen (iww.de/s5847). |
Nach §§ 13a, 72a und 119a GVG sind wichtige Zuständigkeiten neu gefasst worden und ab dem 1.1.22 zu beachten. Denn es handelt sich hierbei jeweils um eine ausschließliche Zuständigkeit. Nur bei Verfahren, die vor dem 1.1.22 erstinstanzlich anhängig sind, bleibt es für den gesamten Instanzenzug bei der bisherigen Zuständigkeit. Die Zuständigkeiten sind nach den §§ 1 bis 4 VO wie folgt geregelt:
- LG Düsseldorf: Die M&A-Zuständigkeit für einen Gegenstandswert von über 500.000 EUR werden für ganz NRW dem LG Düsseldorf und in der zweiten Instanz dem OLG Düsseldorf zugewiesen. Unter M&A-Streitigkeiten versteht die VO Streitigkeiten aus Kauf- oder Tauschverträgen über Unternehmen, bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang und bei Streitigkeiten bei Vorgängen gemäß § 1 Umwandlungsgesetz.M&A-Zuständigkeit für Gegenstandswerte ab 500.000 EUR
- LG Köln: Für Streitigkeiten aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie mit einem Gegenstandswert von über 100.000 EUR ist das LG Köln und anschließend das OLG Köln zuständig. Dies umfasst Verfahren rund um den gesamten Entwicklungsprozess für Hard- und Software und aus IT-Dienstleistungsverträgen.Kommunikations- und Informationstechnologie ab Wert von 100.000 EUR
- LG Essen bzw. LG Bielefeld: Geht es um Rechtsfragen der Erneuerbaren Energien – von der Biogasanlage bis hin zur Entwicklung im Bereich Wasserstoff etc. – und einen Gegenstandswert von über 100.000 EUR, ist das LG Essen für alle LG in den Bezirken der OLG Düsseldorf und OLG Köln sowie für das LG Essen und das LG Bochum zuständig.Erneuerbare Energien ab Wert von 100.000 EUR
- Für die anderen LG im Bezirk des OLG Hamm ist für Rechtsfragen der Erneuerbaren Energien für einen Gegenstandswert von über 100.000 EUR das LG Bielefeld zuständig.
Bei den jeweiligen LG werden Spezialkammern und bei den jeweiligen OLG Spezialsenate für die neuen Zuständigkeiten geschaffen. Nach sechs Jahren soll eine Bilanz des Justizministeriums gezogen werden. Auf diesen Bericht kann man sehr gespannt sein, denn es handelt sich seit langen Jahren bundesweit einmal wieder um eine relativ umfangreiche Spezialisierung im größten deutschen Bundesland.
AUSGABE: AK 1/2022, S. 3 · ID: 47887246