FeedbackAbschluss-Umfrage

KinderzahnheilkundeKrankenkasse streicht Vergütung für Lokalanästhesie während ITN-Sanierung – zu Recht?

Abo-Inhalt21.02.2024158 Min. LesedauerVon RA, FA für MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL. M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster

| Frage: Als Kinderzahnärztin mit Schwerpunkt „ambulante Zahnsanierungen für Kinder“ führe ich jährlich ca. 650 Sanierungen mittels Intubationsnarkose (ITN) bei Kindern durch. Während schmerzhaften Eingriffen wie Zahnextraktionen und endodontischen Behandlungen (Pulpotomien, WF) verabreiche ich – auch während der ITN – ein Lokalanästhetikum zur Reduzierung durch den Schmerzen ausgelöste Pulserhöhungen und Komplikationen. Zudem versuche ich dadurch, postoperative Blutungen und Wundschmerzen zu minimieren. Nun wirft mir eine Krankenkasse wegen der Verabreichung des Lokalanästhetikums eine Fehlindikation vor und möchte die Vergütung für die erbrachten Lokalanästhesieleistungen für mehrere Quartale rückwirkend streichen. Ist Ihnen eine Studie oder Stellungnahme bzgl. der Empfehlung der Verabreichung von Lokalanästhetikum während schmerzhaften zahnärztlichen Eingriffen bei ITN-Sanierungen bekannt? Gibt es irgendeine Regelung im BEMA oder eine rechtliche Norm, die Lokalanästhesie während ITN ausschließt? |

Antwort: Aus humanmedizinischer Sicht ist eine Anästhesiewirkung bei Vollnarkose (ITN) nicht erforderlich. D. h., grundsätzlich können zahnärztliche Eingriffe ohne zusätzliche Infiltrationsanästhesie oder Leitungsanästhesie durchgeführt werden. Gleichwohl kann es aus medizinischen Gründen indiziert sein, zusätzlich zu anästhesieren:

Fazit und Praxistipp | Es können also durchaus Indikationen für eine zusätzliche Anästhesie vorliegen. Ich würde empfehlen, diese Gründe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) bei der Abrechnung mitzuteilen. Die zahnärztlichen Abrechnungsprogramme sehen für diese Information an die zuständige KZV über die medizinische Notwendigkeit die Option „kzvi“ vor. Gleichwohl kann dies von den Krankenkassen natürlich moniert und in Zweifel gezogen werden. Daher ist eine zusätzliche Dokumentation, aus welchem Grunde eine Anästhesie in ITN erfolgt ist, dringend anzuraten.

  • Intraoperativ kann eine zusätzliche Anästhesie dann erforderlich werden, wenn durch den im Regelfall enthaltenen Adrenalinzusatz eine Verringerung der Blutung im OP-Gebiet herbeigeführt werden soll. Dadurch lässt sich z. B. bei der Entfernung verlagerter und retinierter 8er eine bessere Übersicht im OP-Gebiet herbeiführen.
  • Postoperativ kann eine zusätzliche Lokalanästhesie dann angezeigt sein, wenn eine Schmerzausschaltung in der Aufwachphase und in den ersten Stunden nach dem Eingriff herbeigeführt werden soll. Dieses Vorgehen erscheint gerade bei Kindern sinnvoll, damit diese schmerz- und damit möglichst stressfrei aufwachen können.

AUSGABE: AAZ 6/2024, S. 15 · ID: 49884581

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte