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ABC Der Abrechnung„D“ – Demenz
| Frau E. beobachtet seit gut einem halben Jahr, dass sie häufiger Dinge vergisst und auch mit dem Tagesdatum nicht immer ganz aktuell ist. Bisher war sie nicht bereit, mit ihrem Hausarzt darüber zu sprechen. |

Anamnese und Befund
Auch der Tochter der Patientin, die in ca. 20 km Entfernung wohnt, ist die Vergesslichkeit der Mutter aufgefallen. Frau E. sucht ihren Hausarzt einmal im Quartal auf, da sie auch unter Hypertonie und Diabetes mellitus Typ 2 leidet. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem Mutter und Tochter gemeinsam den Hausarzt aufgrund der Vergesslichkeitssymptome konsultieren.
Diagnose und weiteres Prozedere
Zunächst überweist der Hausarzt Frau E. nach Terminvereinbarung durch die Praxis zum Ausschluss einer signifikanten zerebralen Durchblutungsstörung zur Doppler-Sonografie und zu einem zerebralen MRT. Dabei zeigten sich lediglich nicht-signifikante Ablagerungen in der Arteria carotis communis beidseitig. Nach drei Monaten stellt sie sich erneut zur Kontrolle vor. Dabei zeigen
- der Mini-Mental-Test einen Wert von 23 Punkten und
- der DemTect-Test einen Wert von 10 Punkten.
Bei Frau E. diagnostiziert der Hausarzt aufgrund der Vorgeschichte, insbesondere auch der Fremdanamnese durch die Tochter sowie der erhobenen Befunde eine leicht- bis mittelgradige Demenz. Nach Einleitung einer Therapie mit einem Acetylcholinesterasehemmer kommt es zunächst zu einer Stabilisierung. Bei der Fortführung der Therapie bei regelmäßigen laborchemischen Kontrollen setzt nach drei Jahren ein deutlicher Progress der Erkrankung ein.
Abrechnung nach EBM
Beim Erstkontakt erfolgt die Abrechnung der Nrn. 03000, 03220 sowie 03230, zusätzlich die Nr. 32025 für die Glukosemessung und schließlich zweimal die Nr. 03008 für die Terminvereinbarung. An den darauffolgenden Tagen können dann die Positionen mit den Nrn. 03221, 03324, 03360 und 03362 angesetzt werden. Sobald alle Ergebnisse vorliegen, wird ein längeres Gespräch mit Patientin und Tochter geführt. Das Gespräch mit einer Dauer von insgesamt über 30 Minuten wird mit dreimal Nr. 03230 abgerechnet.
Abrechnung nach GOÄ
Die Abrechnung der Nrn. 1, 4, und 7 GOÄ sowie der Nr. 3514 GOÄ (Glukosemessung) erfolgt bei der Erstkonsultation.
Bei den darauffolgenden Kontakten können dann die Blutabnahme (Nr. 250 GOÄ) sowie die Laboranalysen der Abschnitte MI und MII als Einzelparameter folgen, außerdem die Nrn. 651, 654, 857, 800 und weiter analog die Nr. 801 GOÄ zur Erhebung des aktuellen psychischen Befunds. Nach der Stellung der Diagnose kommt die Abrechnung der Nr. 34 GOÄ infrage.
Im weiteren Verlauf der Behandlung dann anlassabhängig die Nrn. 1, 3, 5, 7 GOÄ und im darauffolgenden Behandlungsfall dann die Nr. 15 GOÄ.
AUSGABE: AAA 4/2025, S. 17 · ID: 50357213