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Leserforum EBMWie sind Streptokokken-Schnelltests bei Patienten ab 17 Jahren sowie Mehrfachtests zu berechnen?
| Frage: „Immer häufiger setzen wir Labor-Schnelltests ein und haben aktuell zwei Fragen zur korrekten Abrechnung. Der Streptokokken-Schnelltest nach EBM-Nr. 32152 (bewertet mit 2,55 Euro) ist nur bis zum Alter von 16 Jahren berechnungsfähig. Laut dem Laborkompendium soll dieser bei älteren Patienten mit Nr. 32030 (0,50 Euro) abgerechnet werden. Bedeutet dies implizit, dass der Test bei entsprechenden Beschwerden nicht als IGe-Leistung angeboten werden darf? Und – daran anknüpfend – eine Frage zu einem neuen Multiplex-Schnelltest zur Abklärung von Atemwegsinfekten, der mehrere Erreger auf einmal testet. Können wir die Nr. 32030 dafür auch dementsprechend mehrfach ansetzen?“ |
Antwort: Zu Ihrer ersten Teilfrage: Der Hinweis im Laborkompendium ist in der Tat so zu verstehen, dass die dort gegebenen Empfehlungen einzuhalten sind. Dabei schreibt die KBV in der Einleitung zum Laborkompendium (online bei der KBV unter iww.de/s12647): „Das Kompendium gilt für die Beauftragung und Abrechnung aller Laborleistungen und hat Richtliniencharakter.“ Eine Abrechnung eines Streptokokken-Schnelltests bei Patienten ab 17 Jahren als Ige-Leistung ist somit nicht möglich.
Auch der zweite Teil der Frage ist mit „Nein“ zu beantworten, da es sich bei Multiplex-Schnelltests um Tests handelt, bei denen durch einmaliges Zugeben von z. B. Blut gleich mehrere Parameter untersucht werden. Zudem sind die Kosten des Tests mit der Gebühr abgegolten und können nicht gesondert berechnet werden. Die Begründung liefert die erste Anmerkung zur Nr. 32030.
Anmerkung zur EBM-Nr. 32030 (Orientierende Untersuchung): |
„Können mehrere Bestandteile eines Körpermaterials sowohl durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers als auch durch Verwendung mehrerer Einfachreagenzträger erfasst werden, so ist in jedem Fall nur einmal die Gebührenordnungsposition 32 030 berechnungsfähig.“ |
ID: 50362918