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GOÄ Abrechnungsempfehlungen 2024Neue Analogleistungen zur Psychotherapie – auch für Hausärzte
| Zum 01.07.2024 haben sich die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Beihilfeträger von Bund und Ländern (außer Schleswig-Holstein und Hamburg) sowie der PKV-Verband auf eine neue Abrechnungsempfehlung zur besseren psychotherapeutischen Versorgung von Privatpatienten und Beihilfeberechtigten geeinigt. AAA berichtete (AAA 08/2024, Seite 13) und geht in diesem Beitrag konkret auf die Optionen für Hausarztpraxen ein (Abrechnungsempfehlungen bei der BÄK online unter iww.de/s11325). |
16 neu vereinbarte Analogleistungen
Unter den insgesamt 16 neu vereinbarten Analogleistungen sind auch solche, die für Hausärztinnen und Hausärzte interessant sein dürften, die neben der hausärztlichen Primärversorgung auch psychotherapeutisch tätig sind. Hausärzte sind in vielen Fällen die ersten Ansprechpartner für Patienten mit psychischen Problemen. Zudem wollen oder müssen diese Ärzte die Zeiten bis zum Beginn einer Psychotherapie überbrücken, in denen insbesondere die Leistungen der Akutbehandlung infrage kommen. Konkret sind dies
- die „Erhebung des aktuellen psychischen Befunds“ nach Nr. 801 GOÄ analog (250 Punkte) sowie
- die „psychotherapeutische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch“ nach Nr. 804 GOÄ analog (150 Punkte).
Auch die Frage, ob überhaupt eine krankhafte Störung mit psychotherapeutischem Behandlungsbedarf vorliegt, kann jetzt im Rahmen einer „psychotherapeutischen Sprechstunde“ entschieden und dann auch nach Nr. 812 GOÄ analog abgerechnet werden (500 Punkte; 67,03 Euro; 2,3-fach).
Von hausärztlichem Interesse und oftmals auch an die Lebensrealität angepasst ist die Einführung einer „Psychotherapeutischen Akutbehandlung … bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen … mit einem Behandlungsbeginn nach Indikationsstellung innerhalb von zwei Wochen“, die ebenfalls nach Nr. 812 GOÄ analog abgerechnet werden kann. Anders als bei der originären Nr. 812 GOÄ ist hier allerdings eine Mindestzeit von 25 Minuten vorausgesetzt. Diese Analogleistung ist zweimal an einem Kalendertag und 24-mal im Jahr berechnungsfähig. Weitere in akuten Krisensituationen bedeutende Verbesserungen des therapeutischen Angebotes auch für Privatpatienten sind
- die psychotherapeutische Kurzzeittherapie und
- die gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie.
Beide Leistungen werden nach Nr. 812 GOÄ analog abgerechnet.
Eine weitere neu aufgenommene Leistung ist die Einbindung einer die Psychotherapie unterstützenden Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation, die laut Empfehlung mit Nr. 804 GOÄ analog abgerechnet werden kann. Diese wird mit 150 Punkten (20,11 Euro; 2,3-fach) deutlich höher bewertet als die Abrechnungsempfehlung der BÄK von Mai 2020, nach der für die Verordnung und Einweisung in eine DiGA lediglich 70 Punkte vorgesehen waren (Nr. 76 GOÄ analog; 9,38 Euro; 2,3-fach).
Auflistung aller 16 Analogleistungen zur Psychotherapie
Weitere Einzelheiten zu Mindestzeiten, Abrechnungshäufigkeiten und Ausschlüssen zu diesen und allen weiteren Positionen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen (für Hausärzte bereits im Text erwähnte Positionen kursiv).
Liste der 16 neuen Empfehlungen für Analogleistungen zur Psychotherapie (gültig ab 01.07.2024) Achtung: Bislang ohne Gültigkeit in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein | ||||
Nr. | Leistung | Analog-Position | Punkte | Honorar 2,3-/1,8*-fach |
1 | Einbindung einer die Psychotherapie spezifisch ergänzenden oder unterstützenden DiGA, die bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation eingesetzt wird | 804 | 150 | 20,11 Euro |
2 | Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen – auch neuropsychologischen – Testbatterie zum umfassenden Assessment (mindestens 3 Testverfahren, z. B. PHQ-D, BDI, PSSI, ISR, HAQ), je Testbatterie | 855 | 722 | 75,75* Euro |
3 | Anwendung eines validierten, standardisierten, strukturierten klinisch-diagnostischen Interviews (z. B. SIAB-EX, Module des SCID-5-CV, PANSS-Interview) mit schriftlicher Aufzeichnung, je Interview | 855 | 722 | 75,75* Euro |
4 | Erhebung des aktuellen psychischen Befunds | 801 | 250 | 33,52 Euro |
5 | Psychotherapeutische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration, einmal je Kalendertag | 804 | 150 | 20,11 Euro |
6 | Vertiefte Exploration in Fortführung einer biographischen psychotherapeutischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen | 807 | 400 | 53,62 Euro |
7 | Vertiefte Exploration in Fortführung einer biographischen psychotherapeutischen Anamnese bei Erwachsenen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung | 807 | 400 | 53,62 Euro |
8 | Erhebung einer biographischen Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahrens, auch in mehreren Sitzungen | 860 | 920 | 123,34 Euro |
9 | Eingehende psychotherapeutische Beratung der Bezugsperson von Kindern oder Jugendlichen anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen | 817 | 180 | 24,13 Euro |
10 | Eingehende psychotherapeutische Beratung der Bezugsperson von Erwachsenen anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen | 817 | 180 | 24,13 Euro |
11 | Systemische Therapie sowie Neuropsychologische Psychotherapie oder EMDR als psychotherapeutische Methode in den Anwendungsbereichen der Psychotherapie gemäß Anlage 1, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten – gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten | 870 | 750 | 100,55 Euro |
12 | Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachter für die Beantragung einer Psychotherapie mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren unter Einbeziehung vorliegender Befunde und ggf. Abstimmung mit vor- und mitbehandelnden Ärzten und Psychotherapeuten, je angefangene Stunde Arbeitszeit | 85 | 500 | 67,03 Euro |
13 | Psychotherapeutische Akutbehandlung – psychotherapeutische Behandlung zur Entlastung bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen nach wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden mit einem Behandlungsbeginn nach Indikationsstellung innerhalb von zwei Wochen, je vollendete 25 Minuten, daneben sind die Nrn. 861, 863, 870, 870 analog nicht berechnungsfähig. Die Leistung ist bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu vierundzwanzigmal im Jahr berechnungsfähig. | 812 | 500 | 67,03 Euro |
14 | Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen nach wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden gemäß Anlage 1, je vollendete 25 Minuten, daneben sind die Nrn. 861, 863, 870, 870 analog nicht berechnungsfähig. Die Leistung ist bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu achtundvierzigmal im Jahr berechnungsfähig. | 812 | 500 | 67,03 Euro |
15 | Psychotherapeutische Sprechstunde – über die Durchführung der Psychotherapie mit dem Ziel der Abklärung des Vorliegens einer krankheitswertigen Störung, ggf. einschließlich
je vollendete 25 Minuten, daneben sind die Nrn. 801 analog, 861, 863, 870, 870 analog nicht berechnungsfähig. Die Leistung ist höchstens sechsmal im Jahr, bei Kindern und Jugendlichen sowie Patienten mit einer geistigen Behinderung höchstens zehnmal berechnungsfähig. | 812 | 500 | 67,03 Euro |
16 | Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie – symptom-, konfliktbezogene und/oder störungsspezifische Gruppenbehandlung mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen nach wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden gemäß Anlage 1 mit mindestens 2 bis 9 Teilnehmern, je vollendete 50 Minuten und Teilnehmer, daneben sind die Nrn. 862, 864, 871, 871 analog nicht berechnungsfähig. Die Leistung ist bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu achtundvierzigmal im Jahr berechnungsfähig. | 812 | 500 | 67,03 Euro |
Fazit | Die neuen Analogziffern haben nicht nur für ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte Bedeutung, sondern auch für diejenigen Hausärzte, die neben der Primärversorgung auch lege artis psychotherapeutisch arbeiten. Die Vereinbarung kann durchaus auch für Hausärzte zu mehr Abrechnungssicherheit führen und ggf. auch bislang einige selbstformulierte Analogpositionen zukünftig ersetzen. Ein Schwerpunkt im hausärztlichen Bereich kann dabei u. a. auch die Bewältigung akuter Krisensituationen sein, die mit den neuen Analogpositionen besser darstellbar ist. |
- Neue Analog-Abrechnungsempfehlungen zur GOÄ erleichtern Zugang zur Psychotherapie (AAA 08/2024, Seite 13)
AUSGABE: AAA 9/2024, S. 9 · ID: 50131388