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Grundlagen der AbrechnungDarum ist der Anhang 1 des EBM so wichtig

Abo-Inhalt13.08.2024375 Min. LesedauerVon Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach

| Obwohl Vertragsärzte täglich mehrfach damit arbeiten, kennen nur wenige den Anhang 1 des EBM. Dabei ist er in mehrfacher Hinsicht für die Abrechnung von Bedeutung. AAA fasst die wichtigsten Fakten zusammen. |

Was steht im Anhang 1 des EBM?

Anhang 1 ist ein fakultativer Bestandteil der Grund- bzw. Versichertenpauschale. Das heißt: Die Leistungen des Anhangs 1 gelten mit der Berechnung der Grund- bzw. Versichertenpauschale als abgegolten.

Vorbemerkung des Anhangs 1 EBM (Auszug)

„Die im Anhang 1 aufgeführten Leistungen sind – sofern sie nicht als Gebührenordnungspositionen im EBM verzeichnet sind – Teilleistungen von Gebührenordnungspositionen des EBM und als solche nicht eigenständig berechnungsfähig.“

Anhang 1 EBM listet die fraglichen Leistungen tabellarisch auf und ordnet sie drei unterschiedlichen Gruppen zu, die wie folgt bezeichnet werden:

  • VP = Versichertenpauschale
  • GP = Grundpauschale
  • SG = Sonstige Gebührenordnungspositionen

Folgen für Ihre Abrechnung

Je nachdem, ob Sie bei Ihren Patienten die Versichertenpauschale (hausärztlicher Versorgungsbereich) oder die Grundpauschale (fachärztlicher Versorgungsbereich) abrechnen, gelten die Leistungen des Anhangs 1 als abgegolten. Das bedeutet juristisch: Sie dürfen diese Leistungen nicht – oder nur unter ganz bestimmten Umständen – als IGeL erbringen und privat abrechnen.

Notdienstpauschale nach EBM-Nr. 01210

Die aufgeführten Leistungen gelten hauptsächlich für die Grund- bzw. Versichertenpauschale.

Entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen können Sie die Leistungen, die im unmittelbaren diagnostischen oder therapeutischen Zusammenhang mit der Notfallversorgung stehen, ungeachtet seiner Fachgruppenzugehörigkeit abrechnen. Trotzdem sind die durch die Spalte „GP“ im Anhang 1 ausgeschlossenen Leistungen zu berücksichtigen. Diese dürfen dann auch im organisierten Notfalldienst nicht abgerechnet werden.

Merke | Die Notdienstpauschale nach EBM-Nr. 01210 kommt zwar im Anhang 1 nicht vor, aber ihr fakultativer Leistungsinhalt verweist explizit auf die Spalte „GP“ Anhang 1 und damit auf die betreffenden Leistungen.

AUSGABE: AAA 9/2024, S. 6 · ID: 49998186

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