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Schutzimpfungs-RichtlinieSo setzt der G-BA die neuen Empfehlungen der STIKO zur Impfung gegen Pneumokokken um
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16.11.2023 beschlossen, die neuen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen Pneumokokken in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) umzusetzen. Die STIKO empfiehlt u. a. bei der Standardimpfung ab 60 Jahren nicht mehr den Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff PPSV23, sondern den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20). Bei der Indikationsimpfung ab dem Alter von 18 Jahren wird keine sequenzielle Impfung mehr empfohlen. Der G-BA-Beschluss ist am 14.01.2024 in Kraft getreten und gilt seitdem für Kassenpatienten (SI-RL inkl. Anlagen beim G-BA online unter iww.de/s10270). |
Inhaltsverzeichnis
Umsetzung in der SI-RL
Zu unterscheiden sind die Vorgaben bei der Standard- sowie der Indikationsimpfung gegen Pneumokokken.
Standardimpfung
Bei der Standardimpfung (für Personen ab dem Alter von 60 Jahren) lauten die Hinweise in Spalte 3 der Anlage 1 der SI-RL nunmehr wie folgt:
Anlage 1 der SI-RL (Auszug) |
„Impfung mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff (PCV20). Personen, die bereits mit dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) geimpft wurden, sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor.“ |
Indikationsimpfung
Bei der Indikationsimpfung werden je nach Alter in Splate 3 der Anlage 1 der SI-RL unterschiedliche Impfempfehlungen gegeben.
Merke | Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor. Grundsätzlich sollte bei allen genannten Gruppen ggf. die Impfung möglichst
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- Kinder ab dem Alter von zwei Jahren, Jugendliche:
- Empfohlen wird die sequenzielle Impfung mit PCV13 oder PCV15, gefolgt von PPSV23 nach sechs bis zwölf Monaten. Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes soll die Impfung mit PPSV23 in allen drei Risikogruppen mit einem Mindestabstand von sechs Jahren wiederholt werden.Sequenzielle Impfung für Kinder ab zwei Jahren und für Jugendliche
- Personen ≥ 18 Jahre:
- Personen ab dem Alter von 18 Jahren erhalten bei der Indikationsimpfung gegen Pneumokokken eine Impfung mit PCV20. Personen ab dem Alter von 18 Jahren, die in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13 und PPSV23) erhalten haben, sollen in einem Mindestabstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann bereits im Mindestabstand von einem Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.
Berufliche Indikation
Bei der beruflichen Indikation erfolgt in Spalte 3 der Hinweis, dass die Impfung mit PCV20 erfolgen soll. Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollen in einem Mindestabstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen auch hierbei noch keine Daten vor.
Dokumentationsziffern
Auch die Dokumentationsziffern in Anlage 2 der SI-RL wurden angepasst. Da Wiederholungsimpfungen weder bei der Standardimpfung noch bei der beruflich indizierten Impfung vorgesehen sind, werden die entsprechenden Ziffern gestrichen. Bei der Indikationsimpfung sind Wiederholungsimpfungen (bis 18 Jahre) ebenso wie die sequenzielle Impfung möglich. Deshalb ist hier noch eine Dokumentationsziffer für die Auffrischimpfung (mit entsprechender Fußnote) und weiterhin die Fußnote zum Vorgehen bei der sequenziellen Impfung aufgeführt.
Vorgehen bei Lieferengpass
Die Anlage 3 der SI-RL nennt Impfstoffalternativen bei Lieferengpässen der genannten Impfstoffe bzw. gibt Hinweise zum Vorgehen (z. B. „Keine Alternative [Verschiebung des Impftermins]“). Statt des Impfstoffs PPSV23 wird jetzt der Impfstoff PCV20 gelistet.

AUSGABE: AAA 2/2024, S. 11 · ID: 49888622