Außerordentliche Kündigung
Grobe Beleidigung des Vorgesetzten in einem Vier-Augen-Gespräch = fristlos raus
Grob ehrverletzende, diffamierende und von erheblicher Missachtung der Person geprägte Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen in einem Vier-Augen-Gespräch am Arbeitsplatz können die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies ...