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Praxisnachfolge (Teil 2)Die Abgabe einer Zahnarztpraxis – Phase 2: Benchmarking und Wertermittlung

Abo-Inhalt03.01.2024106 Min. LesedauerVon Dipl.- Volkswirtin Katja Nies und Dr. med. dent. Detlev Nies, Kölnvon Dipl.- Volkswirtin Katja Nies und Dr. med. dent. Detlev Nies, Köln

| Die Abgabe einer Zahnarztpraxis ist ein entscheidender Schritt im Berufsleben eines Zahnarztes. Doch dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Planung und Analyse. In diesem Beitrag beleuchten wir die Bedeutung der Standortanalyse, der guten Vorbereitung im Rahmen einer Due Diligence sowie die Faktoren, die den Wert der Praxis beeinflussen – gerade auch im Vergleich dieser Faktoren mit anderen Praxen. Eine fundierte Analyse der Praxis vor der Übergabe kann den entscheidenden Unterschied ausmachen, auch finanziell. |

Standortanalyse, Praxisanalyse und Benchmarking

Ein Zahnarzt, der seit vielen Jahren seine Praxis erfolgreich und zu aller Zufriedenheit betreibt, kennt seine Praxis selbstredend in- und auswendig. Ein junger Zahnarzt, der die Praxis sowie das Umfeld zumeist nicht kennt, muss und möchte sich in möglichst komprimierter und zugleich umfassender Form einen Einblick verschaffen. Für ein Praxisexposé und/oder ein Praxiswertgutachten sollten die folgenden Informationen zur Verfügung stehen.

Standortanalyse

Bei der Analyse des „Umfeldes“, in der die Praxis arbeitet, sollte man u. a. folgende Fragen klären:

  • Liegt die Praxis auf dem Land, in einer Großstadt oder in einer kleineren Stadt? Wie sieht die Kaufkraft sowie die Altersstruktur der vorhandenen Wohnbevölkerung aus?
  • Wie sieht es mit der Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, aber auch mit ausreichend vorhandenen Parkplätzen aus? Ist die Praxis barrierefrei zu erreichen?
  • Wie sieht die Konkurrenzsituation vor Ort aus und wie alt sind die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Praxen am Ort? Wie viele Kollegen gibt es in relevanter Nähe und wie sieht deren Behandlungsspektrum aus (z. B. Tätigkeitsschwerpunkte)? Hat die eigene Praxis ein Alleinstellungsmerkmal? Sollte sich ein Kollege im gleichen Alter befinden, besteht das Risiko, dass man beim Praxisverkauf in „Konkurrenz“ tritt; aber es besteht auch die Chance, vielleicht rechtzeitig eine Kooperation in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft einzugehen und dann die BAG zu verkaufen.

Praxisanalyse – Benchmarking

Nach der Analyse des Standortes bzw. des Umfeldes kann man zur Analyse der eigentlichen Praxis übergehen, wobei aus folgenden Informationsquellen wichtige Daten recherchiert und zusammengestellt werden sollten:

Übersicht / Praxisanalyse – Benchmarking

Daten Jahresabschluss (StB)

  • Einnahmen
  • Ausgaben
  • Gewinn
  • Anlageverzeichnis

KZV-Quartalsübersichten

  • Umfang der kassenzahnärztlichen Behandlung
  • Aufteilung der Leistungen auf die verschiedenen Behandlungssegmente

Praxis-EDV

  • Abrechnungsdaten
  • Patientenzahlen
  • Spezielle praxistypische Auswertungen

QM-Unterlagen

  • Behandlungstechnische Praxisabläufe
  • Organisatorische Praxisabläufe
  • Nachweis über die Einhaltung von behördlichen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen

Vertragsgerüst

  • Mietvertrag
  • u. U. BAG-Vertrag
  • Arbeitsverträge
  • Kreditverträge
  • Wartungsverträge
  • Versicherungsverträge
  • Sonstige Verträge

Aus diesen Zahlen und Unterlagen kann man sowohl einen internen als auch einen externen Betriebsvergleich erarbeiten.

Folgende typische Praxisparameter kann man z. B. betrachten und miteinander verknüpfen:

Mengengerüst

  • Patientenzahlen, getrennt nach RVO, VDAK und Privat
  • Arbeitszeiten
  • Auf die verschiedenen Arbeitsgebiete entfallende Leistungsmengen

Wirtschaftliche Parameter

  • Umsatz, ggf. unterschieden nach verschiedenen Kriterien:
    • Arbeitsgebiete (wie z. B. Labor)
    • Abrechnungsarten
    • Umsatzanteile von Leistungen, die zum 2,3-fachen GOZ-Satz abgerechnet wurden usw.
  • Kosten(-arten), ggf. unterschieden nach Arbeitsgebieten (Nachteil: Die Schlüsselung der Gemeinkosten, wie z. B. der Miete, ist arbeitsaufwendig.)
  • Gewinn, ggf. unterschieden nach Arbeitsgebieten

(Praxis-)Labor

    • Anteil der Laborkosten am Praxisumsatz
    • Liquiditätsabfluss durch Fremdlaborleistungen
    • Kostenstruktur bzw. Rentabilität des Praxislabors

Im Rahmen eines internen Betriebsvergleichs kann man nicht nur erkennen, welcher Ertrag in den verschiedenen Arbeitsgebieten erzielt wird, sondern auch, bei entsprechender Auswertung, den positiven oder negativen Verlauf dieser Zahlen über einen bestimmten Zeitraum hinweg.

Will man die praxiseigenen Zahlen im Vergleich zu anderen Zahnarztpraxen sehen, sollte man zum externen Betriebsvergleich (Benchmarking) greifen. Für die erforderlichen Daten kann man u. a. das jährlich erscheinende Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zurate ziehen.

Für das Jahr 2020 wurden z. B. folgende Zahlen zu Umsatz, Kosten und Gewinn je zahnärztlichem Praxisinhaber von der KZBV veröffentlicht:

Kennzahlen für den externen Betriebsvergleich

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

1. Umsatz, Kosten, Gewinn 2020, je Praxisinhaber

Umsatz

582.700

(100,0 %)

432.800

(100,0 %)

über KZV

284.100

(48,8 %)

267.900

(61,9 %)

nicht über KZV

298.600

(51,2 %)

164.900

(38,1 %)

Kosten

397.100

(68,1 %)

283.300

(65,5 %)

davon Fremdlabor

93.800

(16,1 %)

75.600

(17,5 %)

Gewinn

185.600

(31,9 %)

149.500

(34,5 %)

2. Prozentuale Aufteilung der Kosten 2020, je Praxisinhaber

Personalausgaben

41,5

38,8

Fremdlabor

23,6

26,7

Material, Praxis u. Labor

9,3

8,5

Raumkosten

6,2

5,7

Abschreibungen

5,3

5,7

Zinsen für Praxisdarlehen

0,7

0,5

Sonstige Betriebsausgaben

13,4

14,1

3. Kennzahlen bezogen auf die Behandlungsstunden 2020, je Praxisinhaber

Behandlungsstunden/Woche

32,1

31,8

Behandlungsstunden/Jahr (bei 42 Wochen Arbeitszeit)

1.348,0

1.336,0

Praxisumsatz/Std. (inkl. Fremdlabor)

432,0

324,0

Betriebskosten/Std. (inkl. Fremdlabor)

295,0

212,0

Gewinn/Behandlungsstunde (inkl. Fremdlabor)

137,0

112,0

Gewinn/Arbeitsstunde* (bei 42,6 bzw. 41,7 Arbeitsstunden je Woche)

104,0

85,0

Durch die interne Praxisanalyse sowie den externen Praxisvergleich erhält man einen ersten, fundierten Eindruck der betreffenden Zahnarztpraxis, der auch den ersten Schritt zu einer Praxisbewertung darstellt.

Praxiswertermittlung

Aus den unterschiedlichen Bewertungsmethoden hat sich in Theorie und Praxis sowie bei juristischen Verfahren das modifizierte Ertragswertverfahren durchgesetzt (u. a. bestätigt durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs [BGH] vom 09.02.2011, Az. XII ZR 40/09; Details hier zu in ZP 05/2011, Seite 12). Diese Methode orientiert sich an den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1 und S13) und wird im Folgenden für die Bewertung einer Praxis zum Zwecke des Verkaufs an einen Nachfolger stark vereinfacht dargestellt.

Bei weiterem Interesse lesen Sie weiter in ZP 06/2012, Seite 3. Hier wird auch auf die Website der VSA (Vereinigung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen e.V.) hingewiesen, auf der sich eine ausführliche Stellungnahme findet: „Modifiziertes Ertragswertverfahren bei der Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen: Gemeinsame Stellungnahme der VSA zu bewertungsrelevanten Fragen.“

Grundsätzliches Vorgehen beim modifizierten Ertragswertverfahren

  • Die in der Vergangenheit (drei bis fünf Jahre) erzielten Umsätze und Kosten werden um außergewöhnliche Einflüsse und Ereignisse bereinigt.
  • Die so gewonnenen Daten dienen als Grundlage für eine Prognose der zukünftigen Entwicklung der Praxisumsätze sowie -kosten und damit der zukünftigen Gewinne.
  • Bei der Prognose der Daten über den Zeitraum der Goodwill-Reichweite (siehe unten) sind sowohl praxisinterne Strukturen als auch das gesamtwirtschaftliche Umfeld (u. a. Sozialgesetzgebung, Honorarverteilung) zu berücksichtigen.
  • Die prognostizierten Gewinne werden um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn (siehe unten) gekürzt und über den Zeitraum der Goodwill-Reichweite auf den Bewertungsstichtag abgezinst.
  • Der materielle Wert des betriebsnotwendigen Vermögens wird berücksichtigt, wie dies gemäß IDW S1 bei zeitlich begrenzt fortgeführten Unternehmen geschieht (siehe unten „Goodwill-Reichweite“).
  • Das betriebsnotwendige Vermögen wird im Rahmen einer Praxisbegehung anhand eines aktuellen und vollständigen Inventarverzeichnisses ermittelt und fließt als Fortführungszeitwert ebenfalls in das Bewertungsergebnis ein.
  • Die Summe der abgezinsten Gewinne und des abgezinsten Substanzwerts ergeben den gesamten Praxiswert.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Durch die Übernahme einer Zahnarztpraxis verzichtet der Zahnarzt auf eine anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft (z. B. als angestellter Zahnarzt). Deshalb muss der prognostizierte Praxiserfolg um einen kalkulatorischen Zahnarztlohn gekürzt werden. Dieses Entgelt stellt einen Kostenbestandteil der Zahnarztpraxis für die entgangene Vergütung hinsichtlich der möglichen Verwertung persönlicher Arbeitsleistungen außerhalb der eigenen Praxis dar.

Merke | Für die Höhe des kalkulatorischen Zahnarztlohns gibt es keine verbindlichen Angaben. Angesetzt werden sollte mindestens ein Betrag, der für einen entsprechend qualifizierten angestellten Zahnarzt bei vergleichbarer Arbeitsleistung derzeit am Arbeitsmarkt bezahlt wird. Ferner ist der Arbeitgeberanteil für eine angemessene Altersvorsorge einzubeziehen.

Goodwill-Reichweite

Eine Zahnarztpraxis ist stark personengebunden und wird von dem Vertrauen geprägt, das dem Praxiseigentümer entgegengebracht wird. Dieser Umstand wird berücksichtigt, indem bei der Abzinsung der prognostizierten Gewinne lediglich der Zeitraum berücksichtigt wird, der voraussichtlich bis zur „Verflüchtigung“ des Goodwills des die Praxis abgebenden Zahnarztes verstreicht (in dem gleichen Zeitraum baut der Praxiskäufer seinen eigenen Goodwill auf).

In der Regel wird bei der Bewertung von Zahnarztpraxen ein Zeitraum zwischen zwei und maximal fünf Jahren gewählt. Von zentraler Bedeutung bei der Wahl der Goodwill-Reichweite ist die Angebots- und Patientenstruktur der zu bewertenden Zahnarztpraxis:

  • Je höher der Anteil an Privatpatienten und Privatleistungen ist,
  • desto geringer wird im Allgemeinen die Goodwill-Reichweite veranschlagt werden, weil für einen potenziellen Käufer das Risiko, die betreffenden Patienten zu verlieren, größer ist als bei Kassenpatienten.

Verfasser des Praxiswertgutachtens mit Vorsicht wählen

Für die Bewertung einer Zahnarztpraxis bzw. die Erstellung eines diesbezüglichen Gutachtens gibt es eine ganze Reihe an möglichen Verfassern: Praxisberater, Praxisvermittler, Versicherungsvermittler, Banken, Mitarbeiter von Dentaldepots sowie (öffentlich bestellte und vereidigte) Sachverständige. Bei der Wahl des Bewerters sollte man nicht nur die Kosten des Gutachtens, sondern auch die mögliche Interessenlage des Bewerters im Hinterkopf behalten:

  • Bei vermeintlich kostenlosen oder besonders günstigen Angeboten sollte der Auftraggeber überprüfen, wie die Qualifikation des Bewerters aussieht und/oder ob versteckte Kosten in Form von Provisionen (z. B. an Versicherungsgesellschaften oder Banken) oder geringeren Preisnachlässen (beim Kauf von Praxiseinrichtungsgegenständen) auftreten könnten.
  • Der Repräsentant eines Dentaldepots könnte z. B. mehr die Interessen des jungen Zahnarztes als zukünftigem Kunden als die des abgebenden Zahnarztes im Blick haben.

Mindestanforderungen an ein Praxiswertgutachten

Ein Praxiswertgutachten muss inhaltlich und logisch nachvollziehbar und anhand der Praxisunterlagen überprüfbar sein. Der potenzielle Käufer und seine Berater müssen den Inhalt inklusive der gewählten Parameter sowie der Berechnungsmethode unmittelbar verstehen können, damit das Gutachten nicht nur als qualifizierte Information über die Zahnarztpraxis, sondern auch als Grundlage für eine Kaufpreisfindung dienen kann.

Fehler, die den Praxiswert schmälern

Führt man sich die o. a. skizzierte Berechnungsweise des modifizierten Ertragswertverfahrens vor Augen, so leuchtet unmittelbar ein, dass der abgabewillige Zahnarzt es tunlichst vermeiden sollte, seine Praxis in den letzten Jahren zu einer sogenannten „Alterspraxis“ herunterzufahren. Überspitzt ausgedrückt würde dies bedeuten, dass der Praxiseigentümer gemütlich mit seinem Team der Rente entgegensieht, indem er u. a.

  • die Arbeitszeiten herunterfährt,
  • weder Auszubildende noch junge ZFA zur Verjüngung des Teams einstellt,
  • keine Anstrengungen unternimmt, die Anzahl der Patienten stabil zu halten, sodass der Patientenstamm über die Jahre schrumpft,
  • die üblichen Ersatzinvestitionen nicht mehr vornimmt und Investitionen in neue Geräte und Behandlungsmethoden unterlässt.

Beispiele für wertsteigernde Maßnahmen

Um die Umsätze und Gewinne, die den Praxiswert gemäß dem modifizierten Ertragswertverfahren essenziell beeinflussen, zu halten bzw. zu steigern, muss genau das Gegenteil des oben Aufgeführten getan werden.

Nach Auswertung der eingangs aufgeführten Unterlagen/Informationsquellen und/oder eines Praxiswertgutachtens können Schlussfolgerungen für einen möglichen Optimierungsprozess gezogen werden. Dessen Ergebnisse werden aber zumeist erst nach ein bis zwei Jahren sichtbar. Auf dem Weg zur optimalen, modern eingerichteten Praxis, mit eingespieltem, qualifiziertem Zahnarzt-/ZFA-Team, das überdurchschnittliche Umsätze bei niedrigen Kosten generiert und ständig neue Patienten gewinnt, könnten z. B. folgende wertsteigernde Maßnahmen ergriffen werden.

Praxiswert steigernde Maßnahmen vor der Abgabe

  • Renovierung der Praxis: Frisch gestrichene und ansprechend gestaltete Räume sind eine erste Visitenkarte der Praxis.
  • Überprüfung der Technik (inkl. EDV-Anlage): Es müssen nicht immer die neuesten Geräte sein, die übergeben werden, aber sie müssen funktionstüchtig und gut erhalten sein.
  • Ersatz- und Neuinvestitionen sollten vorausschauend geplant werden, damit vor Aufgabe der Tätigkeit noch ein Teil der Abschreibungen selbst in Anspruch genommen werden kann.
  • Wie sieht die Altersstruktur des Teams aus? Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sollte man rechtzeitig aktiv werden und auch überprüfen, ob die Gehaltsstruktur der Praxis noch konkurrenzfähig ist.
  • Ablaufoptimierung: Immer wieder müssen die über die Jahre eingefahrenen Arbeitsabläufe auf den Prüfstand gestellt werden.
  • Auftritt der Praxis nach außen: Wie sieht die Website aus? Welche Möglichkeiten der Terminvereinbarung gibt es? Gibt es auf den Arztbewertungsportalen negative Einträge, um deren Löschung man sich bemühen sollte? Sind alle Mitarbeiter am Telefon und in der Praxis freundlich und hilfsbereit?
  • Überprüfung des Mietvertrags: Kann ein Nachfolger in den Mietvertrag einsteigen? Wie sieht es mit den Verlängerungsoptionen aus?

Ausblick auf die nächste Phase

An Benchmarking und Wertermittlung schließen sich die Nachfolgersuche und der Verkauf an – die letzte Phase (3) des Abschieds von der eigenen Praxis.

Weiterführender Hinweis
  • Praxisnachfolge (Teil 1): Die Abgabe der Zahnarztpraxis – Phase 1: Rahmenbedingungen und Kassensturz (ZP 12/2023, Seite 4)

AUSGABE: ZP 1/2024, S. 15 · ID: 49762967

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