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RechtsformwahlGmbH & Co. KG: Neue Rechtsform für Planungsbüros erst in zwei Bundesländern möglich

Abo-Inhalt03.04.20254908 Min. Lesedauer

| 2024 hat das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“ die Personenhandelsgesellschaften (und damit auch die GmbH & Co. KG) prinzipiell auch für Angehörige der freien Berufe geöffnet. Hinderlich ist aber noch das jeweilige Berufsrecht. Wie die Kölner Kanzlei Hecker Werner Himmelreich recherchiert hat, ist die GmbH & Co. KG nämlich erst in Bayern und Niedersachsen möglich. |

Die rechtliche Ausgangslage

Bis vor 2024 war es nicht möglich oder zumindest rechtlich umstritten, ob Angehörige freier Berufe für ausschließlich freiberufliche Leistungen nach dem Unternehmensgegenstand rechtswirksam die Gesellschaftsrechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) wählen und ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht eintragen lassen konnten. Gleiches galt für die GmbH & Co. KG, die sich von einer „normalen“ KG nur dadurch unterscheidet, dass für den persönlich haftenden Komplementär, der die Gesellschaft nach außen vertritt und die maßgebliche „Figur“ einer KG darstellt, aus haftungsrechtlichen Gründen eine GmbH als juristische Person mit beschränkter Haftung eingesetzt wird. 

Das hat sich am 01.01.2024 geändert

Mit dem am 01.01.2024 auf Bundesebene in Kraft getretenen MoPeG wurde nun erstmalig die Gesellschaftsrechtsform der KG und damit der GmbH & Co. KG generell auch für rein freiberufliche Leistungen eröffnet. Zugleich wurden mit diesem „Artikelgesetz“ auch die gesetzlichen Regelungen der auf Bundesebene geregelten Berufe angepasst, z. B. die der Rechtsanwälte. Die Berufe bzw. das Berufsbezeichnungsrecht der Architekten und (Beratenden) Ingenieure sind jedoch landesgesetzlich geregelt. Und daran hakt es in der Praxis. Nur in Bayern und Niedersachsen sind das Architekten- bzw. Baukammerngesetz (schon) angepasst worden.

Gegenüberstellung GmbH & Co. KG und GmbH

Die GmbH & Co KG vereint sozusagen die haftungsrechtlichen Vorteile der GmbH mit den steuerlichen Vorteilen der Personengesellschaft. Drei Charts geben einen Schnellüberblick.

Besteuerung GmbH & Co. KG

  • Besteuerung GmbH
    • Besteuerung mit KSt 15 Prozent und SolZ
    • Besteuerung mit GewSt, je nach Hebesatz in der Regel zwischen 14 Prozent und 17 Prozent
    • In der Summe beläuft sich die Steuerbelastung auf Ebene der GmbH auf ca. 30 Prozent
  • Besteuerung Ebene Anteilseigner
    • Auf Ebene des Anteilseigners kommt es erst zu einer Besteuerung, wenn eine Gewinnausschüttung beschlossen wird
    • Steuerbelastung auf Ebene des Gesellschafters bei Ausschüttung: 25 Prozent
    • Die Summe der Steuerbelastung (Ebene Gesellschaft und Ebene Gesellschafter) beträgt ca. 48 Prozent
    • Bei Thesaurierung auf Ebene der GmbH kommt es zunächst zu keiner Ausschüttungsbesteuerung auf Ebene des Gesellschafters (Unterschied zur GmbH & Co. KG)

Vorteile GmbH im Vergleich zur GmbH & Co. KG

  • Nur ein Jahresabschluss für die GmbH
  • Einfache Möglichkeit der Gewinnthesaurierung (Besteuerung nur mit 15 Prozent Körperschaftsteuer zzgl. GewSt)
  • Einfacheres Besteuerungsverfahren durch klare Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (keine Sonder- und Ergänzungsbilanzen)
  • Vergütungen an Anteilseigner sind abzugsfähige Betriebsausgaben

Vorteile GmbH & Co. KG im Vergleich zur GmbH

  • Optimale Rechtsform für asset protection (= wertvolles Vermögen im Eigentum des Gesellschafters, geringe Haftungsmasse im Gesellschaftsvermögen)
  • Einfache Möglichkeit der Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Geringere Gesamtsteuerbelastung im Vergleich zur Kapitalgesellschaft
  • Möglichkeit der Verlustverrechnung mit anderen Einkünften beim Gesellschafter
  • Ermäßigte Besteuerung bei Veräußerung des KG-Anteils bei Vorliegen der Voraussetzungen (mindestens 55 Jahre, nur einmal im Leben möglich)
  • Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter weniger formalistisch (GmbH: Fremdvergleich – verdeckte Gewinnausschüttung)
Weiterführende Hinweise
  • Sie wollen mehr zum Thema „Rechtsformwahl“ wissen? Dann schreiben Sie Ihren konkreten Themenwunsch einfach an pbp@iww.de. Wir gehen gerne darauf ein.
  • Online-Beitrag „Partnerschaft kann sich jetzt wie GmbH besteuern lassen: Lohnt sich der Wechsel?“ vom 06.10.2021 auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 47262992

ID: 50372654

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