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PfändungSeit dem 01.07.2024 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen
Abo-Inhalt02.07.20241 Min. Lesedauer
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Das sind die neuen Werte bei der Lohnpfändung
| Seit 01.07.2024 sind beim Arbeitseinkommen folgende Beträge unpfändbar: |
Monatliche Pfändungsfreibeträge bei Lohnpfändung seit Juli 2024 | |
Familienstand Schuldner | Monatliche Freibeträge vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 |
Ledig | 1.491,75 Euro (bisher 1.402,28 Euro) |
Verheiratet | 2.052,65 Euro (= 1.491,75 Euro + 560,90 Euro für 1. Person) |
Verheiratet und 1 Kind | 2.365,43 Euro (= 1.491,75 Euro + 560,90 Euro für 1. Person + 312,78 Euro für 2. Person) |
Verheiratet und 2 Kinder | 2.678,21 Euro (= 1.491,75 Euro + 560,90 Euro für 1. Person + 312,78 Euro für 2. + 3. Person) |
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 → Abruf-Nr. 242202
AUSGABE: LGP 7/2024, S. 135 · ID: 50076597
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