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PatientenrechtePandemiebedingte Triage: Gesetzgeber muss behinderte Menschen vor Benachteiligung schützen

03.01.20221597 Min. Lesedauer

| Im Fall einer pandemiebedingten Triage sind Menschen mit Behinderung zz. nicht ausreichend durch gesetzliche Vorgaben vor einer Benachteiligung geschützt. Das Bundesverfassungsgericht [BVerfG] hat den Gesetzgeber zur Nachbesserung aufgefordert (Urteil vom 16.12.2021, Az. 1 BvR 1541/20). |

Die Richter sahen in der bestehenden Rechtslücke u. a. einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz. Daran änderten auch die Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) nichts (Beitrag online unter 47850076), weil sie nicht bindend seien. Zudem hätten befragte Ärzte, Facheinrichtungen und Sozialverbände erklärt, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und damit ihre Erfolgsaussichten bei einer Behandlung oft falsch eingeschätzt würden. Eine „unbewusste Sterotypisierung“ könne zur Benachteiligung führen.

AUSGABE: CB 1/2022, S. 1 · ID: 47910882

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