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Qualitätsmanagement, Teil 3QM – vom Fluch zum Segen: Aktualisierung des QMH bei Abrechnung von Milchpumpenrezepten

Abo-Inhalt21.04.20254256 Min. LesedauerVon Apothekerin Anja Hapka, Essen

| Wenn der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) Änderungen im Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) vornimmt, ist es besonders wichtig, dass diese für alle Mitarbeiter optisch leicht erkennbar und somit schnell auffindbar sind. Daher haben sich im Qualitätsmanagementsystem (QMS) bestimmte Vorgehensweisen für die Aktualisierung des Handbuchs etabliert. AH stellt Ihnen diese Standards und deren Mehrwert für den Apothekenalltag am Beispiel der Abrechnung von Milchpumpenrezepten vor. |

Änderungen, Freigabe und Revisionsstand

Jede Seite des QMH sollte über eine Fußzeile verfügen, in der die Formalien festgehalten werden. Es empfiehlt sich, hier nicht nur die Seitenzahl einzutragen, sondern auch zu vermerken, wer dieses Kapitel wann aktualisiert und wer es wann freigegeben hat (i. d. R. wird es der QMB ändern und der Apothekenleiter freigeben). Außerdem sollte hier stets deutlich erkennbar der Revisionsstand angegeben werden. Der Revisionsstand gibt an, wie viele Aktualisierungen das entsprechende Kapitel bereits durchlaufen hat. Die Ursprungsversion erhält die 0, bei jeder späteren Änderung wird der Revisionsstand um 1 erhöht.

Beispiel Fußzeile

Zuletzt geändert von XY am 05.03.2025

Revisionsstand 3

Freigabe erteilt von XY am 06.03.2025

Kapitel III Abschnitt 2, Seite 5 von 27

Aktualisierung eines Kapitels im QMH

Bei der Aktualisierung eines Kapitels im QMH muss immer die bisherige Version aufbewahrt werden, damit jede Änderung nachverfolgt werden kann. Üblicherweise speichert man das zu ändernde Kapitel in einem eigens dafür angelegten Ordner ab, z. B. unter der Bezeichnung „alte Revisionsstände“. Hierbei muss nur der letzte Revisionsstand eines Kapitels archiviert werden, d. h., die letzte aufbewahrte Version kann beim Speichern immer überschrieben werden.

Inhaltliche Änderungen sollen schnell erkennbar sein, daher hat es sich bewährt, diese farblich hervorzuheben. Damit dies immer übersichtlich bleibt, sollten bei einer Aktualisierung zunächst die letzten Hervorhebungen in normalen (also nicht farbigen) Text umgewandelt werden. Danach kann mit der eigentlichen inhaltlichen Überarbeitung begonnen werden. Wenn Passagen nicht mehr benötigt werden, können sie natürlich gelöscht werden. Der Nachteil dieser Methode ist, dass bei der Durchsicht der Überarbeitungen niemand diese Änderung gezielt finden kann. Daher können gestrichene Passagen (optisch als gestrichen gekennzeichnet) bis zur nächsten Überarbeitung im Text verbleiben. Alternativ kann die Änderung inhaltlich kurz erläutert werden, z. B. durch folgende Klarstellung zum Verleih von elektrischen Milchpumpen: Zum 01.04.2024 wurden Milchpumpen als apothekenübliche Hilfsmittel eingestuft, seitdem ist keine Präqualifizierung mehr vorgeschrieben.

Abschließend wird in der Fußzeile das Änderungsdatum eingetragen und der Revisionsstand um 1 erhöht. Nun kann das aktualisierte Kapitel der verantwortlichen Person zur Freigabe vorgelegt werden. Ist dies geschehen, wird das Freigabedatum ebenfalls in die Fußzeile eingetragen. Verfügt das QMH über ein Arbeitsblatt mit der Auflistung aller Revisionsstände, so sollte dies ebenfalls angepasst werden.

Man hat die Wahl, ob das QMH in gedruckter Form in einem Ordner im Regal steht oder nur in elektronischer Form vorliegt. Ist ein Ordner vorhanden, müssen nun noch die alten Seiten im Ordner gegen die frisch überarbeiteten ausgetauscht werden. Anschließend werden die betroffenen Stellen im Team – idealerweise über das QMS-Board – darüber informiert, dass es etwas Neues im QMH zu erfahren gibt.

Beachten Sie | Wenn beim Ausdruck der QMH-Seiten aus Kostengründen auf einen farbigen Ausdruck verzichtet werden soll, können die geänderten Passagen auch kursiv gesetzt werden.

Checkliste / Aktualisierung QMH

  • Alten Revisionsstand speichern (letzte Version überschreiben)
  • Hervorhebungen zurücksetzen (nicht mehr farbig, nicht mehr kursiv)
  • Änderungen einpflegen und dabei hervorheben (farbig, kursiv, gestrichen)
  • Änderungsdatum und Revisionsstand in Fußzeile aktualisieren
  • Kapitel zur Freigabe vorlegen, Freigabedatum in Fußzeile aktualisieren
  • Ggf. Arbeitsblatt über Revisionsstände aktualisieren
  • Ggf. überarbeitetes Kapitel ausdrucken und im Ordner austauschen
  • Team informieren

QMS-Prozess „Abrechnung von Milchpumpenrezepten“

Der Mehrwert eines ausführlich geschriebenen und stets gepflegten QMH kann auch darin bestehen, dass sich mehr Mitarbeiter an einen bestimmten (sonst eher ungeliebten) Prozess herantrauen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Abrechnung von Hilfsmittelrezepten über den Verleih elektrischer Milchpumpen. Dabei sind eine Vielzahl von Formalitäten zu beachten, damit das ganze Projekt nicht mit einer ärgerlichen Retaxation endet. In vielen Apothekenbetrieben kennt sich deshalb nur eine einzige Person sicher mit diesem Themenkomplex aus. Eine gute Lösung für das gesamte Team ist daher, dass genau dieser Experte im Team das Kapitel über den Verleih von elektrischen Milchpumpen verfasst. Wichtig ist eine detaillierte Prozessbeschreibung, in der der Umgang mit allen möglicherweise auftretenden Problemen erläutert wird. Schon bald werden sich dann auch andere Mitarbeiter an diese Arbeit herantrauen und es bleiben nicht immer alle Milchpumpenrezepte zur Bedruckung für ein spezielles Teammitglied liegen.

Allgemeine Anforderungen an ein Hilfsmittelrezept

Die Abrechnungsprüfung sollte beginnen, indem die allgemeinen Formalitäten überprüft werden:

  • Keine Mischverordnung von Arzneimitteln und Hilfsmitteln
  • Angabe einer Diagnose
  • Rezeptgültigkeit 28 Tage (Ausstellungstag zählt bereits mit)
  • Angabe des Verleihzeitraums
  • Unterschrift des Empfängers auf der Rezeptrückseite
  • Bedruckung per Pharmazentralnummer (PZN) oder Hilfsmittelpositionsnummer (HMPosNr.)

Nun sollten im Text die Besonderheiten zu all diesen Punkten erklärt werden. Auch empfiehlt es sich, die speziellen Regelungen der einzelnen Kostenträger als Nachschlagewerk direkt mit aufzuführen, damit diese nicht immer wieder aufwendig recherchiert werden müssen:

Praxistipp | Der QMB sollte sich an dieser Stelle unbedingt die Mühe machen, eine Liste der wichtigsten in der jeweiligen Apotheke vorkommenden Kostenträger zu erstellen, die generell eine Abrechnung per HMPosNr. verlangen. Dies sind z. B. AOK Rheinland/Hamburg, AOK Niedersachsen, AOK NordWest, AOK plus, Knappschaft und SVLFG.

  • Angabe einer Diagnose: Hier kann z. B. im QMH vermerkt werden, bei welcher Krankenkasse das Apothekenteam eine vergessene Diagnose nach telefonischer Rücksprache selbst ergänzen darf: BKKen bundesweit, DAK-Gesundheit, HEK, hkk, IKK classic und in vielen Bundesländern die entsprechende AOK, z. B. die AOK Rheinland/Hamburg. Auch sollte an dieser Stelle einmal anhand eines konkreten Beispiels erläutert werden, wie eine solche Ergänzung der fehlenden Diagnose auf einem Papierrezept retaxsicher festzuhalten ist: laut tel. Rspr. Diagnose beginnende Mastitis, ergänzt, Datum, Kürzel des Mitarbeiters.
  • Unterschrift des Empfängers auf der Rezeptrückseite: Hier kann im QMH daran erinnert werden, dass Empfänger von Hilfsmitteln pro abgerechneter Hilfsmittelzeile einmal auf der Rückseite des Rezepts unterschreiben müssen. Beim Verleih einer elektrischen Milchpumpe und der Abgabe eines Zubehörsets müssen demnach auf dem ersten Rezept zwei Unterschriften geleistet werden. Auf den späteren Verlängerungsrezepten ist immer nur noch eine Unterschrift nötig.
  • Bedruckung per PZN oder HMPosNr.: Die Abrechnung nach § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V erfolgt über die achtstellige PZN. Das Rezept ist mit der PZN 09999063 für die Mietgebühr von Hilfsmitteln und der PZN des abgegebenen Zubehörsets zu bedrucken. Bei der Abrechnung nach § 302 SGB V hingegen wird die zehnstellige HMPosNr. der ausgeliehenen elektrischen Milchpumpe sowie die HMPosNr. des abgegebenen Zubehörsets auf das Rezept gedruckt. Es handelt sich demnach nicht um eine feste Abrechnungsziffer wie bei der Abrechnung nach § 300 SGB V, sondern diese variiert je nach Hersteller der Milchpumpe. Es empfiehlt sich, diese im QMH konkret zu benennen.
  • Bei einigen Kostenträgern hängt die Abrechnungsmethode davon ab, ob es sich um einen Festpreis, d. h. einen im Hilfsmittellieferungsvertrag festgelegten Vertragspreis, oder um einen Aufschlagspreis handelt, der aus dem Einkaufspreis zzgl. Aufschlag zzgl. Mehrwertsteuer ermittelt wird. Da sowohl der Verleihpreis für die Milchpumpe als auch der Verkaufspreis für das Absaugset Festpreise sind, fordern die folgenden Kostenträger in diesem Fall die Abrechnung über die HMPosNr.: BARMER, BKKen bundesweit, DAK-Gesundheit, HEK, hkk, IKK classic, KKH und die Techniker Krankenkasse.

Spezielle Anforderungen an ein Milchpumpenrezept

Besonders wichtig ist es hierbei, im QMH darauf hinzuweisen, dass ein Rezept über den Verleih einer Milchpumpe immer erst am letzten Tag des Verleihzeitraums bedruckt werden sollte. Andernfalls könnte der Kostenträger davon ausgehen, dass die Milchpumpe bereits vor Ablauf der auf dem Rezept genannten Frist wieder in die Apotheke zurückgebracht wurde. Bei Folgerezepten ist darauf zu achten, dass das Datum lückenlos an das des vorangegangenen Rezepts anschließt. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten für die dazwischen liegenden Tage eventuell von der Patientin privat bezahlt werden. Endet die Verleihfrist auf einem Sonn- oder Feiertag und bedruckt die Apotheke das Rezept erst am darauffolgenden Werktag (natürlich trotzdem nur mit 28 Verleihtagen!), so kommt es zu einer nicht vermeidbaren Fristüberschreitung. Diese sollte auf dem Rezept vermerkt werden, z. B. „Fristüberschreitung bei der Abrechnung, da 9.3.25 Sonntag, ergänzt, Datum, Kürzel“. Einige Rechenzentren wünschen die Einreichung von Rezepten mit gekennzeichneter Fristüberschreitung in einem separaten Umschlag. Auch solche Sonderfälle sollten im QMH unbedingt Erwähnung finden.

Das Rezept ist i. d. R. von der Zuzahlung befreit. Es kann entweder für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen vom Kinderarzt für den Säugling mit der Trinkschwäche oder vom Gynäkologen für die Mutter mit der Mastitis ausgestellt werden. In diesem Fall liegt ein Graviditätsrezept vor, da es sich um eine Leistung im Zusammenhang mit der Entbindung handelt. Sollte die Kennzeichnung fehlen, ist es dem Apothekenpersonal gestattet, das Kästchen für „Gebühr frei“ anzukreuzen und darüber den Zusatz „Gravidität“ zu vermerken.

Bei einigen Kostenträgern dürfen Milchpumpen auch im Rahmen des Entlassmanagements verordnet werden, dann auch länger als sieben Tage, soweit dies medizinisch erforderlich ist. Beispiele hierfür sind in vielen Bundesländern die entsprechende AOK, z. B. AOK NordWest und AOK Rheinland/Hamburg, Knappschaft und SVLFG.

Beachten Sie | Es schadet auch nicht, im QMH darauf hinzuweisen, dass Milchpumpenrezepte genehmigungspflichtig sein können. Dies ist oft der Fall, wenn es sich bei dem Kostenträger um eine Primärkasse aus einem anderen Bundesland handelt oder wenn die Milchpumpe schon sehr lange ausgeliehen wurde. Entsprechende Listen gibt es beim jeweiligen Landesapothekerverband.

Zum Abgleich bietet es sich nun noch an, die aktuell gültigen Preise für den Verleih der elektrischen Milchpumpe und die Abgabe der Absaugsets aufzuführen. Durch die besondere farbliche oder kursive Kennzeichnung ist auch sofort erkennbar, wenn sich hier etwas geändert haben sollte. Generell gilt, dass die Summe der abgerechneten Tagesmietpreise niemals den Abrechnungspreis des jeweiligen Geräts übersteigen darf. Einige Kostenträger erstatten einen Mindestmietpreis von 17,85 Euro, z. B. die BARMER und die Techniker Krankenkasse.

Übersicht / Preise für elektrische Milchpumpen und Absaugsets (Stand: März 2025)

Mietpreis für elektrische Milchpumpen pro Tag

  • AOK NordWest

1,90 Euro

  • AOK Rheinland/Hamburg

1,81 Euro

  • BIG direkt gesund: Bei vertragslosem Zustand ist das Einholen einer Genehmigung erforderlich!
  • BKKen bundesweit

1,67 Euro

  • IKK classic, IKK Innovation

1,64 Euro

  • Knappschaft, SVLFG (HMPosNr. 01.00.00.0001)

1,84 Euro

  • BARMER, HEK, hkk, Techniker Krankenkasse

1,64 Euro

  • DAK-Gesundheit, KKH

1,67 Euro

Abrechnungspreis Absaugset nach Ziffer 01.99.01.2

  • AOK NordWest

19,99 Euro

  • AOK Rheinland/Hamburg

24,29 Euro

  • BIG direkt gesund: Bei vertragslosem Zustand ist das Einholen einer Genehmigung erforderlich!
  • BKKen bundesweit

24,40 Euro

  • IKK classic, IKK Innovation

22,55 Euro

  • Knappschaft, SVLFG

23,09 Euro

  • Ersatzkassen

23,09 Euro

Verordnung von Doppelpumpsets

Da es immer wieder Unsicherheit bei den Apothekenmitarbeitern gibt, wie mit der expliziten Verordnung von Doppelpumpsets umzugehen ist, sollten alle Regeln diesbezüglich unbedingt in das QMH aufgenommen werden:

  • AOK NordWest

38,38 Euro

  • BKKen bundesweit (HMPosNr. 0000000001)

39,87 Euro

  • DAK-Gesundheit (HMPosNr. 0001020000, nur bei Mehrlingsgeburten, genehmigungspflichtig)

38,50 Euro

  • IKK classic, IKK Innovation (HMPosNr. 0001020000, nur bei Mehrlingsgeburten, genehmigungspflichtig)

38,38 Euro

  • HEK, hkk (HMPosNr. 0000000001, nur bei Mehrlingsgeburten)

38,38 Euro

  • KKH

42,25 Euro

Pflichten nach der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

Zu den Betreiberpflichten gehören beim Verleih elektrischer Milchpumpen messtechnische und sicherheitstechnische Kontrollen sowie die Schulung des Anwenders. Es sind ein Medizinproduktebuch und ein Bestandsverzeichnis zu führen. Auch müssen ausführliche schriftliche Anweisungen zur Hygiene von Verleihgeräten vorhanden sein. Die gereinigten und die noch nicht gereinigten Milchpumpen müssen räumlich getrennt voneinander aufbewahrt werden.

AUSGABE: AH 5/2025, S. 7 · ID: 50350070

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