FeedbackAbschluss-Umfrage

ProthetikMuss statt einer Kombinationsversorgung eine Unterkieferbrücke geplant werden?

Abo-Inhalt21.05.2024700 Min. LesedauerVon Beantwortet von Angelika Schreiber, Hockenheim

| Frage:Ich hätte eine Nachfrage zur Beantragung eines HKP für das unten stehende Befundschema. Als Regelversorgung gibt mir die Abrechnungssoftware u. a. eine Teleskopprothese mit den Zähnen 34 und 43 als Pfeilerzähnen an. Geplant ist eine Brücke von 37 bis 46. Die Krankenkasse hat die Genehmigung abgelehnt. Begründung: Der Festzuschuss 3.2 sei für die Teleskope auf den Zähnen 34 und 43 nicht ansetzbar, da auch eine Brücke angefertigt werden könne. Wir sollen anstelle der Teleskope Kronen (Festzuschüsse 1.1 und 1.3 in der Regelversorgung aufstellen und den Festzuschuss dafür nehmen. Ist dies korrekt?“ |

AAZ_Grafik-HKP_49770903.eps (Bild: IWW Institut)
Bild vergrößern
Bild: IWW Institut

Antwort: Ihren Angaben entsprechend habe ich eine voll verblendete Brückenversorgung geplant. Da mehr als vier Zähne im Unterkiefer fehlen und nach Zahn 34 bzw. Zahn 43 jeweils zwei Zähne fehlen, ist – bei Notwendigkeit der dentalen Verankerung – die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung. D. h. für die Zähne 34 und 43 sind die Voraussetzungen zum Festzuschussbefund 3.2 erfüllt.

Die geplante Versorgung ist ein Mischfall

Bei der geplanten Versorgung handelt es sich um einen Mischfall (vgl. AAZ 03/2022, Seite 8 ff.), mit Ausnahme der Krone an Zahn 33 (gleichartig) ist die Versorgung andersartig.

Ist eine dentale Verankerung notwendig, so ist die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung. Sofern in einem solchen Fall kein Downgrading erfolgt (z. B. Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen),

besteht nach meiner Einschätzung der Anspruch auf den Festzuschuss 3.2 für die Zähne 34 und 43.

Diese Hauptleistungen und Festzuschüsse kommen infrage

In den beiden folgenden Tabellen finden Sie die Hauptleistungen und Festzuschüsse, die für die geplante Versorgung infrage kommen.

Hauptleistungen

Zahn/Gebiet

Leistung

Anzahl

BEMA

GOZ

33

Prov. Krone

1

19

33

Vollkrone

1

2210

46, 43, 42, 32, 34, 37

Brückenanker

6

5010

45–44, 41–31, 35–36

Brückenspanne

3

5070

46, 43, 42, 32, 34, 37

Prov. Brückenanker

6

5120

45–44, 41–31, 35–36

Prov. Brückenspanne

3

5140

Festzuschüsse

Anzahl

Befund-Nr.

Zahn/Gebiet

1

3.1

UK

4

1.1

42, 32 ,33, 37

3

1.3

42, 32, 33

2

3.2

43, 34

2

4.7

43, 34

Voraussetzung: Die Indikation muss erfüllt sein

Die Zahnersatz-Richtlinie 35 (online unter iww.de/s10062; siehe Kasten) beschreibt, welche Voraussetzungen zur Eingliederung einer Kombinationsversorgung bestehen müssen. Ist die Indikation erfüllt, so behält der Patient seinen Anspruch auf die entsprechenden Festzuschüsse auch dann, wenn er sich für eine andersartige Versorgung entscheidet.

Unabhängig von der Versorgungsart muss allerdings der Heil- und Kostenplan (HKP) für Zahnersatz auf dem dafür vorgeschriebenen Formular (siehe EBZ) durch die gesetzliche Krankenkasse vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Der bewilligte Festzuschuss wird dem Patienten nach der Eingliederung in Form der Direktabrechnung von seiner Krankenkasse erstattet.

Zahnersatz-Richtlinie (Auszug)

IV. Kombinationsversorgung

35. Über eine Kombinationsversorgung wird festsitzender mit herausnehmbarem Zahnersatz zu einer funktionalen Einheit unter Verwendung von Verbindungselementen zusammengefügt. Kombinationsversorgungen sind angezeigt, wenn gegenüber anderen Zahnersatzformen eine statische und funktionell günstigere Belastung der Restzähne und eine günstige Retention erreicht werden kann. Die parodontale Ausgangssituation der Restzähne ist kritisch zu bewerten. Im Rahmen der Regelversorgung gehören mit Ausnahme von Cover-Denture-Prothesen nur Teleskop-/Konuskronen auf Eckzähnen und den ersten Prämolaren zu den Verbindungselementen …

Weiterführender Hinweis
  • Welche Leistungen gehören auf BEMA-HKP Teil 2 und welche werden bei Mischfällen mitgezählt? (AAZ 03/2022, Seite 8 ff.)

AUSGABE: AAZ 7/2024, S. 4 · ID: 49770903

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte