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Refresher Die Abrechnung von Adhäsivbrücken bzw. Marylandbrücken

13.03.2024302 Min. LesedauerVon Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten

Festzuschüsse: 2 x 2.1; 2 x 2.7

BEMA-Nr.: 2 x 93a (13–12; 23–21)

Praxisbeispiel 3

Versorgung des fehlenden Schneidezahnes 11 mit einer Adhäsivbrücke mit Keramikgerüst und einem Flügel an 12

TP

A

AM

R

A

AV

B

F

18

17

16

15

14

13

12

11

21

22

23

24

25

26

27

28

Art: gleichartige Versorgung

Festzuschüsse: 1 x 2.1; 1 x 2.7

GOZ: 5150

Erläuterung: In diesem Beispiel wurde der Patient mit einem Keramikgerüst sowie einer vollverblendeten Adhäsivbrücke versorgt. Daher wird aus der Regelversorgung eine gleichartige Versorgung. Berechnungsgrundlage des zahnärztlichen Honorars bildet die GOZ.

Praxisbeispiel 4

Versorgung des fehlenden Schneidezahns 11 mit einer Adhäsivbrücke mit Metallgerüst und zwei Flügeln 12, 21

TP

R

A

AV

A

B

f

18

17

16

15

14

13

12

11

21

22

23

24

25

26

27

28

Art: Regelversorgung

Festzuschüsse: 1 x 2.1; 1 x 2.7

BEMA-Nr.: 93b (12–21)

Praxisbeispiel 5

33-jährige Patientin; Ersatz von zwei nebeneinanderstehenden Schneidezähnen durch eine einspannige Adhäsivbrücke mittels Metallgerüst und zwei Flügeln 12, 22

TP

A

AV

AV

A

R

KV

BV

BV

KV

B

f

f

18

17

16

15

14

13

12

11

21

22

23

24

25

26

27

28

Art: gleichartige Versorgung

Festzuschüsse 1 x 2.2; 4 x 2.7

GOZ: 5150

Erläuterung: Als Kassenleistung ist die Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen mit einer Adhäsivbrücke nur bei 14- bis 20-Jährigen berechnungsfähig. Da die Patientin in diesem Beispiel 33 Jahre alt ist, ist die Adhäsivbrücke als gleichartige Versorgung über die GOZ zu berechnen.

Praxisbeispiel 6

Ersatz des fehlenden Schneidezahnes 21 durch eine Adhäsivbrücke mit Keramikgerüst und zwei Flügeln

TP

A

AM

A

R

A

AV

A

B

f

18

17

16

15

14

13

12

11

21

22

23

24

25

26

27

28

Art: gleichartige Versorgung

Festzuschüsse: 1 x 2.1; 1 x 2.7

GOZ: 5150

Erläuterung: Durch die Versorgung mit einem Keramikgerüst sowie einer vollverblendeten Adhäsivbrücke wird in diesem Beispiel aus der Regelversorgung eine gleichartige Versorgung. Berechnungsgrundlage ist damit die GOZ.

Weiterführende Hinweise
  • Adhäsivbrücken: Änderungen im BEMA ab 2019 nun auch im Festzuschuss-System umgesetzt (AAZ 12/2018, Seite 3).
  • Abrechnungsbeispiele für Adhäsivbrücken: Gleichartige Versorgungen richtig bemessen (AAZ 10/2016, Seite 6)
  • Einflügelige Adhäsivbrücke ab 1. Juli 2016 im BEMA: Nun gibt es dafür auch Festzuschüsse (AAZ 06/2016, Seite 3)

AUSGABE: AAZ 1/2022, S. 11 · ID: 47553076

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