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Erratum: L-Nr. 501 0 je UKPS nur einmal berechnungsfähig
AAZ
Seite 1
18.02.2022
2794 Min. Lesedauer
Im Abrechnungsbeispiel zum Beitrag „Neue zahntechnische Leistungen für die UKPS“ (AAZ 01/2022, Seite 4 ff.) wurde die L-Nr. 501 0 versehentlich zweimal angesetzt. Tatsächlich umfasst die Leistung beide Schienenteile und ist daher nur ...