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ABC der Abrechnung„D“ – Darmkrebs

Abo-Inhalt07.03.20254 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Ein 58 Jahre alter Patient leidet seit etwa zwei Monaten unter rezidivierend auftretenden Durchfällen. Er berichtet, zwischendurch gelegentlich auch Verstopfung zu haben. |

AAA_Grafik_ICD-10_Bösartige Neubildungen des Verdauungstraktes.eps (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Der Fall

Insgesamt fühlt sich der Patient seit drei bis vier Monaten nicht mehr so ganz fit und leistungsfähig. Das Gewicht sei konstant und er könne keine Blutbeimengung beim Stuhl beobachten. Auch der Appetit sei zufriedenstellend. Für den Patienten sind die folgenden Vorerkrankungen bekannt: Hypertonie, Z. n. Cholecystektomie vor fünf Jahren, Ulcus ventriculi vor 20 Jahren. Der Patient nimmt ACE-Hemmer, bei Bedarf Ibuprofen wegen Kniebeschwerden bei bekannter Gonarthrose (etwa zwei- bis dreimal pro Woche).

Untersuchung

Der Patient zeigt einen mäßig reduzierten Allgemeinzustand, die Haut und sichtbaren Schleimhäute sind etwas blass. Das Abdomen ist weich, es ist kein Druckschmerz feststellbar. Die Leber und die Milz sind nicht tastbar vergrößert, die Darmgeräusche sind lebhaft. Eine rektale Untersuchung ergibt, dass kein tastbarer tumorverdächtiger Befund vorliegt, zudem befindet sich kein Blut am Fingerling. Die Prostata ist ohne Befund.

Eine Sonografie ergibt, dass ebenfalls kein sicher pathologischer Befund erkennbar ist. Bei der Koloskopie in 50 cm Tiefe ist ein kirschgroßer, nicht gestielter Polyp mit Blutungsresiduen erkennbar. Ansonsten sind keine Veränderungen bis zum terminalen Ileum feststellbar.

Ein MRT des Abdomens zeigt eine tumorverdächtige Veränderung im Sigmabereich. Eine diskrete Verkalkung in der Aortenwand liegt ebenfalls vor, ansonsten keine krankhaften Veränderungen. Zudem ergeben sich die folgenden Laborwerte:

  • HB:11,3 mg/dl
  • Ery: 3,9 Mio./µl
  • BKS: 45 mm in der ersten Stunde
  • CEA: 9,5 ng/ml
  • Leberwerte im Normbereich

Diagnose

Aufgrund der Vorgeschichte und der durchgeführten Untersuchungen diagnostiziert der Hausarzt ein Sigma-Karzinom ohne aktuellen Nachweis von Metastasen. Nach ausführlicher Besprechung des Befunds weist er ihn dann ins Krankenhaus ein, wo der Tumor offen operiert wird. Sieben Wochen später stellt sich der Patient dann nach durchgeführter Anschlussheilbehandlung (AHB) wieder beim Hausarzt vor.

Abrechnung nach EBM

Beim Erstkontakt können die EBM-Nrn. 03000, 03220 und 03230 abgerechnet werden. Die Anmeldung beim Gastroenterologen zur Koloskopie erfolgt mit Nr. 03008.

Beim nächsten Kontakt werden die Nrn. 33042 und 03221 abgerechnet, zusätzlich erfolgt eine Blutabnahme. Nach Vorliegen sämtlicher Befunde und zwischenzeitlichem Konsil mit dem Gastroenterologen erfolgt dann eine ausführliche Beratung und Erörterung nach Nr. 03230 sowie die stationäre Einweisung. Die erste Kontrolle nach der Reha (neues Quartal) wird dann erneut mit den Nrn. 03000, 03220 und 03230 abgerechnet.

EBM-PositionPunkteHonorar in Euro*LeistungPrüfzeit**Bemerkungen***
03004
14818,34
Versichertenpauschale, 58-jähriger Patient
11 Min./QP
Altersabhängig, einmal im BHF; EDV-Eingabe: 03000
03008
13116,24
Facharztvermittlung, Zuschlag zur Nr. 03000
k. A.
Mehrfach im BHF bei Terminen bei unterschiedlichen Arztgruppen
03220
13016,11
Chronikerpauschale I
8 Min./QP
Beim ersten persönlichen APK
03221
404,96
Chronikerpauschale II
2 Min./QP
Beim zweiten persönlichen APK
03230
12815,86
Problemorientiertes Gespräch
10 Min./TP
Je vollendete 10 Min.;
auch mehrfach pro Sitzung
33042
14317,72
Sonografie Abdomen
7 Min./TP
Maximal zweimal im BHF

* Orientierungspunktwert 2025: 12,3934 Cent

** TP = Tagesprofil; QP = Quartalsprofil; k. A. = keine Angabe

*** APK = Arzt-Patienten-Kontakt (EBM, Allg. Best.4.3.1); BHF = Behandlungsfall

Abrechnung nach GOÄ

Zunächst rechnet der Hausarzt bei der ersten Konsultation die Nrn. 3, 8 und 70 GOÄ ab. Am Tag der Diagnostik sind die Nrn. 410 GOÄ sowie dreimal Nr. 420 sowie Nr. 250 GOÄ berechnungsfähig. Hinzu kommen die in der Laborgemeinschaft durchgeführten Analysen des Abschnitts MII GOÄ. Für das Konsil kann die Nr. 60 GOÄ abgerechnet werden. Nach Diagnosestellung schließlich kann die Nr. 7 GOÄ und zusätzlich die Nr. 34 GOÄ angesetzt werden. Bei der ersten poststationären Kontrolle sind die Nrn. 3 und 7 GOÄ berechnungsfähig.

GOÄ-PositionPunkteHonorar in Euro*LeistungBemerkungen**
1
8010,72
Beratung
Einmal neben Sonderleistungen ab Nr. 200 im BHF
3
15020,11
Eingehende Beratung
Mindestens zehn Min.
7
16021,45
Untersuchung Organsystem
Z. B. Thorax- oder Bauchorgane
8
26034,86
Ganzkörperuntersuchung
Nicht neben Nr. 800 GOÄ berechnungsfähig
34
30040,22
Erörterung lebensverändernde Erkrankung
Mindestens 20 Min.
60
12016,09
Konsil
Direkt, telefonisch oder per Video-Call möglich
70
405,36
Kurze Bescheinigung, z. B. AU
Auch neben Nr. 3 GOÄ berechnungsfähig
250
404,20
Venöse Blutabnahme
Zusätzlich die Laborleistungen aus den Abschnitten MI und MII der GOÄ
410
20026,81
Sonografie, erstes Organ
Organ in der Rechnung angeben
420
8010,72
Sonografie, jedes weitere Organ,
max. dreimal pro Sitzung; Organe in Rechnung angeben

* 2,3-fach bei ärztlichen Leistungen, 1,8-fach bei technischen Leistungen gemäß GOÄ

** BHF=Behandlungsfall

Abrechnungsvorschlag: „D“ – Darmkrebs
LeistungEBMGOÄAnmerkungen***
PositionPunkteEuro*PositionPunkteEuro**
Erstkontakt
Versichertenpauschale, 58-jähriger Patient
0300414818,34–*****
PC-Eingabe: „03000“
Hygienepauschale
0302020,25–*****
Automatisches Hinzufügen durch die KV
Vorhaltepauschale
0304013817,10–*****
NäPA-Pauschale
03060222,73–*****
Zuschlag zur 03060
03061121,49–*****
Wirtschaftlichkeitsbonus
32001192,35–*****
Zuschlag zur 03220
03222101,24–*****
Chronikerpauschale I
0322013016,11–*****
Beim ersten persönlichen APK
Eingehende Beratung
–****315020,11
Nur alleine oder neben den Nrn. 4 ,5 ,6 ,7 ,8 ,800 und 801 GOÄ
Ganzkörperuntersuchung
–****826034,86
Wenn indiziert, auch mehrfach im BHF
AU-Bescheinigung
–****70405,36
Auch neben Nr. 3 GOÄ
Weitere Kontakte
Beratung
–****18010,72
Nur einmal im BHF neben Sonderleistungen
Symptombezogene Untersuchung
–****58010,72
Venöse Blutabnahme
–****250404,20
EBM: In VP enthalten; GOÄ: Zusätzlich Laborpositionen abrechnen
Sonografie Abdomen
3304214317,7241020026,81
EBM: KV-Genehmigung erforderlich
4208010,72
Ärztliches Gespräch (EBM) Erörterung (GOÄ)
0323012815,863430040,22
GOÄ: Maximal zweimal in sechs Monaten
Konsil
–****6012016,09
Bei mehrfacher Abrechnung: Konsilpartner in Rechnung angeben
Chronikerpauschale II
03221404,96–*****
Beim zweiten persönlichen APK
Erste Kontrolle nach Anschlussheilbehandlung (neues Quartal)
Versichertenpauschale, 58-jähriger Patient
0300414818,34–*****
PC-Eingabe: „03000“
Chronikerpauschale I
0322013016,11–*****
Beim ersten persönlichen APK
Ärztliches Gespräch / Eingehende Beratung
0323012815,86315020,11
EBM: mindestens 10 Minuten
Untersuchung Organsystem
–****716021,45
z. B. Bauchorgane

* Orientierungspunktwert 2025: 12,3934 Cent

** 2,3-fach bei ärztlichen Leistungen, 1,8-fach bei technischen Leistungen gemäß GOÄ

*** BHF = Behandlungsfall; APK = Arzt-Patienten-Kontakt; VP = Versichertenpauschale

**** Diese Leistung ist im EBM nicht gesondert berechnungsfähig.

***** Es gibt keine entsprechende Leistung in der GOÄ.

AUSGABE: AAA 3/2025, S. 17 · ID: 50324610

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