FeedbackAbschluss-Umfrage

ABC der Abrechnung„G“ – Gonarthrose

Abo-Inhalt09.01.20254 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Der 71 Jahre alte männliche Patient beobachtet seit etwa einem Jahr zunehmende belastungsabhängige Schmerzen im rechten Kniegelenk. Vor sieben Monaten erfolgte bereits eine radiologische Diagnostik mit der Diagnose einer beidseitigen Gonarthrose. Zu dem Zeitpunkt lag noch eine geringe Symptomatik vor. Der Patient war bis zum Renteneintritt vor sechs Jahren als Briefzusteller tätig. |

Grafik_ICD-10_Gonarthrose.eps (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut

Untersuchung

Der Patient befindet sich in einem guten Allgemein- und Ernährungszustand (AEZ). Das Herz ist klinisch unauffällig (RR 140/75 mmHg, HF 84/Min.). Die Wirbelsäule ist lotrecht. Die Messung des Finger-Boden-Abstands beträgt 10 cm. Das rechte Kniegelenk ist deutlich aufgetrieben, es liegen keine Ergusshinweise vor. Reiben in beiden Kniegelenken ist deutlich nachweisbar. Die rechte Schulter ist in der Bewegung allseits endgradig eingeschränkt. Neurologisch orientierend zeigen sich keine Reiz- oder Ausfallerscheinungen.

Diagnose und weiteres Prozedere

Bei dem Patienten handelt es sich aufgrund der Vorgeschichte und der vorliegenden Befunde um eine symptomatische Gonarthrose beidseitig (rechts mehr als links).

Nach Erhebung des klinischen Befunds erfolgt die Erörterung der Situation mit dem Patienten. Die Empfehlungen des Hausarztes entstehen aus einer partizipativen Entscheidungsfindung mit dem Patienten. Wegen der Leber soll auf Analgetika möglichst verzichtet werden. Der Arzt macht deshalb den Vorschlag einer Akupunkturbehandlung und einer anfänglich begleitenden Mikrowellenbestrahlung. Gleichzeitig rät er zu einer regelmäßigen schmerzadaptierten Bewegung ohne Kraftaufwand und zu regelmäßigen Einreibungen.

Drei Monate nach der Akupunkturbehandlung berichtet der Patient über eine deutliche Schmerzlinderung. Die schmerzfreie Gehstrecke habe sich von etwa 400 Meter auf fast einen Kilometer erhöht.

Abrechnung nach EBM

Die Erstkonsultation wird mit der Versichertenpauschale (VP) abgerechnet. Verzichten muss der Hausarzt aufgrund der Akupunkturbehandlung auf die automatische Zusetzung der Pauschalen nach

  • Nr. 03040,
  • Nr. 03060 und
  • Nr. 03061.

Auch die Chronikerziffern (Nrn. 03220, 03221 und 03222) sind neben den Akupunkturleistungen ausgeschlossen. Die intensive Erörterung über das weitere Vorgehen erfolgt mit Nr. 03230.

Der sofortige Beginn der Mikrowellenbestrahlung ist mit Nr. 02510 abzurechnen, und zwar in unbegrenzter Häufigkeit.

Die Erhebung der noch fehlenden Angaben gemäß den Qualitätssicherungsvorgaben vor einer Akupunktur erfolgt mit Nr. 30790 und der Beginn der Akupunktursitzungen in zwei Wochen mit zehn Sitzungen am rechten Kniegelenk mit Nr. 30791, und zwar bis zu zehnmal. Die Sachkosten (z. B. für die Akupunkturnadeln) sind in der Leistung enthalten.

EBM- PositionPunkteHonorar in Euro *
Leistung
Prüfzeit **
Bemerkungen ***
0300414818,34
Versichertenpauschale, 71. Lebensjahr
11 Min./QP
Altersabhängig; einmal im BHF; EDV-Eingabe: 03000
0323012815,86
Ärztliches Gespräch
10 Min./TP
Je vollendete zehn Min.; mehrfach pro Sitzung berechnungsfähig
02510212,60
Mikrowellenbestrahlung
k. A.
Mehrfach im BHF berechnungsfähig; keine Begrenzung
3079051663,95
Akupunkturbehandlung, Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung
29 Min./QP
KV-Genehmigung erforderlich;
Nr. 30791 ist berechnungsfähig bei maximal zehn Sitzungen innerhalb von sechs Wochen und nur bei chronischen Schmerzen der LWS und bei chronischer Gonarthrose
3097116620,57
Durchführung einer Körperakupunktur, je Sitzung
4 Min./TP

* Punktwert 2025: 12,3934 Cent

** TP = Tagesprofil; QP = Quartalsprofil; k. A. = keine Angabe

*** BHF = Behandlungsfall; LWS = Lendenwirbelsäule

Abrechnung nach GOÄ

Beim ersten Kontakt können zunächst die Nrn. 3 und 7 GOÄ angesetzt werden. Dabei wird die Nr. 3 GOÄ mit 3,5-fachem Faktor abgerechnet, da die Erörterung über die Befunde und das weitere therapeutische Prozedere insgesamt 25 Minuten dauert.

Die Mikrowellenbehandlung wird mit der Nr. 548 GOÄ abgerechnet. Für die Akupunkturbehandlung steht dem Hausarzt pro Sitzung die Nr. 269a GOÄ zur Verfügung, da die einzelnen Sitzungen jeweils länger als 20 Minuten dauern. Nach fünf Sitzungen und nach dem Ende der Behandlung werden weitere Beratungen und klinische Untersuchungen durchgeführt (Nr. 1 bzw. 3 GOÄ und Nr. 5 GOÄ).

GOÄ-PositionPunkteHonorar in Euro *
Leistung
Bemerkungen **
18010,72
Beratung
Einmal im BHF neben Sonderleistungen ab Nr. 200 GOÄ
315030,11
Eingehende Beratung
Mindestens zehn Min., nur alleine oder neben den Nrn. 4, 5, 6, 7, 8, 800 und 801 GOÄ
58010,72
Symptomorientierte Untersuchung
Faktorsteigerung bei Untersuchung in mehreren Körperregionen
716021,45
Organbereichsuntersuchung
Z. B. der Bewegungsapparat
548373,88
Mikrowellenbestrahlung, je Sitzung
Anzahl unbegrenzt
549555,77
Mikrowellenbestrahlung verschiedener Körperregionen, je Sitzung
26920026,81
Körperakupunktur, je Sitzung
Ausschließlich bei Schmerzen berechnungsfähig; nur Nadelstichtechnik, andere Arten können analog abgerechnet werden, u. a. auch die Laser-Akupressur
269a35046,92
Körperakupunktur, mind. 20 Minuten, je Sitzung

* 2,3-fach bei ärztlichen Leistungen bzw. 1,8-fach bei technischen Leistungen gemäß GOÄ

** BHF = Behandlungsfall

Abrechnungsvorschlag: „G“ – Gonarthrose
Leistung
EBMGOÄ
Anmerkungen***
PositionPunkteEuro*PositionPunkteEuro**
Erstkontakt
Versichertenpauschale (71 Jahre)
03004
148
18,34
–*****
EBM: PC-Eingabe „03000“
Hygienepauschale
03020
2
0,25
–*****
Automatisches Hinzufügen durch die KV
Wirtschaftlichkeitsbonus
32001
19
2,35
–*****
Ärztliches Gespräch (EBM),
eingehende Beratung (GOÄ)
03230
128
15,86
315020,11
EBM: je zehn Min.
GOÄ: mindestens zehn Min. Dauer
Untersuchung Organbereich
–**
716021,45
Z. B. der Bewegungsapparat
Mikrowellenbestrahlung
02510
21
2,60
54837
Nr. 548 GOÄ kann nicht neben Nr. 3 GOÄ angesetzt werden
Akupunkturbehandlung,
Eingangsdiagnostik und
Abschlussuntersuchung
30710
516
63,95
–*****
In der GOÄ keine entsprechende Leistung, am ehesten die Nrn. 3 und 7 GOÄ
Folgekontakte
02510
21
2,60
548373,88
Menge weder im EBM noch in der GOÄ begrenzt
30711
166
20,57
369a35046,92
EBM: Nadeln inkl.; müssen privat gekauft werden
Abschlussuntersuchung
03230
128
15,86
315020,11
EBM-Nr. 03230 ist mehrfach pro Sitzung möglich
–****
58010,72
1 x im BHF neben Sonderleistungen

* Honorar: Punktzahl x Orientierungspunktwert (2025: 12,3934 Cent!)

** 2,3-fach bei ärztlichen Leistungen bzw. 1,8-fach bei technischen Leistungen gemäß GOÄ

*** BHF = Behandlungsfall

*** Diese Leistung ist im EBM nicht gesondert berechnungsfähig

**** Es gibt keine entsprechende Leistung in der GOÄ

***** BHF = Behandlungsfall

AUSGABE: AAA 1/2025, S. 17 · ID: 50257629

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte