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EBM 2025Was ändert sich in 2025?

Abo-Inhalt09.01.20252 Min. Lesedauer

| Wie in jedem Jahr sind auch zum Jahreswechsel 2024/2025 einige Änderungen im EBM und bei der Vergütung zu beachten. Die nachfolgende Übersicht zeigt die für Hausärzte sowie für hausärztlich tätige Kinder- und Jugendärzte relevanten Änderungen und verweist auf zusätzliche Informationen zu den den jeweiligen Positionen. |

Übergeordnete Anpassungen bzw. Neuerungen

Wie in jedem Jahr ist der Orientierungspunktwert, mit dem die vertragsärztlichen Leistungen des EBM durch Multiplikation mit der jeweiligen EBM-Punktzahl bewertet werden, auch zum 01.01.2025 angehoben worden. Die Steigerung von 11,9339 Cent (2024) auf 12,3934 Cent (2025) entspricht einem Zuwachs von 3,85 Prozent. Eine Liste mit den wichtigsten EBM-Positionen und den Bewertungen in Euro seit dem 01.01.2025 finden Sie im AAA-Downloadbereich (online unter iww.de/s12169).

Der EBM wird um den neuen Abschnitt 37.8 mit den neuen EBM-Nrn. 37800 bis 37806 erweitert. Darin geht es um die Versorgung von Patienten mit Long-COVID und vergleichbaren Erkrankungen. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in dieser Ausgabe in diesen beiden Beiträgen:

  • „Neue EBM-Positionen für Long-COVID-Patienten – extrabudgetäre Vergütung für Hausärzte“ (AAA 01/2025, Seite 3)
  • „Die Details der Long-COVID-Richtlinie“ (AAA 01/2025, Seite 8)

Spezielle Anpassungen zu Einzelpositionen bzw. Neuerungen

Weitere Anpassungen bzw. Neuerungen zum 01.01.2025 betreffen einzelne EBM-Positionen und deren Bewertung oder Art der Vergütung.

  • Neue Untersuchungsmethode Kardio-CT: Für die überweisenden (Haus-)Ärzte sind Besonderheiten bei der Überweisung zu berücksichtigen. Zudem kommt die Abrechnung der Nr. 34371 bei der Teilnahme an einer Fallkonferenz infrage (AAA 01/2025, Seite 10)
  • Neue Kostenpauschale Nr. 40102 für die Versendung der Blutprobe des Kindes im Rahmen des Neugeborenen-Screenings an das Screening-Labor (AAA 01/2025, Seite 1)
  • Die Kostenpauschale nach Nr. 40350 für die Allergologie-Diagnostik I steigt von 16,14 Euro auf 21,58 Euro (AAA 12/2024, Seite 1)!
  • Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind nun auch als Videosprechstunde möglich (AAA 01/2025, Seite 1)
  • Zudem wechseln die folgenden Leistungen, die bislang extrabudgetär vergütet wurden, in den budgetierten Vergütungsbereich, d. h., die Vergütung unterliegt seit dem 01.01.2025 den KV-spezifischen Regelungen im Rahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
    • Nr. 01611: Verordnung medizinischer Rehabilitation nach Vordruck-Muster 61 (bewertet mit 315 Punkten)
    • Nr. 01626: Ärztliche Stellungnahme vor einer Verordnung von Cannabis (143 Punkte)
    • Nrn. 30940 ff: MRSA-Diagnostik und Therapie nach Abschnitt 30.12 EBM
  • Einige EBM-Positionen des Abschnitts 32.2 EBM zu einigen Laboruntersuchungen wurden zum 01.01.2025 abgewertet (AAA 07/2024, Seite 4)

AUSGABE: AAA 1/2025, S. 2 · ID: 50268454

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