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ABC der Abrechnung„G“ – Grippeimpfung als Folgetermin

Abo-Inhalt02.09.20241536 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Ein Patient stellt sich bei seinem Hausarzt vor, nachdem er mit dem Fahrrad gestürzt war und sich das rechte Sprunggelenk gestaucht hatte. Er ist 60 Jahre alt und bis auf einen Heuschnupfen bei bekannter Frühblüherallergie gesund. Er ist als Revisor bei einer Bank beschäftigt und unternimmt regelmäßige Fahrradtouren am Wochenende. Keine Dauermedikation. |

Grafik_ICD-10-GM_ Grippeimpfung.eps (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Der Fall

Der Hausarzt diagnostiziert hinsichtlich des Fahrradunfalls nach der Untersuchung zunächst eine Distorsion des rechten Sprunggelenks (ICD-10-Code S93.40RG) sowie eine Schürfwunde (ICD-10-Code S91.80RG). Eine Verletzung des Knochens oder des Bands schließt er aufgrund der Symptomatik und des klinischen Befunds aus. Da der Patient kürzlich seinen 60. Geburtstag gefeiert hat, informiert der Hausarzt über die Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden: Der Patient stimmt den Impfungen zu, würde aber lieber zu einem anderen Termin wiederkommen, da er am Abend zu einer Feier eingeladen sei. Der Patient erscheint dann eine Woche später

  • zur Grippeimpfung (ICD-10-Code Z25.1G) und
  • zur Pneumokokkenimpfung (ICD-10-Code Z23.8G) sowie
  • nach sechs Wochen zur ersten Herpes zoster-Impfung (ICD-10-Code Z25.8G).

Abrechnung EBM

Beim Erstkontakt kann der Hausarzt lediglich die EBM-Nrn. 03000 und 02300 abrechnen. Beim ersten Impftermin werden entsprechend der regionalen Impfvereinbarung die Nrn. 89111 (Impfung gegen Influenza) und 89119 (Impfung gegen Pneumokokken) abgerechnet. Beim zweiten Impftermin folgt dann die Nr. 89128A für die erste Impfung gegen Herpes zoster. Dabei gelten für alle regionalen Impfvereinbarungen dieselben Impfziffern, nur die Honorare unterscheiden sich von KV zu KV. Als Beispiel sind hier die Honorare der KV Nordrhein (KVNO, für das Jahr 2024) aufgeführt.

EBM-Position

Punkte

Honorar in Euro*

Leistung

Prüfzeit**

Bemerkungen

03004

148

17,66

Versichertenpauschale, ab dem 60. Lebensjahr

11 Min/QP

Altersabhängig, einmal im BHF***: EDV-Eingabe: 03000

02300

68

8,12

Primäre Wundversorgung

3 Min/TP

Auch bei kleineren Schürfwunden abrechenbar

Impf-Symbolnummer und Vergütung (KV-spezifisch; hier Bsp.: KVNO ****

89111

10,39

Impfung gegen Influenza

Bei alleinigem Impfkontakt im Quartal keine Abrechnung der Versichertenpauschale nach Nr. 03000, da es sich lediglich um präventive Leistungen handelt

89119

8,63

Impfung gegen Pneumokokken

89118A

8,63

Impfung gegen Herpes zoster

Abrechnung GOÄ

Bei GOÄ-Abrechnung ist der Abrechnungsumfang etwas größer: Beim Erstkontakt werden die Nrn. 1, 5 und 2000 GOÄ abgerechnet. Beim ersten Impfkontakt – da es sich um einen neuen Behandlungsfall mit neuen Diagnosen handelt – könnten erneut die Nrn. 1 und 5 GOÄ mit den zusätzlichen Leistungen nach Nrn. 375 und 377 GOÄ abgerechnet werden. Da aber die Nr. 1 neben der Nr. 377 GOÄ ausgeschlossen ist, muss auf die Nr. 377 verzichtet werden. Dafür kann aber die Nr. 1 GOÄ gesteigert werden. Die Begründung könnte lauten: Erhöhter Beratungsbedarf bei Mehrfachimpfung. Nach sechs Wochen können die Nrn. 1, 5 und 375 GOÄ erneut abgerechnet werden (3. Behandlungsfall).

Grippeimpfung – Abrechnungsvorschlag

Leistung

EBM

GOÄ

Anmerkungen

Position

Punkte

Euro*

Position

Punkte

Euro/

2,3-fach

Versichertenpauschale

(60 Jahre)

03004

148

17,66

–***

PC-Eingabe: Nr. 03000; bei gleichzeitiger kurativer Behandlung auch neben Prävention berechenbar

Hygienepauschale

03020

2

0,24

–***

Automatisches Hinzufügen durch die KV

Vorhaltepauschale

03040

138

16,47

–***

NäPa-Pauschale

03060

22

2,63

–***

Zuschlag zur Nr. 03060

03061

12

1,43

–***

Wirtschaftlichkeitsbonus

32001

19

2,27

–***

Beratung

–**

1

80

10,72

Nur einmal im BHF**** neben Sonderleistungen ab Nr. 200

Symptombezogene Untersuchung

–**

5

80

10,72

Erstversorgung kleine Wunde

02300

68

8,12

2000

70

9,38

Auch bei alleiniger Wundreinigung

Zweiter Kontakt

Beratung

–**

1

80

10,72

Steigern bei Mehrfachimpfung

Symptombezogene Untersuchung

–**

5

80

10,72

Impfung gegen Influenza

89111

10,39Impf

375

80

10,72

Pro Injektion

Impfung gegen Pneumokokken

89119

8,63Impf

377

50

Abrechnung ohne Gebühr (s. Text)

Dritter Kontakt

Beratung

–**

1

80

10,72

Dritter BHF****, erneute Abrechnung von Sonderleistungen neben Nrn. 1 und 5 GOÄ

Symptombezogene Untersuchung

–**

5

80

10,72

Impfung gegen Herpes zoster

89118A

8,63Impf

375

80

10,72

AUSGABE: AAA 9/2024, S. 18 · ID: 50132391

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