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EBM-Nrn. 35100 ff. Zeitliche Vorgaben für Psychosomatik-Genehmigung angepasst
02.04.20241 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| KBV und Krankenkassen haben die Voraussetzungen für Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen teilweise neu geregelt: Dabei wurden u. a. auch die Vorgaben für den 80-Stunden-Kurs Psychosomatische Grundversorgung an das entsprechende (Muster-)Kursbuch der BÄK (iww.de/s10609) angepasst. Die Anpassungen sind für Hausärzte, die eine Abrechnungsgenehmigung für die Psychosomatik-Ziffern des EBM-Kapitels 35 erwerben möchten, relevant. Inhaltlich geht es dabei um Erleichterungen durch die Reduzierung ... |
- ... der Mindestdauer der Balintgruppen bzw. der patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen von sechs auf drei Monate sowieMindestdauer von und -abstand zwischen Kursen halbiert
- des Mindestabstands zwischen den Kursen für übende und suggestive Interventionen, und zwar ebenfalls von sechs auf drei Monate.
AUSGABE: AAA 4/2024, S. 1 · ID: 49968853
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