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Online-BeitragABC der Abrechnung: „H“ – Heuschnupfen (Rhinitis allergica)

Abo-Inhalt27.03.20244 Min. Lesedauer

| Fallbeispiel: Ein 36-jähriger Patient stellt sich wegen eines extrem starken Fließschnupfens, verbunden mit Juckreiz in der Nase und vor allem in den Augen notfallmäßig nach Sprechstundenende um 19:20 Uhr in der Praxis des Hausarztes vor. Wie rechnen Sie optimal ab? |

Das aktuelle Fallbeispiel zeigt neben den relevanten ICD-10-Codes die optimalen Abrechnungsmöglichkeiten der beiden Konsultationen des Patienten nach EBM und GOÄ und fasst wie gewohnt alles in einer kompletten Übersicht zusammen. Lesen Sie den gesamten Beitrag unter iww.de/aaa unter der Abruf-Nr. 49970499.

AAA_Grafik_ICD-10-Baum Rhinitis allergica.eps (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Anamnese

Ergebnis der Anamnese ist, dass diese für den Patienten äußerst heftige Reaktion seit etwa sechs Jahren regelmäßig in den Frühlingsmonaten zur Blütezeit auftritt. Zuerst trete ein Juckreiz in der Nase mit Fließschnupfen mit dünnflüssigem, klarem Sekret auf. Dann folge der starke Juckreiz in den Augen, der nun erstmals mit einer kurzfristigen Atemnot in der Mittagspause nach einem Spaziergang am nahegelegenen Waldrand einherging. Eine Tierhaarallergie wird vom Patienten verneint, zudem sei die Wohnung trocken (cave: Schimmelpilzallergie), es gebe keinen Teppichboden (cave: Hausstaubmilben) sowie keine Verschlechterung in der Nacht. Nahrungsmittelallergien seien ebenfalls nicht bekannt, Medikamente würden keine eingenommen.

Untersuchung und Therapie

Bei der körperlichen Untersuchung zeigt sich ein leicht erniedrigter Blutdruck (RR 110/60 mmHg) mit erhöhter Herzfrequenz (88/min), hyperämisch angeschwollene Nasenschleimhäute, Rötung und starkes Ödem der Bindehaut. Stirn und Oberkiefer zeigen keinen Klopfschmerz, Gehörgänge und Trommelfelle sind frei, die Haut ist unauffällig, kein Ekzem der Ellen- und Kniebeugen. Die Auskultation der Lunge zeigt ein scharfes Atemgeräusch mit einer diskreten Spastik. Die aktuelle Pollenflugsituation wird mit dem Patienten besprochen, ebenso wie die weiteren notwendigen Schritte. Zur Soforttherapie: Verordnung eines Antiallergikums, Nasensprays sowie von Augentropfen.

1. Konsultation
EBMGOÄ
PositionPunkteEuroLegendePositionPunkte
–*
Beratung
180
0110019623,39
Zuschlag: Außerhalb der Sprechstunde
A70
–*
Körperliche Untersuchung/Brustorgane
7160
0323012815,28
Problemorientiertes ärztliches Gespräch
-**-

* Diese Leistungen sind nach dem EBM nicht gesondert berechnungsfähig, sondern gelten mit der Versichertenpauschale als abgegolten.

** Hierzu gibt es keine entsprechende Gebühr in der GOÄ.

Bei der 2. Konsultation am folgenden Tag werden weiterführende Untersuchungen (Lungenfunktion, Laboruntersuchungen) durchgeführt und das Krankheitsbild der allergischen Rhinitis mit dem Patienten besprochen. Ebenso wird die Möglichkeit der weiteren Diagnostik nach Abklingen der Akutsymptomatik erörtert. Es ergeben sich Therapiemöglichkeiten wie z. B. die Hyposensibilisierungsbehandlung in der symptomfreien Zeit.

Zu den ebenso vielfältigen wie in ihrer Wirksamkeit eingeschränkten Therapiemöglichkeiten gehört an erster Stelle die Allergenkarenz, wobei im Falle der allergischen Rhinitis die vollständige Elimination symptomauslösender Allergene das vorrangige Therapieziel ist. Diesem Ziel sind für den Betroffenen jedoch eindeutige Grenzen gesetzt. So wünschenswert die absolute Allergenkarenz ist, so schwierig ist es nämlich, diese einzuhalten. Medikamentös steht der Einsatz verschiedener Antihistaminika und Antiallergika mit unterschiedlichem Wirkungsspektrum zur Verfügung. Sollte die Therapie mit Antihistaminika unzureichend bleiben, besteht die Möglichkeit der Hyposensibilisierungsbehandlung.

Merke | Da es sich bei der 1. Konsultation um eine unvorhergesehene Inanspruchnahme außerhalb der Sprechstunde nach 19:00, kann zunächst die Versichertenpauschale nach der Nr. 03030 (77 Punkte bzw. 9,19 Euro) berechnet werden. Da jedoch die 2. Konsultation innerhalb der regulären Sprechstunde stattfindet, wird an diesem Tag die zutreffende altersabhängige Versichertenpauschale Nr. 03003 (114 Punkte bzw. 13,60 Euro) abgerechnet.

2. Konsultation: Zusatzuntersuchungen und Erörterung
EBMGOÄ
PositionPunkteEuro
Legende
PositionPunkte
0300311413,60
Versichertenpauschale
--
03230 x 2128 x 215,28 x 2
Eingehende Beratung (ca. 23 Minuten)
34300
03330536,32
Spirografische Untersuchung
605 + 605a242 + 140
–*
Blutentnahme
25040
32042-0,25
BKS
350160
32051-0,40
Differentialblutbild
368090
32103-0,60
Gesamt-IgA
3571150
32104-0,60
Gesamt-IgG
3571150
32105-0,60€
Gesamt-IgM
3571150

* Diese Leistungen sind nach dem EBM nicht gesondert berechnungsfähig, sondern gelten mit der Versichertenpauschale als abgegolten.

Liste der häufigsten GOÄ-Abrechnungspositionen bei Rhinitis allergica
GOÄ
Position
Punkte
2,3
Legende
Tipp
18010,72
Beratung
Bei entsprechendem Aufwand an Faktorerhöhung denken.
315020,11
Erörterung
58010,72
Symptombezogene Untersuchung
610013,41
Untersuchung HNO-Gebiet
716021,45
Untersuchung Thorax
1530040,22
Flankierende therapeutische und soziale Maßnahmen bei chronisch Kranken
Berechnung nur einmal im Kalenderjahr möglich.
3430040,22
Ausführliche Erörterung (mindestens 20 min.)
250404,20
Blutentnahme
2639012,07
Subcutane Hyposensibilisierungsbehandlung
385456,03
Pricktest, je Test (1. bis 20. Test
je Behandlungsfall
386304,02
Pricktest, je Test (21. bis 40. Test)
387202,68
Pricktest, je Test (41. bis 80. Test)
388354,69
Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, je Test (bis zu 10 Tests)
389253,35
Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, jeder weitere Tests
3501604,02
BKS
Leistungen der Abschnitte MIII und MIV dürfen nur von den Ärzten berechnet werden, die die Laborleistung selbst bzw. unter eigener Aufsicht erbracht haben. Die Regelung gilt auch für PeGeL
3550604,02
Blutbild
35241006,70
CRP
35231006,70
ASL
357115010,05
IgA
357115010,05
IgM
357115010,05
IgG
3710906,03
Blutgasanalyse (pH und/oder PCO2 und/oder PO2 und/oder Hb)

* Bei dieser beispielhaften Aufzählung sind die Ausschlusskriterien nicht beachten

Rhinitis allergica 2403
Diagnose
ICD-10-GM#
Leistung
EBM-AbrechnungGOÄ-Abrechnung
GO-Nr.PunkteEuroGO-Nr.PunkteEuro/ 2,3-fach1,8-fachEuro/ 3,5-fach2,5-fach
Rhinopathia vasomotorica
J30.0
Versichertenpauschale / Beratung
0300122526,851/38010,7216,32
Allergische Rhinopathie durch Pollen
J30.10300214216,95
Sonstige saisonale allergische Rhinopathie
J30.20300311413,6015020,1130,60
Sonstige allergische Rhinopathia
J30.30300414817,66
Allergische Rhinopathie n.n.b.
J30.40300520023,87
Vorhaltepauschale*
0304013816,47-***---
NäPA-Zuschlag*
03060222,63-***---
NäPA-Zuschlag zu GOP 03060*
03061121,43-***---
Hygienezuschlag*
0302020,24-***--
Symptombezogene Untersuchung
-**--58010,7216,32
Organspezifische Untersuchung (HNO)
-**--610013,4120,40
Organspezifische Unter-suchung (Thorax + HNO)
-**--716021,4532,64
Spirographie
03330536,32605+605a242+14025,3914,6935,2620,40
Prick-Test****
-****--385+456,039,18

* Diese EBM-Positionen werden von der KV automatisch zugesetzt.

** Diese Leistungen sind nach EBM nicht gesondert berechnungsfähig, sondern mit anderen Pauschalen abgegolten.

*** Hierfür gibt es keine entsprechende Leistung in der GOÄ.

**** Die Prick-Testung ist fakultativer Leistungsanteil der Versichertenpauschale nach GOP 03000 und somit für Hausärzte nicht gesondert berechnungsfähig. Die Sachkosten für den Pricktest können jedoch mit der GOP 40351 (5,50 Euro) abgerechnet werden.

+ Je Test vom 1. bis 20. Behandlungsfall; 21. bis 40. Test ist mit GO-Nr. 386 (30 P) abzurechnen

# Zusatzkennung: A=Ausschluss, G=Gesichert, V=Verdacht, Z=Zustand nach

AUSGABE: AAA 4/2024, S. 2 · ID: 49970499

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