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ZRZahnmedizinReport

DrogenkonsumHaben Cannabis-Konsumenten ein höheres Parodontitis-Risiko?

20.03.2024169 Min. Lesedauer

| Der Konsum von Cannabis ist mit einer höheren Prävalenz von Parodontitis verbunden, so eine Meta-Analyse aus dem Jahr 2019. Das Evidenzniveau der untersuchten Studien ist zwar – bis auf eine – gering, eine neuere Meta-Analyse bestätigt die damaligen Annahmen jedoch. |

Es wurden 2019 fünf Studien mit insgesamt 13.491 Patienten untersucht [1]. Es wurde ein positiver Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und dem Auftreten von Parodontalerkrankungen beobachtet (Prävalenzrate = 1,12). Die Evidenz ist allerdings niedrig: Nur eine der Studien war eine Longitudinalstudie. Die anderen Studien sind Querschnittsstudien mit unterschiedlichen Definitionen von Parodontalerkrankungen. Zusätzlich war der Cannabiskonsum eine selbstberichtete Variable ohne Standardansatz.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) weist im Kontext der aktuellen Diskussion zur Cannabis-Legalisierung („Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“, CanG) auf eine Meta-Analyse der American Academy of Periodontology (AAP) aus dem Jahr 2023 hin [2]. Hiernach weisen Personen, die häufig sogenannte Freizeitdrogen wie Cannabis konsumieren, ein deutlich erhöhtes Parodontitis-Risiko auf.

Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK, dazu: „Das von der Ampelregierung auf den Weg gebrachte Cannabisgesetz setzt in der Gesundheitspolitik nicht nur einen völlig falschen Schwerpunkt, sondern ist auch gesundheitsgefährdend. Studien haben eindeutig gezeigt, dass Cannabis sowohl der Allgemeingesundheit und vor allem auch der Mundgesundheit großen Schaden zufügen kann. Die Konsequenz aus der Umsetzung des Gesetzes ist: Förderung von Krankheit, nicht von Gesundheit! Aus der Sicht der vorbeugenden Medizin wäre das eine Katastrophe für die Patienten. Die BLZK hat daher in einem Schreiben an die bayerische Staatsregierung deutlich gemacht, dass wir eine Anrufung des Vermittlungsausschusses bei der Abstimmung des Cannabisgesetzes ausdrücklich begrüßen würden.“ [3]

Quellen

AUSGABE: ZR 3/2019, S. 1 · ID: 45730284

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