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ReparaturkostenAG Kiel: Kostenlos gibt es nicht – nur ohne gesonderte Berechnung

Abo-Inhalt31.07.2024499 Min. Lesedauer

| In wohltuendem Gegensatz zur Auffassung des AG Zittau, Zweigstelle Löbau (UE 8/2024, Seite 1) erkennt das AG Kiel, dass es die Nebenpositionen niemals kostenlos gibt, sondern allenfalls ohne gesonderte Berechnung. Das sollte man sich im Wortlaut auf der Zunge zergehen lassen. |

„Vielmehr ist es sogar zu begrüßen, wenn alle Kostenpositionen ausdrücklich und offen erkennbar in einem Gutachten aufgeführt werden und nicht bestimmte Positionen zu einem späteren Zeitpunkt – nach Vornahme einer Fahrzeugreparatur – durch den Reparaturbetrieb versteckt in andere Positionen mit eingerechnet werden. Eine Werkstatt wird eine Maßnahme, die Kosten verursacht (insbesondere Arbeitszeit eines Mitarbeiters), nicht kostenlos anbieten. Wenn eine Maßnahme nicht gesondert in Rechnung gestellt wird, dann bedeutet dies lediglich, dass die für diese Maßnahme erforderlichen Kosten nicht gesondert ausgewiesen werden, sondern unter andere Positionen – etwa die Arbeitszeit – fallen oder dass sie durch die anderen Einnahmen der betreffenden Werkstatt querfinanziert werden.“ (AG Kiel, Urteil vom 18.06.2024, Az. 115 C 140/24, Abruf-Nr. 242418).

AUSGABE: UE 9/2024, S. 1 · ID: 50106248

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