Einkommensteuer/UmsatzsteuerGemietete Photovoltaikanlage: Darauf sollten Mieter steuerlich achten
| Im Bereich „Photovoltaik“ etablieren sich zunehmend Leasingmodelle, in denen dem Anlagenbetreiber die Photovoltaikanlage gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts zur Nutzung überlassen wird. Der Leasinggeber übernimmt dabei die Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung der Photovoltaikanlage. Nach Ablauf von 20 Jahren ist der Anlagenbetreiber berechtigt, die geleaste Anlage für einen Euro zu übernehmen und weiter zu betreiben oder sie vom Dach entfernen zu lassen. SSP zeigt, welche steuerlichen Besonderheiten die geleaste Photovoltaikanlage mit sich bringt. |
Stromerzeugung mit geleaster Anlage ist Gewerbebetrieb
Auch wenn Sie die Photovoltaikanlage nur geleast haben, sind Sie als Unternehmer anzusehen und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Einspeisevergütungen führen zu Betriebseinnahmen. Verbrauchen Sie den Strom für private Zwecke müssen Sie das – wie beim Direkterwerb einer Photovoltaikanlage – als gewinnerhöhende Entnahme erfassen.
Wichtig | Die Finanzverwaltung akzeptiert zur Wertbestimmung des privat verbrauchten Stroms neben der Ermittlung der Herstellungskosten pro Stromeinheit in der Regel auch, dass Sie Entnahmen pauschal mit 0,20 Euro pro kWh versteuern.
§ 19 UStG nutzen oder Umsatzsteuer abführen?
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage kaufen, ist es umsatzsteuerlich vorteilhaft, zunächst auf die Behandlung als Kleinunternehmer zu verzichten, um die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten der Anlage erstattet zu bekommen. Das führt dann dazu, dass Sie auf die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage in den ersten fünf Kalenderjahren Umsatzsteuer zahlen müssen. Im Anschluss können Sie aber die Kleinunternehmerregelung wählen und müssen fortan keine Umsatzsteuer mehr auf den erzeugten Strom abführen.
Bei Leasing ein anderes Umsatzsteuermodell bevorzugen
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage leasen, ist ein anderes umsatzsteuerliches Modell zu empfehlen. Weil Sie Leasingraten (und die darauf entfallende Umsatzsteuer) ja dauerhaft zahlen müssen, fahren Sie besser, wenn Sie für die gesamte Dauer des Leasingvertrags auf die Kleinunternehmereigenschaft verzichten. So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug aus den Leasingraten. Andernfalls ergeben sich finanzielle Nachteile aus der Umsatzsteuer in den Leasingraten.
Beispiel zeigt die unterschiedlichen Steuerfolgen
Dies verdeutlicht folgendes (vereinfachtes) Beispiel:
Regelbesteuerung Umsatzsteuer | |
So unterscheidet sich die Besteuerung als Regel-
unternehmer ... Einnahmen | 3.000 Euro |
+ Vereinnahmte Umsatzsteuer (19 Prozent x 3.000 Euro) | + 570 Euro |
Summe Einnahmen | 3.570 Euro |
./. Leasingrate 238 Euro x zwölf Monate | |
(Inkl. 19 Prozent Umsatzsteuer) | ./. 2.856 Euro |
./. An das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer | |
(Umsatzsteuer 570 Euro ./. abziehbare Vorsteuer 456 Euro) | ./. 114 Euro |
Summe Ausgaben | 2.970 Euro |
Gewinn | 600 Euro |
Kleinunternehmer § 19 UStG | |
... von der als Kleinunternehmer Einnahmen | 3.000 Euro |
[Keine Umsatzsteuer auszuweisen] | - |
Summe Einnahmen | 3.000 Euro |
./. Ausgaben (Leasingrate 238 Euro x zwölf Monate inkl. 19 % USt) | 2.856 Euro |
[Keine Umsatzsteuer abzuführen] | - |
Summe Ausgaben | 2.856 Euro |
Gewinn | 114 Euro |
Das leidige Thema Gewinnerzielungsabsicht
Zum häufigsten Diskussionspunkt mit dem Finanzamt bei Photovoltaikanlagen gehört die Gewinnerzielungsabsicht. Dabei unterstellt die Finanzverwaltung in Anlehnung an die garantierte Einspeisevergütung einen Prognosezeitraum von 20 Jahren. Erzielen Sie nach den prognostizierten Einnahmen und Ausgaben in diesem Zeitraum keinen Totalgewinn, wird Ihre Gewinnerzielungsabsicht infrage gestellt.
Wichtig | Für geleaste Photovoltaikanlagen ist dieser Prognosezeitraum nicht sachgerecht. Das gesamte Leasingmodell nämlich beruht darauf, dass die Anlage mehr als 20 Jahren genutzt wird, in der Regel wird von 30 Betriebsjahren ausgegangen. Der Betrieb der Anlage wird im Leasing-Modell für Sie erst dann wirtschaftlich besonders attraktiv, wenn die feste Leasingdauer abgelaufen ist und Sie die Photovoltaikanlage für den symbolischen Preis von einem Euro in Ihr eigenes Vermögen überführt haben. Die Gewinnprognose ist daher auch für einen 30-Jahres-Zeitraum zu erstellen.
- Beitrag „Nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung: Neue Möglichkeiten für alte Photovoltaikanlagen“, SSP 2/2021, Seite 21 → Abruf-Nr. 47052142Mehr zum Thema auf ssp.iww.de
- Beitrag „Neuregelung für kleine Photovoltaikanlagen: So reduzieren Sie jetzt Ihre Erklärungspflichten“, SSP 2/2020, Seite 22 → Abruf-Nr. 46309752
- SSP-Sonderausgabe „Selbst erzeugte Energie aus BHKW- und Fotovoltaik-Anlagen: Die besten Steuer-Strategien“, ssp.iww.de → Abruf-Nr. 43035520
AUSGABE: SSP 5/2021, S. 18 · ID: 47300258