Prozesskostenhilfe
Einmal bewilligt, immer bewilligt
RVGprof
Seite 82
04.04.2016
35 Min. Lesedauer
Prüft und bewilligt ein Gericht Prozesskostenhilfe (PKH), kann nicht später im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG erneut geprüft werden, ob es richtig war, sie zu bewilligen. Der PKH-Bezieher muss auf die Entscheidung vertrauen können. ...