Übersicht zur Mittelgebühr§ 14 RVG: Aktuelle Entscheidungen von 2019 bis 2021 in Bußgeldsachen
| Bei den Gebühren des Verteidigers im (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren handelt es sich ebenso wie bei den Gebühren in Strafsachen um Rahmengebühren. Der folgende Beitrag hat für Sie die dazu in den letzten Jahren ergangene Rechtsprechung zusammengefasst (eine Übersicht zum Strafverfahren folgt in der nächsten Ausgabe von RVG prof. 12/21, 208). |
Übersicht / Rechtsprechung zu § 14 RVG in Bußgeldsachen | ||
Niedrigere Gebühr | LG Dresden AGS 21, 67; AG Charlottenburg RVGreport 20, 257 | Als angemessene Gebühr für die Verteidigung eines Betroffenen, dem eine durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit mit geringer Bedeutung zur Last gelegt wird, kommt grds. nicht die Mittelgebühr, sondern nur eine niedrigere Gebühr in Betracht. |
Mittelgebühr | LG Itzehoe RVG prof. 19, 4; AG Biberach RVGreport 19, 242; AG Hamburg-Harburg 3.6.21, 621 OWi 128/21; AG Landstuhl RVGreport 20, 295 und VRR 8/20, 31; AG München 2.12.19, 213 C 16136/19; AG Trier AGS 21, 66; AG Viechtach RVG prof. 19, 6 |
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Mittelgebühr | LG Hanau RVGreport 20, 420 | Bei der gebührenmäßigen Bewertung des jeweiligen Bußgeldverfahrens ist zu unterscheiden zwischen einem allgemeinen Durchschnittsfall, gemessen an den Verfahren aus anderen Ordnungswidrigkeitsbereichen, und einem Durchschnittsfall aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Eine durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit einem allgemeinen Durchschnittsfall aller Ordnungswidrigkeitenbereiche. |
Niedrigere Gebühr | LG Halle RVGreport 20, 91 | Der Ansatz der Mittelgebühr ist in Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht generell gerechtfertigt. Denn Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auf einem Geschwindigkeitsverstoß beruhen, können wegen ihrer statistischen Häufigkeit in der Regel routinemäßig und ohne wesentlichen Zeitaufwand vom Rechtsanwalt bearbeitet werden. Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Gebührenrahmen alle Arten von Ordnungswidrigkeiten erfasst, also auch solche aus den Bereichen des Bau-, Gewerbe-, Umwelt- oder Steuerrechts, die häufig mit Bußgeldern im oberen Bereich des Bußgeldrahmens geahndet werden und oft mit rechtlichen Schwierigkeiten und/oder umfangreicher Sachaufklärung verbunden sind. |
Niedrigere Gebühr | LG Kassel JurBüro 19, 527 | Bei (alltäglichen) straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten mit geringem Aufwand, geringer rechtlicher und tatsächlicher Schwierigkeit und geringer Bedeutung sind lediglich sog. herabgesetzte Mittelgebühren angemessen. |
Mittelgebühr | LG Köln RVG prof. 19, 184 | Zur Bemessung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, wenn der Betroffene Berufskraftfahrer ist, dem ein Fahrverbot droht. |
Niedrigere Gebühr | LG Landshut RVGreport 19, 332 |
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Niedrigere Gebühr | LG Osnabrück JurBüro 20, 246 | In Bußgeldsachen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist die Gebührenhöhe im Regelfall unterhalb der Mittelgebühr anzusetzen. Das gilt auch, wenn ein einmonatiges Fahrverbot droht und weder vorgetragen wird noch ersichtlich ist, dass etwa die berufliche Tätigkeit des Betroffenen durch das Fahrverbot beeinträchtigt worden wäre. |
Allgemeines | AG Alzey RVGreport 19, 333 | Die Höhe der Geldbuße ist kein Anknüpfungspunkt für die Bemessung der Gebühren. Denn die Höhe der Geldbuße ist schon Anknüpfungspunkt für die Frage, aus welcher Stufe der RA seine Gebühren berechnet („gebührenrechtliches Doppelverwertungsverbot“). |
Allgemeines | AG Viechtach RVGreport 19, 412 |
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Schwierigkeit | LG Braunschweig 8.6.20, 2b Qs 160/21 | Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ist unterdurchschnittlich, wenn im Ordnungswidrigkeitsverfahren inhaltlich lediglich zu klären war, ob der gemeinsame Aufenthalt von drei Personen in einem privaten Pkw einen Aufenthalt im öffentlichen Raum darstellt. |
Grundgebühr | AG Alzey RVGreport 19, 333 | Die Mittelgebühr ist angemessen, wenn ein Fahrverbot und eine Eintragung im FAER drohen, auch wenn der Aktenumfang nur 14 Seiten beträgt. |
Niedrigere Gebühr | AG Charlottenburg RVGreport 20, 257 | 32 Blatt Akten sind durchschnittlich. |
Verfahrensgebühr | AG Alzey RVGreport 19, 333 | Mittelgebühr angemessen, Fahrverbot droht, Eintragung im FAER, Aktenumfang nur 14 Seiten. |
Terminsgebühr | LG Bayreuth 13.10.20, 3 Qs 84/20 | Eine Hauptverhandlungsdauer von sechs Minuten ist unterdurchschnittlich. |
Niedrigere Gebühr | LG Cottbus RVGreport 19, 93 |
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Mittelgebühr | AG Charlottenburg RVGreport 20, 257 | Hauptverhandlungsdauer von 45 Minuten durchschnittlich. |
Mittelgebühr | AG Leer 3.5.21, 111 OWi 174/20 | Der Ansatz der Mittelgebühr für die Terminsgebühr (nach Nr. 5110 VV RVG) ist jedenfalls nicht als unbillig anzusehen, wenn der Verteidiger eine 30-minütige Hauptverhandlung wegen eines Rotlichtverstoßes aufwendig vorbereitet hat. |
So begründen Sie Ihre Gebührenbemessung Praxistipp | Sie als Verteidiger müssen auch in Bußgeldverfahren Ihre Gebührenbemessung (eingehend) begründen. Dazu sollten Sie
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AUSGABE: RVGprof 11/2021, S. 192 · ID: 47493211