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SozialversicherungRechengrößen und Grenzwerte für 2025

Abo-Inhalt02.01.20251 Min. Lesedauer

| Seit dem 1.1.25 gelten in der Sozialversicherung neue Rechengrößen und Grenzwerte. Praxisrelevante Eckdaten sind nachfolgend aufgeführt. |

Rechengrößen 2025
jährlichmonatlich
Allgemeine Beitragsbemessungsgrenzen (Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung)
96.600 EUR8.050,00 EUR
Knappschaftliche Beitragsbemessungsgrenzen (Rentenversicherung)
118.800 EUR9.900,00 EUR
Beitragsbemessungsgrenzen (Kranken- und Pflegeversicherung)
66.150 EUR5.512,50 EUR
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V)
73.800 EUR
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V)
66.150 EUR
Einkommensgrenze Familienversicherung
535,00 EUR
Geringverdienergrenze (Azubis)
325,00 EUR
Geringfügigkeitsgrenze
556,00 EUR
Mindestbemessungsgrundlage in der RV für geringfügig Beschäftigte
175,00 EUR
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
44.940 EUR3.745,00 EUR
Beitragssätze 2025
AGANSumme
Krankenversicherung

7,30 %*(1)

7,30 %*(1)

14,60 %
*(1) individueller Zusatzbeitrag der Krankenkassen möglich (wird paritätisch getragen)

Pflegeversicherung*(2)

  • ohne Kinder
1,80 %2,40 %4,20 %
  • ein Kind
1,80 %1,80 %3,60 %
  • zwei Kinder
1,80 %1,55 %3,35 %
  • drei Kinder
1,80 %1,30 %3,10 %
  • vier Kinder
1,80 %1,05 %2,85 %
  • ab fünf Kindern
1,80 %0,80 %2,60 %
*(2) Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz von 4,20 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind sind 3,6 % maßgebend. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase um 0,25 % je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt (max. also 1 %). Der Abschlag gilt aber nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.In Sachsen zahlen AG 1,3 %. Zieht man vom jeweiligen Gesamtbeitrag den AG-Anteil ab, ergibt sich der jeweilige AN-Anteil, z. B. für Mitglieder ohne Kinder: 4,20 % (AG: 1,3 %; AN: 2,9 %).
Allgemeine Rentenversicherung
9,30 %9,30 %18,60 %
Knappschaftliche Rentenversicherung
15,40 %9,30 %24,70 %
Arbeitslosenversicherung
1,30 %1,30 %2,60 %
Gleitzone/Übergangsbereich 2025
Beginn (monatlich): 556,01 EUR
Ende (monatlich): 2.000,00 EURFaktor: 0,6683

AUSGABE: MBP 1/2025, S. 3 · ID: 50255001

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